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  #1  
Alt 06.01.2012, 15:50
minimond minimond ist offline
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Beiträge: 7
Frage Aktion 5

hi, ich weiß nicht, ob es dieses thema schon gibt, über suchfunktion habe ich nichts gefunden.
es gibt ja seit einiger zeit die aktion des integrationsamtes, die einstellung eines behinderten menschen mit einer prämie zu würdigen.
wie verhält es sich da bei mir als an krebs erkrankten menschen in der nachsorgephase. hat jemand erfahrung mit aktion 5?
ich habe die möglichkeit einen 400 euro job anzutreten, evtl. kommt auch eine teilzeitstelle in frage. werde ich bzw. mein arbeitgeber dann unterstützt?

lg minimond
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  #2  
Alt 06.01.2012, 19:35
PetraK PetraK ist offline
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Ort: Hamburg
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Standard AW: Aktion 5

Hallo Minimond,

die Aktion 5 kenne ich nicht, aber bei mir war es schon vor ein paar Jahren so, dass ich wegen meiner Krebserkrankung arbeitslos wurde und das Arbeitsamt dem neuen Arbeitgeber (Teilzeitstelle) für 2 Jahre im ersten Jahr 55, im zweiten 45 % meines Gehaltes dazugegeben hat.....ich weiß aber nicht, ob das bei einer geringfügigen Beschäftigung auch geht......

Liebe Grüße

Petra
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  #3  
Alt 07.01.2012, 23:36
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Aktion 5

Hallo Minimond,

auch ich kenne die "Aktion 5" nicht. Weiß aber, dass div. Wiedereingliederungen ins Berufsleben von der Arbeitsagentur gefördert werden. Einige Förderungen hängen wohl auch vom Alter der Arbeitnehme ab. Am einfachsten ist es, wenn Dein zukünftiger Arbeitgeber bei zuständigen Arbeitsamt nachfragt, wie es mit der Förderung aussieht. Nach meiner Erfahrung ist die Arbeitsagentur dabei sehr kooperativ.

Schönen Abend und liebe Grüße

Billa
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  #4  
Alt 08.01.2012, 10:27
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Aktion 5

Liebe Minimond!

Die DRV kann sog. Eingliederungszuschüsse zahlen, bitte schaue mal hier, gesetzliche Grundlage ist das SGB IX, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/34.html

Außerdem haben noch andere Leistungsträger wie Arbeitsagentur oder Jugendamt diese Möglichkeiten, allerdings auf anderer Grundlage.
Ich denke, für Dich kommt eher der Zuschuss nach SGB IX in Frage. Die Bedingung für diesen Zuschuss wäre, dass die Stelle kein 400 Euro Job ist, also eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Aktion 5 hat hier ihre Webseite:http://www.aktion5.de. Sie ist auf bestimmte Bundesländer begrenzt, da die Integrationsämter als Träger der Maßnahme fungieren.

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (08.01.2012 um 10:32 Uhr)
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  #5  
Alt 10.01.2012, 21:47
minimond minimond ist offline
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Beiträge: 7
Standard AW: Aktion 5

vielen Dank für eure Antworten.
habe jetzt konkrete Zahlen.
Das Arbeitsamt zahlt bei mir nun 40 % des Bruttoentgelts an den Arbeitgeber.
Aus Aktion 5 wird eine Einstellungsprämie von 4000 Euro an den Arbeitgeber gezahlt.

lg mini
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  #6  
Alt 10.01.2012, 21:57
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.242
Standard AW: Aktion 5

Liebe Minimond!

Danke für Deine Nachricht, ich drücke Dir ganz toll die Daumen, dass Du mit Deiner neuen Stelle zufrieden bist und Dich gut einarbeiten kannst!

Alles Gute!

Elisabethh.
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