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  #1  
Alt 04.01.2011, 17:33
Hoppie1 Hoppie1 ist offline
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Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 32
Ausrufezeichen EU-Rente und Aufhebungsvertrag

Hallo!
Ich habe da mal 2 Fragen an euch,wäre schön wenn einer diese Beantworten könnte
Ich habe im Dezember letzten Jahres mein Rentenbescheid über die unbefristete volle Erwerbsminderung bekommen.
Keine 2 Wochen später bekamm ich von meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zugeschickt in dem unter anderen stand das ich auf sämtliche Forderungen verzichten möge.Ach ja nur zur Info,ich habe einen Schwerbehindertenausweis. Nun zu meinen Fragen.
1. Ist der Aufhebungsvertrag rechtens?
2.Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen?

Danke für eure Mühe,Hoppie
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  #2  
Alt 04.01.2011, 17:55
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag

Hallo Hoppie,
ersteinmal ein schönes neues, freundliches Jahr.
So wie Du schreibst, bist Du jetzt in Rente.
Aber einen Aufhebungsvertrag, mit der Klausel auf alles zu verzichten, mußt Du nicht unterschreiben.
Du solltest Deine Restforderungen schriftlich als Einschreiben bei Deinem Arbeitgeber einfordern.
Evtl. mußt Du bei den Urlaubsansprüchen etwas heruntergehen - aber nicht ganz verzichten!
Wünsche Dir viel Glück, dass Du ohne Anwalt Dein Recht bekommst.
LG Speedy
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  #3  
Alt 05.01.2011, 15:07
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag

Liebe Hoppie!

Zitat:
Ich habe im letzten Jahr keinen Urlaub nehmen können,somit habe ich noch ein Anspruch von 37 Tagen.Was passiert damit? Verfällt dieser oder muß/kann mir mein "noch" Arbeitgeber diesen auszahlen
?

Zu dieser Problematik hat es im vergangenen Jahr ein Urteil eines Europäischen Gerichts gegeben, welches auch in Deutschland angewendet werden muss!

Hier ist dazu ein Link:http://www.anwalt.de/rechtstipps/url...it_003104.html

Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dich bei der Gewerkschaft beraten zu lassen?

Tschüß!

Elisabethh.
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  #4  
Alt 28.01.2011, 20:07
Sousha Sousha ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 242
Standard AW: EU-Rente und Aufhebungsvertrag

Hallo Hoppie,

bezüglich des Urlaubsanspruchs weiß ich aus eigener Erfahrung, dass er seit Januar 2009 (Urteil des EGH) im Krankheitsfall nicht mehr verfällt und ausbezahlt werden muss. Es müssen mindestens 20 Tage ausbezahlt werden, ob mehr gezahlt wird ist Verhandlungssache.

Für Deine andere Frage würde ich mich mal beim VdK oder dem Betriebsrat erkundigen.

Ich wünsche Dir alles Gute

Andrea
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