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  #1  
Alt 10.05.2004, 20:09
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Standard Tumorhülle

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand inhaltlich helfen zu folgender Frage:
Es geht um ein Neurinom, das operiert wurde und nur die sog. Tumorhülle (hoffe, die Bezeichnung ist korrekt so) blieb zurück. Normalerweise heißt es, wie ich verstanden habe, daß der Patient mit einem Neurinom, wenn es vollständig herausoperiert wurde, als geheilt gilt. Was ist nun mit dieser Tumorhülle. Befinden sich darin möglicherweise noch aktive Zellen oder woraus besteht diese Hülle. Ist möglicherweise mit einem Rezidiv zu rechnen? Sind MRT-Kontrollen weiterhin notwenig? Vielleicht weiß jemand dazu etwas genaueres.

Viele Grüße, Barbara.
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  #2  
Alt 11.05.2004, 11:07
Benutzerbild von Peter
Peter Peter ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2002
Ort: 54587 Birgel
Beiträge: 594
Standard Tumorhülle

Hallo Barbara,

könnte es vielleicht sein, das gesagt wurde das eine Tumorhöhle zu erkennen ist?

Das wäre dann die Stelle wo der Tumor vorher saß..

Von einer Tumorhülle habe ich bis jetzt noch nie gehört...

Kontrolluntersuchungen sind auch bei Neurinomen erforderlich. Es kommt zwar selten zu Rezidiven aber es kommt doch vor...

Alles Gute

Peter
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  #3  
Alt 11.05.2004, 11:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Tumorhülle

Hallo Peter!
Vielen Dank für Deine Zeilen. Also: der Tumor wurde von innen ausgeschabt usw., also nur das Innere entfernt, das aber vollständig. Das Äußere, heißt glaube ich Tumorkapsel statt Tumorhülle, konnte nicht entfernt werden, da sonst das Stammhirn beschädigt worden wäre und es zu Blutungen gekommen wäre. Also mußte halt das Äußere des Tumors bleiben.
Auf dem MRT-Bild sieht man entsprechend die frühere Stelle des Tumors weiß, also wohl diese Kapsel.

Weißt Du oder jemand anderes da vielleicht etwas drüber, woraus diese Kapsel besteht, also evt. auch dort aktive Zellen zu finden sind, die ein Rezidiv begünstigen würden? Kann diese Kapsel auch noch auf die umliegenden Gehirnstrukturen drücken oder ist sie so "leicht" und "flexibel", daß dieses Drücken nicht stattfindet? Hat jemand zum Thema "Kapsel" vielleicht Literaturhinweise. Hab schon einiges über HT gelesen, aber nichts Spezielles darüber gefunden.

Viele Grüße,
Barbara.
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  #4  
Alt 11.05.2004, 18:27
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Standard Tumorhülle

Letztendlich kann die Kapsel theoretisch noch aktive Zellen oder Zellen mit Wachstumspotential enthalten. Wie bei jedem AKN sind Kontrollen notwendig, was aber nicht heisst, dass man in jedem Fall mit einem erneuten Wachstum rechnen muß. Das Weisse im MRT kann einfach nur Liquor sein (in T2 Gewichtung) oder Tumor (T1 mit Kontrastmittel) Das muß ein Radiologe erklären.

Gruß.
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  #5  
Alt 15.05.2004, 18:46
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Standard Tumorkapsel

Wäre es denn sinnvoll, wegen der zurückgebliebenen Kapsel zur Sicherheit zu bestrahlen oder etwas anderes alternativ zu machen um so die Möglichkeit eines Rezidivs geringer zu halten? Oder reichen dann wirklich erst einmal jährliche Kontrollen aus?

Betrifft nicht mich persönlich, sondern mache mir Gedanken zur Situation bei einer Freundin.
Ich möchte mich nur zusätzlich auf diesem Wege etwas informieren. Allerdings auch nicht die Sache problematischer reden als sie vielleicht ist.

Es handelt sich übrigens nicht um ein AKN sondern um ein Trigeminusneurinom, also eh recht selten, welches aber schon ein recht beeindruckendes Ausmaß hatte.

Grüße.
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  #6  
Alt 15.05.2004, 22:23
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Tumorhülle

Bevor ich bestrahlen würde, würde ich zumindest ein Jahr warten, um das Wachstum zu beobachten. Entfernte Neurinome bestrahlt man eigentlich nie gleich, sondern erst, wenn sie wachsen.
Rx hat nicht zu unterschätzende Nebenwirkungen. So sauber ist die Methode auch nicht.
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  #7  
Alt 16.05.2004, 12:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Tumorhülle

Sehr geehrter Herr Dr. "Neurochirurg"!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Neurinom wurde vor etwa 3 Jahren operiert, bis auf, wie bereits erwähnt, die Kapsel. Bisher kein neues Wachstum erkennbar. Damit gibt es, Ihren Worten zufolge, wohl keine Indikation zur Bestrahlung. Vielen Dank.

Falls Sie evt. noch einmal antworten würden, habe ich noch etwas auf dem Herzen:
Würde in einem solchen Fall auch die "5-Jahres-Regel" gelten: 5 Jahre rezidivfrei, dann als geheilt zu sehen, oder kann man das eben wegen der verbliebenen Kapsel nicht so sagen?

Und: Ein Tumor kann auf die Nachbarstrukturen drücken und evt. entsprechende Ausfälle verurachen, das ist klar. Die Frage ist, ob dies bei der Kapsel selbst auch noch möglich ist, da ich nicht weiß, wie hoch die "Festigkeit" dieses Gewebes ist. Es kann ja auch sein, daß sie ohne Tumorinhalt flexibel ist und das umseitige Gewebe nicht wegdrückt. Wie kann man sich das vorstellen?

Sollten Sie noch Zeit finden, darauf kurz zu antowrten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich hab zwar schon einiges gelesen, aberauf derartige Fragestellungen fand ich bisher noch keine Antworten. Mit fehlt leider auch im Moment die Zeit, die einschlägige Neurochirurgische Literatur dazu zu lesen.

Viele Grüße.
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