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  #1  
Alt 14.12.2005, 15:32
Benutzerbild von Birgit8
Birgit8 Birgit8 ist offline
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Registriert seit: 11.12.2004
Ort: Mannheim
Beiträge: 728
Böse Medizinischer Dienst



Hallo,Ihr Lieben.

Im November 2004 wurde meine li. Brust nach Brustkrebs amputiert.
Nach allen Therapien (Chemo,Bestrahlung,AHB) bin ich
aber immer zu Hause.Ausschlaggebend für den Heilungsstillstand war
die "nette " Art meiner Chefin mir mitzuteilen,das ich nicht mehr an meinen
Arbeitsplatz zurück kann.Im öffentlichen Dienst habe ich das Recht auf
einen Arbeitsplatz,aber nicht auf d i e s e n.
Jetzt musste ich zum Medizinischen Dienst.Dort fühlte ich mich
sehr unwürdig behandelt!
Nun,nach dem Befund wurde mir folgendes mitgeteilt.
Meine Gyn.darf mir keine Auszahlscheine mehr ausfüllen.
Ich müsste jetzt einen Neurologen aufsuchen.
Leider gibt mir meine Ärztin keinen Einblick in den Bericht.

Hier meine eigentliche Frage: Weiss jemand,ob das richtig ist und wie
man doch noch an den Befund kommt?

Liebe Grüsse Birgit
__________________
"Höre nicht darauf,was der Krebs Dir flüstert,sondern darauf, was Dein Herz Dir sagt!"


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  #2  
Alt 15.12.2005, 09:07
birgitmh birgitmh ist offline
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 20
Standard AW: Medizinischer Dienst

HAllo Birgit8,

ich verstehe nicht, warum Du immer noch nicht arbeiten gehst, das geht aus Deiner Info oben nicht hervor. Warum genau bist Du immer noch krankgeschrieben? Wo ist der Zusammenhang zwischen Krankschreibung und nicht Wiederbestzung Deines alten Arbeitsplatzes?

Es ist richtig, dass man keinen Anspruch auf genau den selben Arbeitsplatz hat, wie vor der Krankschreibung. Aber sicher kann Dir Deine Chefin doch einen anderen anbieten, oder nicht?
Wenn Du Dich jetzt einem Neurologen vorstellen sollst, dann schiebt man Dein Unvermögen, nicht an Deine Arbeitsstelle zurückzugehen offensichtlich auf die Ablehnung der Alternative, die Deine Chefin Dir vorgeschlagen hat. Andererseites gerätst Du mit Deiner langen Krankschreibung immer mehr in Richtung Aussteuerung, sodass die Krankenkasse eben auch überprüfen lassen will, ob Du nicht in rente geschickt werden kannst.

Im Prinzip hast Du ein Anrecht auf Befundunterlagen, bei Gutachterberichten kann das aber anders sein. Gutachter haben das Recht, ihre Berichte mit einem Vermerk: "nicht zur Patienteneinsicht" zu versehen. Wichtig ist in diesem Fall, dass man über die Inhalte mit dem behandelnden Arzt sprechen kann. Das geht natürlich am besten, wenn man ein gutes Vertrauensverhältnis hat. Sprich Deinen Arzt einfach noch mal drauf an.
Gruß von birgit
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  #3  
Alt 15.12.2005, 17:00
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.318
Standard AW: Medizinischer Dienst

Hallo Brigit,


Der Medizinische Dienst handelt immer sehr distanziert, und spricht aufgrund der eigenen Überzeugung weitere Behandlungsmaßnahmen aus. Deine Gyn kann, wenn sie möchte, Dir die "Begutachtung" des MDK's kopieren, aber Anspruch hast Du darauf leider keinen. Hat Dein Hausarzt ebenfalls eine Kopie erhalten?

Wie Birgit vor mir schon sagte, solltest Du alle veranlaßten Untersuchungen schnellstmöglichst durchführen lassen, denn die Kasse kann Dich, wenn Du Dich weigerst, sehr schnell aussteuern. Hat man Dir gesagt, wer weiterhin zahlt, falls die Kasse die Zahlung einstellt?
__________________
Jutta
_________________________________________




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