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  #1  
Alt 13.03.2016, 18:34
Haneni Haneni ist offline
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Registriert seit: 13.03.2016
Beiträge: 1
Standard Kein Krankengeld mehr, berufstätig dann rezidiv. Was nun?

Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe eine Frage, die meine Mutter betrifft und hoffe hier auf Antwort.

Meine Mutter war 1,5 Jahre an Dickdarmkrebs mit Metastasen in Leber und Lunge erkrankt. Nach der erfolgreichen Behandlung und Genesung war sie ab Mai 2015 wieder Vollzeit arbeiten (9 Monate Vollzeitbeschäftigt) und hat leider jetzt ein Rezidiv. Seit Anfang Februar ist sie wieder krankgeschrieben bis zum 31.07.16, da sie in chemotherapeutischer Behandlung ist. Bei der vorherigen Erkrankung hat sie ihr Krankengeld voll ausgeschöpft, sodass sie nun keinen Anspruch mehr darauf hat. Nun haben wir gedacht, dass sie Arbeitslosengeld I beantragen kann. Ihre normale Rente würde in 16 Monaten anfangen. Wenn sie jetzt bereits Rente beantragt verliert sie doch einen bestimmten Betrag im Monat? zumindest wurde es vorher so ausgerechnet, bevor sie wieder Arbeiten gegangen ist. Meine Mutter war 43,5 Jahre berufstätig. Der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur schickte nun einen Brief mit der Forderung der Antragsstellung zu Leistungen zur Rehabilitation nach Paragraph 145 Abs. 2 Satz 1 SGB III. Nebenbei wird eine Prüfung der Erwerbsminderung vorgenommen. Was bedeutet das alles und was steht meiner Mutter tatsächlich zu? Steht ihr Arbeitslosengeld I zu oder muss es über die Rentenversicherung laufen in diesem Fall? Weiß vielleicht jemand Rat?

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar und entschuldige mich, falls die Frage schon öfter vorkam. Ich konnte beim lesen der anderen Beiträge und Gesetzestexte keine eindeutige Antwort für mich finden.

Danke und liebe Grüße
Haneni
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  #2  
Alt 14.03.2016, 00:30
Jan64 Jan64 ist offline
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Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 853
Standard AW: Kein Krankengeld mehr, berufstätig dann rezidiv. Was nun?

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html

Hallo Haneni,

Ich ab das jetzt so verstanden, deine Mutter muss in der Monatsfrist den Antrag auf Reha der medizinischen Rehabilitation oder Reha zur teilnahme am Arbeitsleben stellen. Ab dieser Antragstellung gilt der Antrag auf Arbeitslosengeld als gestellt. Vorher darf der Sachbearbeiter nicht den Antrag auf ALG bearbeiten. Hier ist das Arbeitsamt zuständig.

Bei dieser Reha wird die Erwerbsfähigkeit deiner Mutter beurteilt. So wie ich die Sache hier sehe, wird sie zumindest in ihrer Chemozeit als voll erwerbsgemindert eingestuft werden. Es kann auch passieren, dass nach Aktenlage entschieden wird. Ist sie voll erwerbsgemindert, bekommt sie die Erwerbsminderungsrente, evtl. auch befristet. Die 0,3% Abschlag pro Monat gelten auch hier. Hierfür ist die Rentenversicherung zuständig. Die Erwerbsminderungsrente läuft bis maximal Eintritt in die Altersrente und wird dann umgewandelt.

Hat deine Mutter einen Schwerbehindertenausweis, dann könnte sie 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Altersrente gehen?

Lasst euch von einem Sozialverband beraten.

Gruß Jan
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  #3  
Alt 14.03.2016, 09:31
Benutzerbild von Jacqueline1964
Jacqueline1964 Jacqueline1964 ist offline
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Registriert seit: 01.03.2014
Ort: Sulzbach-Laufen (Ba-Wü)
Beiträge: 138
Standard AW: Kein Krankengeld mehr, berufstätig dann rezidiv. Was nun?

Liebe Haneni,

es ist genauso wie es Jan64 geschrieben hat.

Deine Mama muß ALG1 nach Nahtlosigkeit beantragen. Sie geht mit dem Brief der Krankenkasse, der bescheinigt, das sie ausgesteuert ist, zur Agentur für Arbeit.

Deine Mama ist ja auch schon außerhalb der Lohnfortzahlung von 6 Wochen seitens des Arbeitgebers. Steht also zur Zeit ohne Einkommen da?

Da es Deiner Mama zur Zeit nicht möglich ist, über 3 Stunden /Tag zu arbeiten, fällt sie unter die Nahtlosigkeit.

Diese dringend bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Falls Deine Mama noch keinen GdB hat, dringend beantragen, denn dadurch kann sie abschlagsfrei früher in die normale Arbeitsrente.

Deine Mama wird sicher nach Behandlung eine AHB antreten. Diese sollte sie auch in den nächsten 4 Wochen beim sozialen Dienst des Krankenhauses beantragen. Dort wird sicher die Erwerbsunfähigkeit Deiner Mama festgestellt.

Also Step 1) Zur Arbeitsagentur und für Deine Mama ALG1 nach Nahtlosigkeit beantragen. (Wichtig hier: keine AU-Bescheinigungen bei der Agentur für Arbeit abgeben, sondern zu Hause sammeln und aufbewahren)

Step 2) AHB beantragen (innerhalb 4 Wochen nach Antrag ALG1 nach Nahtlosigkeit)

Step 3) GdB beantragen oder anpassen

Step 4) Sich mit einem Rentenberater in Verbindung setzen

Step 5) GESUND werden

Alles Liebe für Dich und Deine Mama
__________________
"Es gibt drei Arten von Lügen: Lügen, infame Lügen und Statistiken."
(Benjamin Disraeli)
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