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  #31  
Alt 10.04.2008, 17:28
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Renate23 Renate23 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Löwin,
das glaub ich nicht, mit diesem hast die Vorteile, wenn Du je Arbeit kriegst. Steuerliche Vorteile sowie Kündigungsschutz etc. Aber natürlich musst Du auch nicht angeben, dass Du einen hast. Ob man bei der Bewerbung diese Angaben machen muss, weiß ich nicht, aber ich glaub, man muss ja auch nicht alle Krankheiten angeben. Hoffentlich lieg ich damit nicht falsch, aber für mich war das keine Frage, meinen Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber vorzulegen. Lg Renate
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Ab einem gewissen Alter erzählt unser Gesicht unser Leben!
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  #32  
Alt 10.04.2008, 17:45
Christianchen Christianchen ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Löwin!

Es gibt bei einem Bewerbungsgespräch einige Fragen des Arbeitgebers, die unzulässig sind. Dazu gehört u.a. auch die Frage nach Erkrankungen. Auf diese Frage darfst du lügen! Du mußt deine Erkrankung nur angeben, wenn es für die Ausübung der Tätigkeit wichtig wäre (z.B. eine ansteckende Krankheit, wenn du im Gesundheitswesen oder Lebensmittelbereich arbeitest, oder wenn du Tätigkeiten ausführen sollst, die dir der Arzt verboten hat).

Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der BfA, da ich durch den BK berufsunfähig geworden bin. Sie erzählte mir, daß ich Unterstützung bei einer Umschulung bekäme und mir die BfA danach auch bei der Arbeitssuche hilft. Potentielle Arbeitgeber werden aufgesucht und beraten, die Eignung des Bewerbers festgestellt, die BfA gewährt auch Lohnzuschüsse. So sollen Anreize geschaffen werden, behinderte Mitarbeiter einzustellen.

Laß dich doch auch mal beraten, vielleicht findet sich für dich auch eine Lösung.
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  #33  
Alt 10.04.2008, 18:26
Benutzerbild von Löwin69
Löwin69 Löwin69 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Renate23,
hallo Christianchen,
vielen Dank für Eure Antworten.Ich habe vielleicht die Chance ab Juli eine Arbeitsstelle zu bekommen und möchte die Chance nicht durch die "Schwerbehinderung"verlieren.Habe durch den BK bis jetzt keine Einschränkungen.
LG
Tina
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  #34  
Alt 11.04.2008, 00:35
tinsurf tinsurf ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Löwin,

der Ausweis hilft natürlich in vielen Dingen und er steht uns auch auch wirklich zu. Aber in Deiner Situation ist es möglich, daß Du Deine Schwerbehinderung ruhen läßt. Du mußt nur beim Versorgungsamt den Antrag auf Ruhen der Schwerbehinderung stellen, Du bekommst dann einen Bescheid, der Deine Schwerbehinderung aberkennt und Du somit nicht mehr für die Gesellschaft behindert bist. Es ist natürlich möglich, den Behindertenstatus jederzeit wieder aufleben zu lassen ( jedenfalls in den 5 Jahren der Heilungsbewährung).

LG Tina, drücke die Daumen, daß es mit der neuen Arbeit klappt
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  #35  
Alt 11.04.2008, 20:43
Mano Mano ist offline
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Lächeln AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo liebe Eleve, schön dass du dich nicht "behindert" fühlst, auch ich mich nicht, aber du bekommst auf alle Fälle 50 % für 5 Jahre, wie schon eingängig beschrieben , j a, wenigstens dass!!!! ich habe 60 % bekommen, "nur" 60 % , weil ich vor einigen Jahren einen Trümmerwirbelbruch mit Bandscheibenriss hatte mit mehrern OP s , ABER ICH KANN LAUFEN darauf bekomme ich wegen Berufsunfall eine 20 % Erwerbsminderungsrente, und trotzdem wird es anders zusammen gerechnet u ergibt dann 60 % ......so wurde mir nach dem Einspruch alles erklärt......merkwürdige Rechnung , aber ...... es gibt mir schon Genugtuung, in Konzerte, Kino , Veranstaltungen, günstiger reinzukommen u der steuerliche Vorteil soll auch gut sein......nimm es unbedingt in Anspruch , u wenn du in ungekündigter Stellung bist, unbedingt die Vorteile am Arbeitsplatz ausnutzen.....mehr Urlaub, Kündigungsschutz, der Tread wurde hier schon empfohlen. liebe Grüße herzlichst Mano
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  #36  
Alt 11.04.2008, 21:03
Benutzerbild von Katrin A.
Katrin A. Katrin A. ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,ihr Lieben.

