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#1
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Grad der Behinderung
Hallo an alle,
ich habe als Grad der Behinderung nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises nur 50% bekommen - trotz L1 und N1 und einem ziemlich großen Tumor. Habe jedoch in einer Broschüre der Frauenselbsthilfe nach Krebs gelesen, dass es diesen Prozentsatz bereits für einen fehlenden Lymphknotenbefall und kleinere Tumore gibt und mir eigentlich 60% zustehen. Es war zwar keine Ablatio, sondern "nur" eine Quadrantenresektion, aber die Angst, die durch das L1 und N1 ausgelöst wurde, sitzt bei mir immer noch tief. Ich stehe zudem unter Antidepressiva, was ebenfalls nicht berücksichtigt wurde. Mich würde daher interessieren, ob jemand mit dem Amt ähnliche Erfahrungen gemacht hat bzw. ob es lohnt, Widerspruch einzulegen. Zehn Prozent mehr wären zwar nicht viel, aber es geht mir vor allem ums Prinzip bzw. um die Gerechtigkeit. Denn schließlich befand ich mich zum Diagnose-Zeitpunkt leider nicht im Frühstadium von BK, und das müsste doch vom Amt berücksichtigt werden. Liebe Grüße Anwi |
#2
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AW: Grad der Behinderung
Hallo Anwi,
die Info in deiner Broschüre trifft meines Wissens zu, obwohl meine eigenen Erfahrungen 10 bzw. 4 Jahre alt sind: 60% für die "ersten" überlebten 5 Jahre; möglich, dass mittlerweile für die Prozentsätze zwischen brusterhaltend und Ablatio unterschieden wird - wäre ein blöder Scherz von Amts wegen. Ein Widerspruch lohnt immer! Erkläre im Widerspruch, was dich zusätzlich belastet und nenne die Antidepressiva. Zusätzlich hab' ich den Sozialdienst meiner Klinik nach einer Neurologin gefragt; die können Psychologen benennen, deren Gutachten die psychischen Belastungen bescheinigen (uns "Laien" allein glaubt man nicht...); damit wurde ich nach 5 Jahren nicht auf 50% herabgestuft. Die Kosten nach einem erfolgreichen Widerspruch wurden erstattet. Meine Wut über das Gefeilsche und die Prozente war damals auch maßlos - und ist finde ich berechtigt! Grüßchen Tilde |
#3
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AW: Grad der Behinderung
RoRo,
stimmt der Link? Bei mir die Website nicht gefunden. Anwi, vielleicht findes du hier etwas. http://behinderung.org/schwerau.htm Das ist auch interessant http://behinderung.org/ Ich habe damals Widerspruch eingelegt und mir einen Anwalt genommen. Das Versorgungsamt musste anschl. meinen Anwalt bezahlen, da ich mit meinem Widerpruch im Recht war. Viel Glück, Heidi |
#4
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AW: Grad der Behinderung
Hallo an alle,
danke für Eure Antworten und Links. Ich werde Widerspruch einlegen, allerdings ohne Anwalt, weil mir das Gerenne zum Anwalt zu viel ist. Bin gerade am Ende meiner Chemo angekommen und habe noch die tägliche Bestrahlung vor mir. Ich kann auch so formulieren, welche Beeinträchtigungen ich habe. Es wäre jetzt natürlich günstig, in psychiatrischer Behandlung zu sein. Das Antidepressivum hat mir nämlich lediglich die behandelnde Klinik verschrieben. Schlimm, dass man überall hinrennen muss und scheinbar nicht automatisch geglaubt wird, dass so ein Krebs mit L1 an sich alleine schon eine enorme psychische Belastung darstellt. Liebe Grüße Anwi |
#5
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AW: Grad der Behinderung
Da ich grad gestern meinen Schwerbehindertenausweis bekommen habe und auch "nur" 50%, trotz großem Tumor (7x7) und einem befallenen Lymphknoten, Bluthochdruck, Angststörung mit ständiger Einnahme von Antidepressiva - allerdings bin ich noch nicht operiert. Nun frage ich mich, ob ich nach Ablatio einen Verschlimmerungsantrag stellen muss, oder ist das jetzt das Maß aller Dinge? Oder sollte ich jetzt schon Einspruch einlegen?
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
#6
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AW: Grad der Behinderung
ich bekam meinen behindertenausweis vom versorgungsamt mit 60% mit der bemerkung im statium der heilungsbewährung für die nächsten 5 jahre. Berücksichtigt worde meine schuppenflechte an der ich seit 18 jahren leide und mein bk mit t2,m0,n0 ( habe gerade erst chemo beendet, bet-op besteht bevor.
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Liebe grüsse angelika |
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