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  #1  
Alt 28.06.2004, 09:36
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Beiträge: n/a
Standard Rente oder Teilrente bei Hodenkrebs?

Hallo!

Habe da mal eine Frage! Aufgrund eines Hodentumors (11/02) habe ich jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit GdB von 100%. Kann man auf Grund dieser Behinderung schon Rente oder Teilrente o.ä. beziehen? Da ich erst 22 Jahre alt bin und seit 1998 erst "einzahle" würde mich das gerne einmal interessieren. Im Moment bin ich wieder voll am arbeiten, merke aber, dass mich ein Arbeitstag schon ziemlich mitnimmt.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
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  #2  
Alt 28.06.2004, 22:33
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Beiträge: n/a
Standard Rente oder Teilrente bei Hodenkrebs?

Hallo Chris, ich freue mich mit dir, dass du wieder arbeiten gehen kannst (auch wenn es manchmal nicht so einfach ist wie früher). Also aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente: Entweder der Patient kann aufgrund der Dauer der Therapien auch nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeldanspruch noch nicht ins Erwerbsleben zurück, muss also erst einmal Übergangsgeld nach §125 Sozialgesetzbuch III beantragen bzw. Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.

Oder es ist von vorn herein abzusehen, dass der Patient nicht wieder arbeiten gehen können wird.
Es sollten aber immer erst Reha- Maßnahmen versucht werden, ehe eine solche Entscheidung getroffen wird. Im Falle einer Berentung wird bei Hodenkrebspatienten fast immer eine befristete EM-Rente bewilligt. Das hat z.B. im öffentlichen Dienst und in vielen anderen Bereichen den Vorteil, dass man zwischenzeitlich nicht gekündigt werden darf, einem also der Rückweg ins Erwerbleben offen bleibt. Lass dich ggf. mal umfassend bei deinem Rententräger beraten. Alles Gute - leana
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  #3  
Alt 30.06.2004, 22:20
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Beiträge: n/a
Standard Rente oder Teilrente bei Hodenkrebs?

Du hast den Schwerbehindertenausweis mit 100% bekommen, dieser wird dir auf 5 Jahre , danach falls bei dir keine gravierenden Spätschäden auftreten wieder eingezogen, man nennt dies Heilbewährungszeit. Die Prozente sagen auch nichts über deine Fähigkeit zum Arbeiten aus. Wenn du in Rente gehen willst und es würde genehmigt , so kannst du auch gleich Sozialhilfe beantragen , denn du wirst nicht leben können , von der Mini-Rente, die du bekommst, wenn du erst ein paar Jahre eingzahlt hast.
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  #4  
Alt 05.07.2004, 02:29
Herr von Boedefeld Herr von Boedefeld ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2004
Beiträge: 17
Standard Rente oder Teilrente bei Hodenkrebs?

Hallo Christ:

Es gibt versicherungsrechtliche Vorraussetzungen und medizinische Vorraussetzungen. Dein Schwerbehindertenausweis hat direkt nichts damit zu tun. Du kannst dich jederzeit bei deinem Rentenversicherungsträger informieren. Es gibt Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort. Das beste ist du machst dort einen Termin. Die helfen die gerne, freundlich, Kompetent.
Oder schau mal zur Vorabinfo auf die Seiten www.lva.de oder www.bfa.de
Die höhe deiner Rente kannst du dir auch berechnen lassen. eine pauschale Aussage über die Höhe lässt sich sicher nicht so einfach treffen.

Du kannst dich auch ganz einfach unter dem kostenlosen Servicetelefon der BfA 0800 3331919 oder LVA 0800 4636582 informieren.
Dort kann man die etwas über Rente und die nächste Beratungsstelle sagen.
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