Ich wurde im KH gefragt,einen Tag nach der OP,ob ich einen Schwerbeh.ausweis beantragen möchte.Ich war so entsetzt,das ich die Dame abgewiesen hab.Hab es mir aber noch anders überlegt,5 Tage Urlaub mehr finde ich nämlich klasse.
Dann ist mein Arbeitsort innerhalb kurzer Zeit geschlossen worden,wenn nun bald nach dem Sozialplan einige gekündigt werden,sorgt dieser Ausweis vermutlich dafür,dass ich bleiben kann.

Man muß einen Schwerbeh.ausweis nicht bei einer neuen Stelle erwähnen,wenn man nicht in diesem Beruf beeinträchtigt ist,durch die Behinderrung.Dann entfällt natürlich auch der Kündigungsschutz und die 5 Tage Urlaub mehr.

Naja ich denke garnicht mehr drüber nach,warum ich diesen Ausweis habe.Ich muß ihn mir ja nicht ständig ansehen.
Meine Vergangenheit kann ich auch nicht rückgängig machen,wenn ich den Ausweis ablehne.
Dieser Ausweis könnte heißen wie er will,für mich bedeutet er einen Vorteil!!

Liebe Grüße an alle
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Mach kaputt-was dich kaputt macht
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  #37  
Alt 11.04.2008, 21:20
Benutzerbild von Bambi45
Bambi45 Bambi45 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo ihr Lieben
muß mich hier auch mal zu worte melden.
also als ich 97 bk bekam hab ich keinen Schwerbehindertenausweis beantragt,wie ich schon hier häufig gelesen habe,für mich war ich nicht behindert und damit basta.:
Als ich mich 1999 in einer fabrik beworben habe
hatte ich mich entschlossen mit offenen Karten zu spielen und die Krebserkrankung zu erwähnen.
nun hab ich seid 2006 nebennierenmetastasen(die sep.samt der NN entfernt wurden]
hab mittlerweile den Behindertenausweis mit 100% unbefristet und bin froh das man mir in der firma da keinen strick draus drehen kann,da ich es von anfang an gesagt hab.
Bei vielen Dingen gibt es ermäßigungen erst ab 70%
wenn ich das nich immer vergessen würde zu sagen,hätte ich schon einiges sparen können
ganz liebe grüße und ein schönes wochenende
Bambi45
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  #38  
Alt 11.04.2008, 22:49
Benutzerbild von megjabot
megjabot megjabot ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo @ alle

Es wird immer darüber gesprochen, wenn jemand berufstätig ist.

Welche Vergünstigungen hat man als Nichterwerbstätiger mit einem Behindertenausweis von 80% außer ermäßigtem Eintritt?

Mein Befund Brustkrebs rechts Ablatio, mehrere Karzinome bis 1,2cm,
ausgeprägte DCIS, G3, 7/32 Lymphknoten befallen, M0, Gain Studie
Chemo, Bestrahlungen, Herceptin 1 Jahr, Arimidex.

