Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.03.2007, 19:22
rita2008 rita2008 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2007
Ort: Berlin-Marzahn
Beiträge: 4
Daumen runter Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?

Ich habe heute mal ein grundsätzliches gesundheitspolitisches Problem. ich hoffe, dass ich dazu im richtigen Forum bin.

Ich habe Brustkebs und erhalte eine Hormonbehandlung. Die Ärztin gab mir das Rezept für die Tabletten und sagte dazu, dass es durch die Hormonbehandlung später zu Osteoporose kommen kann und es günstig wäre, wenn ich mir zusätzlich Vitamin D und Kalzium besorge. In der Apotheke erfuhr ich dann, dass ich für die Tabletten, die 1/4 Jahr reichen, 10 Euro zuzahlen muss(was ich irgendwie noch verstehe, die Kalziumtabletten für den gleichen Zeitraum aber 45 Euro kosten, die ich vollständig selbst zahlen muss. Ich habe zum Glück noch genug geld, um es zu bezahlen, was aber machen Patientinnen, die das nicht können? Die Alternative ist, dass die Kasse später die Behandlungen für die Osteoporose und ständige Knochenbrüche bezahlen muss, was sicher wesentlich teurer kommt. Ich finde, in solchen Fällen, wo Vitamine und Mineralstoffe dringend zur Vorbeugung benötigt werden, sollte die Kasse die Kosten übernehmen. Was ist Eure Meinung?

mfg Rita
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.03.2007, 14:17
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2005
Beiträge: 1.172
Standard AW: Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?

Meine persönliche Meinung:
Du hast Recht!

Die gesetzliche Regelung:
Vitaminpräparate werden grundsätzlich nicht von der KK bezahlt!

Tja, da ist leider nichts dran zu Rütteln...

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Wenn du an Brustkrebs erkrankt bist, bekommst du bestimmt ANTI-Hormone, oder?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.03.2007, 17:05
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.161
Standard AW: Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?

Hallo
es gibt Ausnahmeregeln zum Beispiel bei bestehenden VIT D mangel und Knochendichteminderung.

Kombipräparate (mind. 300 mg Calzium) + Vitamin D in freien und fixen Kombinationen stehen auf der Ausnahmeliste ( Punkt 16.4.9) und von den Krankenkassen zu erstatten sind, wenn damit Osteoporose behandelt wird.

Barbara
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.03.2007, 18:19
rita2008 rita2008 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2007
Ort: Berlin-Marzahn
Beiträge: 4
Standard AW: Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?

Danke für Eure Antworten.

Ich stehe noch ganz am Anfang der Behandlung, nehme die Anti_Hormon-Tabletten erst seit knapp einer Woche. Also habe ich sicher noch keine Osteoporose davon. Aber es ist doch irgenwie widersinnig, dass man erst krank werden muss, wenn es die Möglichkeit der Vorbeugung gibt.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.03.2007, 23:51
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2005
Beiträge: 1.172
Standard AW: Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?

Ich gebe dir noch einmal RECHT! :-)

Es IST total widersinnig!

Liebe Grüße
Norma
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:43 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55