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  #1  
Alt 23.02.2007, 14:40
Claudia 44 Claudia 44 ist offline
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Registriert seit: 01.08.2004
Ort: Hessen
Beiträge: 90
Cool Sieg gegen Götter in weiß? schwerer Behandlungsfehler u. Gefälligkeitsgutachten

Hallo, es ist am Dienstag vorm LG Kassel zum Vergleich gekommen.
Juni 01 hat der Arzt auf der Mammog. den Knoten übersehen. Mein Frauenarzt hat im Okt. 01 nachdem ich enorme Schmerzen hatte, diesen Knoten auf diesen besagten Bildern sofort erkannt, Amputation li. und 7-8 befallene Lymphknoten. Auf Anraten der Ärztekammer Beschwerde bei der Gutachter- und Schlichtungskammer Frankf. eingelegt. Diese gab dem Röntgenarzt recht, das nichts zu sehen gewesen wäre. Daraufhin habe ich Klage eingereicht. Das LG Kassel hat ein erneutes Gutachten erstellen lassen und dieser sah einen groben schweren Behandlungsfehler. Wie soll ich sagen, nachdem der Gutachter alles erklärt und dokumentiert hatte, war nur noch die Frage des Anwaltes, wie denn 3-4 Gutachter der Schlichtungskammer etwas anderes sagen konnten. Kurz bemerkt, als ich nach Einreichen der Klage zur Kur war, flatterte mir in die Klinik eine Stellungnahme des Arztes ans Gericht "Er sei Mitglied einer Gutachterkommision für Mammographien". Welch ein Zufall. Nunja, somit war klar, dass das Gutachten der Schlichtungskammer ein Gefälligkeitsgutachten war. Lieber bald um 40.000 € reicher, als noch Jahre zu warten und zu kämpfen. Ich habe gegen Götter in weiß einen Sieg davon getragen.
Gruß Claudia
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  #2  
Alt 24.02.2007, 20:46
inter inter ist offline
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Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Sieg gegen Götter in weiß? schwerer Behandlungsfehler u. Gefälligkeitsgutachten

H@llo, Claudia,

ich freue mich riesig für Dich und mit Dir.
Aber der Wermutstropfen bleibt: Dein "Fall" war 2001 und nun haben wir schon 2007...! Viele erleben womöglich so eine Wiedergutmachung gar nicht mehr, so traurig das auch ist und klingt. Und das finde ich ungeheuerlich.
Es sollte sogenannte Schnellverfahren geben an deutschen Gerichten für solche und ähnliche Fälle, wo es um lebensbedrohlich Erkrankte bzw. Klagende geht und Krebs ist ja immer eine solche Krankheit.
Andererseits: was sind schon 40.000 Euro im Vergleich für ein Leben?

Alles Gute für Dich,
gönn Dir was und lass das Leid alles erst einmal hinter Dir.
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #3  
Alt 25.02.2007, 14:25
anmarine anmarine ist offline
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Registriert seit: 18.07.2006
Beiträge: 29
Standard AW: Sieg gegen Götter in weiß? schwerer Behandlungsfehler u. Gefälligkeitsgutachten

Liebe Claudia,

das ist ja ein toller Sieg, den Du da davongetragen hast, meinen Glückwunsch.

Meine Mutter hat vor 3 Monaten auch eine Anwältin eingeschaltet, da ihr Frauenarzt ein Jahr zu spät reagiert hat und den fühlbaren Tumor in der linken Brust als Kalkablagerung gedeutet hat, nun sind die Matastasen da.

Die Anwältin ist aber leider ziemlich schlecht, alleine die Briefe, die sie formuliert, haben überhaupt nichts "rechtliches" in irgendeiner Form an sich - obwohl sie auf Medizinrecht spezialisiert ist, sie wurde uns vom Rechtschutzversicherer empfohlen. Leider ist es nicht so einfach, einen guten Anwalt zu finden. Wie bist Du da vorgegangen, im Internet habe ich gerade mal 2 Stunden rumgesucht aber anhand der Homepage kann man ja noch nichts sagen. Ärztekammer oder Anwaltskammer oder irgendeine Empfehlung? Wir wohnen in Düsseldorf, wenn Du willst, kannst Du mir an anmarine@fantasymail.de auch eine Mail schreiben.

Danke und alles Gute weiterhin!
anmarine
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  #4  
Alt 26.02.2007, 07:53
Claudia 44 Claudia 44 ist offline
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Registriert seit: 01.08.2004
Ort: Hessen
Beiträge: 90
Standard AW: Sieg gegen Götter in weiß? schwerer Behandlungsfehler u. Gefälligkeitsgutachten

Hallo Annmarie,

meinen Anwalt hab ich mir ganz blauäugig aus dem Branchenbuch rausgesucht. Nach dem Gutachten der Schlichtungskammer (zugunsten des Arztes) und auch vorher hatte ich mich immer wieder gefragt, ob er der richtige Mann dafür ist. In viele Gesichter, die ich sah, sah ich eigentlich nur Unglauben (die sucht ja nur einen Schuldigen). Nachdem das Gutachten (vom LG Kassel angefordert) zu meinen Gunsten kam und ganz klar ein schwerer Behandlungsfehler zum Vorschein kam, änderte sich der Ausdruck in den Gesichtern. Das Blöde ist, man muß sich nach Empfehlungen etc. richten. Wenn dann ein Gutachten zu Deinen Gunsten da ist, läuft eigentlich alles wie von selbst. Gut, mein Anwaltbüro hatte hier die Hinterbliebenen vertreten, von einem Mann, dem versehentlich der gesunde Lungenflügel entfernt wurde. Es ist ja schon positiv, dass ich, bzw. ihr rechtschutzversichert seit, mein Anwalt hat sich immer wieder auf mein Bitten hin, bei der Rechtschutzversicherung wegen der Kostenübernahme u.a. Gutachten erkundigt. Glaub mir, das wird schon werden, wenn ein neutrales Gutachten vorliegt. Ich drücke Dir und Deiner Mutter beide Daumen

Gruß
Claudia
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