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  #31  
Alt 26.07.2008, 14:39
Qumaira Qumaira ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Zitat:
Zitat von Saxones Beitrag anzeigen
Ja Kämpfe!!!!!

meine krankenkasse hat das auch nicht übernommen! Noch nicht mal die 75€ einfrieren geschweige denn die Jahresgebühr. Die ablehnung erhielt ich 1 Tag vor beginn der Chemo, und als ich dann nach der Chemo mich darüber beschwerte sagte man mir nur das wäre jetzt zu spät........
es ist eine geschlossende BKK.....

grüße chris
Na klar. Auch wir haben Rechte. Für mich ist der Zug bereits auch abgefahren, aber ich werde wenn es auch sein muss, bis zur letzten Instanz gehen. Es geht mir u.a. dabei, wegen denen die noch kommen werden. Wir haben alle das Recht auf Fortpflanzung, es gibt keinen Freischein, dass es nach der Chemo heisst, wir sind danach wieder 100% fruchtbar.--.
Die Sozialgerichte sind in der BRD kostenfrei.
Widerspruch lohnt sich.

Gruß

Michael
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  #32  
Alt 28.07.2008, 11:18
TriaAlex TriaAlex ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Meine Krankenkasse hat meinen Antrag auch mit einem Standardschreiben abgelehnt und das, obwohl bei mir aufgrund zweier Tumorerkrankungen da unten nun wirklich endgültig Schicht im Schacht ist, ich also auf natürlichem Wege garantiert keine Kinder mehr zeugen kann.
Eigentlich ziemlich armseelig, Seminare zur Raucherentwöhnung und ähnliches werden bezuschusst, aber eine Kryokonservierung nicht.

Alex
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  #33  
Alt 08.05.2009, 23:34
Qumaira Qumaira ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Servuz Leut´
Ich war lange nicht hier.
Update vom Sozialgericht, keine Nachricht..

Ich mache regelmässig meine Untersuchungen, CT im November. Alles Ok.
Seit März hab ich vermehrt Schmerzen in meinem verbliebenen Hoden, anfangs zwickte es nur einmal im Monat, nun fast jeden Tag. Am Montag gehts zum Uro, der Sache mal auf den Grund gehen.

Viele Grüße an alle !!


Michael
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  #34  
Alt 01.06.2009, 16:23
JoeyR6 JoeyR6 ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Hallo zusammen,

bin auch neu hier, genaugenommen seit 30 Minuten.
Ich bin durch die Suche nach Antworten auf dieses Forum gestoßen, was mir schon sehr - gerade bei diesem Thema - geholfen hat.

Kurz zu meiner Person: Bei mir wurde am 27.03.09 durch meinen Urologen diagnostiziert, das der linke Hoden zu einem Tumor entartet war (hoffe das ist so richtig ausgedrückt). Der hat mich sofort in München/Bogenhausen in die dortige Klinik überwiesen und am 30.03.09 wurde der linke Hoden dann operativ entfernt. Es handelte sich um ein Seminom, welches bis Dato noch nicht gestreut hatte - sprich keine Veränderungen an den Lymphknoten und auch sonst wiesen die inneren Organe keine Veränderungen auf - CT negativ (also Glück im Unglück). Da meine Blutwerte allerdings leicht erhöht waren, hat man mir eine 2 Zyklen PEB empfohlen und eine Kryokonservierung.
Da ich aber seit Ende Januar mit einer starken Stirn- und Nebenhöhlenvereiterung zu kämpfen hatte, die erst seit 2 Wochen unter Kontrolle ist und mit 2 Operationen behandelt wurde, konnte noch keine Chemotherapie gestartet werden.

Nun aber zurück zum Thema Kryokonservierung. Ich habe selber bereits bei meiner KK angefragt, die diese Zahlung bereits am Telefon abgelehnt hat. Auf meine Schriftliche Anfrage habe ich auch keine Antwort erhalten, sondern nur wieder einen Anruf auf meinen AB, ich solle mich nächste Woche telefonisch bei der Ansprechpartnerin melden. Aber ich vermute auch diese wird mir wieder eine telefonische Absage erteilen.

Meine Frage wäre nun, kann mir jemand per PN eine Information zukommen lassen welche KK`s sowas evtl. zahlen? Vielleicht gibt es in diesem Forum auch schon einen Verweis darauf, ich kenne mich aber leider noch zu wenig hier aus.

Zum anderen finde ich es echt eine Unverschämtheit, das eine für die Zukunft des persönlichen Individuums wichtige Entscheidungs- bzw. Fortbestandssicherungmaßnahme - bei einer in meinen Augen ernst zu nehmenden Erkrankung - nicht von den KK`s gezahlt wird!
Das gleicht ja wirklich fast an Diskriminierung bzw. wiedermal Zweiklassengesellschaft! Wer sich es nicht leisten kann hat halt Pech gehabt - und da wundert man sich über eine Vergreisung der Deutschen Bevölkerung...


