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  #1  
Alt 02.01.2005, 14:47
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Beiträge: n/a
Standard von Teilzeit zur EU Rente

Hallo,
habe seit 1978 immer voll gearbeitet. Die letzten 2 Jahre musste ich auf 30 Stunden gehen, weil ich Vollzeit nicht mehr geschafft habe(BK seit 1999-jetzt Rezidiv).
Mein Krankengeld hat sich dadurch natürlich ziemlich vemindert. Da sich mein Zustand nun weiter verschlechtert hat, überlege ich EU Rente zu beantragen. Wird die BfA die letzten 2 Jahre wohwollend beurteilen? Oder habe ich mit der Reduzierung meiner Arbeitszeit einen Fehler gemacht? Vielleicht hat jemand Erfahrung in dieser Sache?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen
Gruß Silke
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  #2  
Alt 02.01.2005, 15:31
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Beiträge: n/a
Standard von Teilzeit zur EU Rente

Hallo Silke !
Ich heiße Maria und bin 2003 an Brustkrebs erkrankt , wegen Rezidiv dann ende des Jahres Ablatio links und ich wurde da nevlich nicht fertig . Im Februar 04 dann AHB und ich hatte Deppressionen und die Ärtzte meinten ich wäre weniger als 3 Stunden am Tag Arbeitsfähig und sollte Erwärbsminderungsrente beantragen .Das hab ich aber dann erst im August gemacht als nichts mehr ging und jetzt ist sie durch. Habe die letzten 2 Jahre auch halbtags gearbeitet bin 39 und habe eine 7 Jährige Tochter also davor Erziehunsurlaub gehabt und ein Jahr Arbeitslos. Verdienst war Netto 580.- Euro , Krankengeld ca.- 480 und jetzt Rente , hab halt schon18 Jahre Vollzeit gearbeitet 800.- Euro. Die haben das hochgerechnet auf 65 , allerdings nur befistet auf zwei Jahre . Ich hoffe das hilft dir etwas weiter
schöne Grüsse Maria
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  #3  
Alt 02.01.2005, 16:52
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard von Teilzeit zur EU Rente

Hallo Silke,
für jedes Jahr, bezw. für jeden Monat in dem Du in die Rentenversicherung einbezahlt hast, erhältst Du einen bestimmten Punktwert, einen höheren wenn Du viel verdient (und einbezahlt) hast, einen niederen wenn Du wenig verdient hast. Natürlich wirken sich die "niederen" letzten zwei Jahre insgesamt etwas aus, aber die "höheren" Jahre sind dadurch nicht "verloren". Für die Zurechnungszeit (theoretische Zeit bis zur Altersrente) wird dann ein Durchschnittswert genommen (bin mir hier aber etwas unsicher). Die Rentenhöhe hängt dann vom insgesamt erreichten Punktwert ab. Bei Zusatzrenten z.B. im öffentlichen Dienst ist es allerdings etwas anders (und noch komplizierter).
Gruß
Thomas
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