Es würde mich auch mal interessieren wie andere Frauen damit
umgehen auf ihren 400€ Verdienst verzichten zu müssen, kein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld....
War vor meiner Erkrankung bei der Sozialstation beschäftigt, kann ich jetzt leider aufgrund der körperlichen
Anstrengung nicht mehr ausüben.
Meine Honorartätigkeit als Lehrerin kann ich gottseidank weiter ausüben,
sonst würde dieser Verdienst auch noch wegfallen.
Habe 5 Kinder und mein Zusatzverdienst fällt somit
ersatzlos weg, so werden die Mütter behandelt!
So das musste jetzt mal raus!
Grüßle Margit
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  #39  
Alt 12.04.2008, 18:40
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

klickt mal folgenden Link an, der gibt gute Informationen über die Schwerbehinderung:

http://www.familienratgeber.de/de/fa...gleiche_2.html

Insgesamt ist meine Erfahrung, dass es in der Bewertung des GdB so viele Unterschiede gibt bei vermeintlich gleichen Erkrankungen, dass man überhaupt nicht vergleichen kann. Das trifft sogar dann zu, wenn keine weiteren Krankheiten angegeben worden sind, die ja sonst auch oft mit einigen Punkten zu Buche schlagen.

Nebenbei gesagt: Ich fühle mich schwerbehindert (erst 80, nach Rückfall 100) und bin froh, dass das dokumentiert ist in Form eines Ausweises. Als ich noch arbeiten konnte, war das wegen der geringeren Arbeitszeit sehr wichtig für mich.

LG
Karin
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  #40  
Alt 14.04.2008, 13:38
Seniora Iris Seniora Iris ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo an alle,

ich bin 02/05 an BK erkrankt und habe mittlerweile alle Therapien durch: Chemo 6 x FEC, Strahlentherapie und Anti-Hormontherapie. Da ich unter Tam und Zoladex heftige Nebenwirkungen hatte, wurden diese Medis im Oktober abgesetzt und erhielt statt dessen Arimidex. Nach fünf Monaten hatte sich meine Eierstöcke so gut erholt, daß ich meine Periode recht heftig mit unnormal starken Blutungen wieder bekam. Zur Zeit arbeite ich an der Baustelle Eierstöcke entfernen oder wieder Tam und Zoladex nehmen.

Das erst einmal zu mir. Nun zu dem Thema Behindertenausweis. Ich bin, lt. Ausweis zu 60 % behindert. OK, man merkt es mir nicht an, fühle mich auch nicht danach. Ich habe damals den Ausweis beantragt, da man mir dazu geraten hatte ihn zu beantragen.

In den letzten 2 Jahren hat mir dieser Ausweis nicht wirklich geholfen, sondern eher geschadet.

Da ich bereits längere Zeit auf Jobsuche bin (zum Zeitpunkt Diagnose BK hatte ich einen Job, natürlich befristet, der mir dann auch nicht verlängert wurde, Kündigung zum Ablauf des Vertrages). Ich den Ausweis mit ins Spiel brachte,wenn es um die Vertragsunterschrift ging, ich jedesmal den Job dann doch nicht bekam, sollte man/frau darüber nachdenken und genau abwägen Ausweis oder nicht, Mitteilung oder nicht. Obwohl Firmen, Vorteile aus der Einstellung einer Person die ein B.-Ausweis besitzen, z.B. Übernahme bis zu 50% der Lohnkosten im 1. Jahr und etwas weniger ab dem 2. Jahr der Beschäftigung. Habe ich nur negative Erfahrungen gemacht. Die Angst der Firmen, mich oder jemand anderes mit Ausweis, nicht mehr ohne Weiteres kündigen zu können überschattet die Tatsache, Kostenersparnis.

Vorteil: bei der Einkommenssteuer: 750 € Steuerersparnis, : keine Ermäßigung von Eintrittsgeldern, da die meisten Institutionen erst ab 80 % ermäßigen.

Ansonsten liegt das Teil nun zu Hause ohne weiter von mir genutzt zu werden.