Gruß
Jörg
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  #35  
Alt 30.06.2009, 19:58
Elmo Elmo ist offline
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Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 12
Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

zum Thema Kryokonservierung kann ich ähnliches berichten, meine Krankenkasse hat natürlich auch abgelehnt das ganze zu bezahlen.

Es gab dann so einen Deal mit dem Krankenhaus: Wenn ich bei Ihnen die Chemo mache (daran dürften sie wohl genug verdienen) dann ist die Kryo kostenlos.

Ich kann euch allerdings noch raten, lasst erst einmal von eurem urologen ein Spermiogramm machen, damit ihr wisst ob sich eine Kryokonservierung überhaupt lohnt, sprich wie eure Spermienqualität ist, bzw ob überhaupt was Lebendiges zu finden ist.
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  #36  
Alt 05.07.2009, 01:42
Qumaira Qumaira ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Ort: auf einem Planeten, wo Geld regiert und Liebe gesucht wird
Beiträge: 22
Ausrufezeichen AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

@ Elmo

Ein guter Deal. Das wünschten sich bestimmt viele, doch die meisten bekommen solche Deals nicht angeboten.

Aktuell; Klage beim Sozialgericht, ohne Aussicht auf Erfolg.

nun, wie bereits berichtet, hatte ich letztes Jahr am 22.07.2008 Klage eingereicht, beim Sozialgericht.

einige user dieses forum haben mich angeschrieben, Danke an Euch.
Nach Beratung mit meinem Anwalt, habe ich die Klage am 23.06.2009 zurück gezogen, da kein Ausblick auf Erfolg.

Gründe die zum zurückziehen der Klage führten;

-> Das Sozialgericht kann nicht entscheiden, dass Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung übernehmen soll.
Das Sozialgericht kann keine Normen-Kontroll-Gesetze ändern.
Normen-Kontroll-Gesetze siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

Da es in meinen Augen eine Diskreminierung darstellt, aufgrund des
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.:2 C 11.06
möchte ich nun weitergehen, und soviele Menschen informieren, wie es geht.

Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89
Die geltende Rechtslage untersagt den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Kryokonservierung von Sperma zu übernehmen.

-> Anwalt sagte zudem, dass die Klage von einem Klägerfreundlichen Richter angenommen wurde, dann wurde ein anderer Richter eingesetzt.
Wieso, weshalb, warum.. keine Ahnung. Dieser Richter wäre laut meinem Anwalt, ein sogenannter "Hardliner".

Nun, ich hab mittlerweile einen Blog eingerichtet, der sich ausschliesslich mit dem Thema befasst. Zunächst hab ich chronologisch aufgelistet.

wer Interesse hat ; http://kryokonservierung.blogspot.com/


Medien in Deutschland interessieren sich nicht für dieses Thema, ich weiss nicht wieviele Zeitungen, Online-Zeitungen, Magazine, Webseitenbetreiber ect. angeschrieben habe, ich kann aber an 5 Fingern abzählen, wer mir überhaupt geantwortet hat. Ich denke dieses Thema ist nicht nur für uns Hodenkrebslern, es umfasst eine sehr große Anzahl Menschen, die aufgrund einer Chemo und ect bedroht sind Ihre Zeugungsfähigkeit zu verlieren.

Ich möchte nun, dazu aufrufen, dass wir etwas aufbauen, einen Widerstand gegenüber der gesetzeslage zeigen, und vielleicht verändern wir etwas.
Ich habe mir in den letzten tagen einige Gedanken gemacht.:
Worauf ich im endeffekt hinaus will.:

Ich denke, dass sollte ich schon erwähnen.

Zunächst ist das Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89

im Gegensatz zu dem Urteil

Az.:2 C 11.06

widersprüchlich, wenn es heisst;

nach §27 Abs. 1 SGB V.

Eine ärztliche Tätigkeit ist nur dann ärztliche Behandlung im Sinne der Krankenversicherung, wenn sie gezielt der Heilung, Behandlung oder Erkennung einer Krankheit dient; Methoden, die nicht diesen Zielen dienen, gehören daher nicht zur ärztlichen Behandlung in diesem Sinne. Das Einfrieren und Lagern des Samens wirkt weder auf den Körper ein noch ist es für sich allein geeignet, gezielt der Heilung Behandlung oder Erkennung einer Krankheit zu dienen.

und zu den Grundrechten Art. 1-19 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Eines der wichtigsten im GG;

Art.3 GG
(1) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(2)Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wer Interesse hat, einfach unter pn melden.
Es gibt eine Menge von Möglichkeiten.

Viele Grüße

Michael
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