Liebe Grüße Iris
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  #41  
Alt 16.04.2008, 10:53
inter inter ist offline
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Ort: Kassel
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

H@llo, Gloria,

nur auf die Schnelle:
es tut mir sehr leid mit Deinen Metas und Deinen zusätzlichen Kümmernissen. Es ist eine Schande, wenn man sich auch noch mit Bürokratiepossen herumplagen muss.
Ich habe herausgefunden, dass das Kennzeichen "AG" wirklich nur sehr schwer zu bekommen ist und eigentlich auch nur dann, wenn einem Gliedmassen fehlen oder so.
Leichter ist z. B. das Zeichen "G" und dazu bekommt man dann auch noch, wenn man Glück hat oder einen Arzt, der das hinreichend zu begründen weiss, noch das "B" für Begleitung. Das gibt es beispielweise auch schon dann, wenn man unter 100 m laufen kann und dann ggf. einen Rollstuhl, wenn auch nur zeitweise oder vorübergehend, benötigt.
Und mit den Merkmalen "G+B" kann man bei seinem Straßenamt über das Versorgungsamt eine sogenannte Ausnahmegenehmigung erhalten für Parkerleichterungen, das nennt sich dann "Parken light" oder so ähnlich.
Komisch, dass man sich so was alles selber zusammensuchen muss und es einem niemand richtig sagt.
Hier steht auch etwas dazu:http://www.rheuma-online.de/phorum/a...p/t-13924.html

Liebe Grüße
Inter
:-)
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #42  
Alt 17.04.2008, 14:47
DeeDee DeeDee ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
zum Thema Schwerbehindertenausweis habe ich mir auch lange den Kopf zerbrochen. Mir ist dann irgendwann klar geworden, dass mich der Ausweis nicht krank macht und habe ihn beantragt (60%, Ablatio einseitig und Autofahr-Phobie). Ich nutze dessen Vorteile. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, werde ich bei Einstellungen gegenüber gleich qualifizierten Bewerbern in unserem Haus (große Klinik) bevorzugt. Bei uns gibt es eine Schwerbehindertenvertretung, die das kontrolliert. Ich war sehhhhhhr skeptisch. Habe mich aber sehr lange mit jemanden aus dieser Abteilung unterhalten und wurde überzeugt. Die 5 Tage Zusatzurlaub finde ich auch super. Den erweiterten Kündigungsschutz kann ich leider nicht in Anspruch nehmen, da meine Arbeitsverträge immer befristet sind und da greift dieser nicht.
In der freien Wirtschaft würde ich die "Behinderung" allerdings verschweigen, was erlaubt ist, wenn man seinen Beruf uneingeschränkt ausführen kann. Auf den Zusatzurlaub würde ich in diesem Fall verzichten. Die gesunde Konkurenz ist einfach riesengroß und wir sind ein wirtschaftliches Risiko. Damit muß man sich abfinden.
Aber das Sahnebonbon kommt dann mit der Steuererklärung ($$$$$$boah!!!). Das lohnt sich!
Grüße aus der großen Klinik (wenn der Chef das wüßte....)
DeeDee
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  #43  
Alt 17.04.2008, 19:20
Benutzerbild von Rubbelmaus
Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Inter schrieb:
Zitat:
Ich habe herausgefunden, dass das Kennzeichen "AG" wirklich nur sehr schwer zu bekommen ist und eigentlich auch nur dann, wenn einem Gliedmassen fehlen oder so.
Das ist nicht ganz richtig. Du mußt eine gleichwertige Behinderung haben, wie ein Oberschenkelamputierter, grob erklärt.

Ich habe jetzt einen Auswei mit aG bekommen, weil ich seit Januar (wegen der neuen Knochenmetas bis in die Oberschenkelmuskulatur und der bleibenenden Fallneigung und Gehunfähigkeit der PNP) ausserhalb der Wohnung im Rollstuhl sitze. Wobei meine Ärztin der Meinung ist, dass ein Mensch der ein Bein verloren habe, besser dran sei, weil er Prothesen tragen könnte. Aber das ist auch Quatsch, ich möchte damit auch nicht tauschen. Meine Vorteile sind das Parken auf Behindertenparkplätzen, ich kann auch für eine gewisse Zeit auf Bürgersteige, vor Ein- und Ausgängen u.v.m. parken, wenn ich niemanden behindere. Ausserdem muß ich für das Parken auf Parkplätzen der Städte/Gemeinden keine Parkgebühr bezahlen.

Es gibt noch mehr Vorteile, aber da muß ich mich erst wieder schlau machen. Ich habe zwar ein Blatt Papier bekommen, wo alles was ich jetzt darf, augeschrieben ist. Aber da sind dann auch jede Menge Paragraphen bei die ich beachten muß.

Aber ich würde sehr gerne darauf verzichten, wenn ich wieder ganz normal ohne Rolli laufen könnte. Denn ich bin jetzt immer auf jemanden angewiesen, der micht draußen schiebt. Und da macht man sich schon so seine Gedanken, was passiert, wenn mein Mann das nicht mehr kann. Dann gibt es sicherlich einen Motor für den Rolli, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Aber viele Wege kann man dann trotzdem nicht machen.

Gruß
Rkubbelmaus
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  #44  
Alt 18.04.2008, 02:25
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Aidualk Aidualk ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Nun will ich mich auch noch in eure Diskussion einklinken.

Nach BK (07/2006 brusterhalt. OP, Chemo und Bestrahlung) bekam ich den Schwerbehindertenausweis 80% für 5 Jahre.
2008 bekam ich Metas in den Organen und habe einen Verschlechterungsantrag gestellt. Ich erhielt daraufhin 100% für 5 Jahre.

Naja, machen kann man nicht allzuviel mit dem Ausweis. Vieles wurde schon genannt: Steuervorteil, 1 Woche Urlaub, Kündigungsschutz, vergünstigte Eintrittspreise.
Ich bin derzeit dabei, ein neues Auto zu kaufen. Der tschechische Autohersteller gewährt seinen Kunden einen Nachlass von 15 % auf Neuwagen ab einer Schwerbehinderung von 50 %.
Gibt es vielleicht auch bei anderen Herstellern, da lohnt sich das Nachfragen.
Ich hatte vorher noch nie davon gehört.

Bei der Einstellung muss die Schwerbehinderung angegeben werden. Spätestens im Personalfragebogen kommt die Frage danach. Unwahre Angaben führen zur Kündigung.
Wer das nicht möchte, der kann seinen Ausweis an die Hauptfürsorgestelle zurückgeben. Er kann dann natürlich auch die Vorteile nicht nutzen. Das ist wirklich immer eine Gratwanderung.

Die Arbeitgeber können übrigens für Schwerbehinderte einen Minderleistungsausgleich beantragen.
Und der Arbeitgeber erhält auch Hilfsmittel, zum Beispiel bestimmte Aktenschränke, weil die Mitarbeiterin mit BK in der Beweglichkeit eingeschränkt ist.
__________________
Beste Grüße Aidualk

Bedenke, ein Stück des Weges liegt hinter dir, ein anderes Stück hast du noch vor dir. Wenn du verweilst, dann nur um dich zu stärken, nicht aber um aufzugeben. (Aurelius Augustinus)

2006 BK G3; OP, Chemo, Bestrahlung, AHT
2008 Organmetastasen, Chemo, AHT, palliativ Herceptin
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  #45  
Alt 18.04.2008, 11:34
Rena 47 Rena 47 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Ihr Lieben,
ich lese hier immer wieder, das man (frau) mit Schwerbehindertenausweis Kündigungsschutz hat. Dies ist so nicht richtig. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung einer/s Schwerbehinderten lediglich die Genehmigung der Hauptfürsorgestelle (die heisst jetzt aber anders) einholen. Wenn die Kündigung gut begründet ist wird in der Regel diese Genehmigung erteilt!!! Es ist für den Arbeitgeber nur umständlicher und er muss sich wegen der Einhaltung der Fristen auch sputen bezüglich der Kündigung.
Haltet weiter die Ohren steif und ich wünsche Euch keine Kündigung egal ob mit oder ohne Ausweis.
Liebe Grüße
Renate
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