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  #1  
Alt 06.03.2011, 19:57
Tinka311 Tinka311 ist offline
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Standard Aberkennung der Schwerbeschädigung

Hallo,

ich hatte in 2009 DCIS mit darauffolgender Mastektomie und Aufbau mit Expander und Silikon. Nach der OP bekam ich eine Schwerbeschädigung von 50% zugesprochen, befristet bis 6/2011. Nun hat bei der Überprüfung der Verlängerung der Amtsarzt beschlossen, dass eine Besserung eingetreten ist und ich nur noch 30% bekomme.
Könnt ihr mir mal bitte sagen, wieviel ihr so bekommt mit ähnlicher Erkrankung ? Das würde mir sehr helfen, ob ich Einspruch einlege oder nicht.

Danke !
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  #2  
Alt 06.03.2011, 21:15
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Ort: Berlin
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Standard AW: Aberkennung der Schwerbeschädigung

Hallo Tinka,

man kann eigentlich keinen Fall miteinander vergleichen. Der Irrtum ist oft, dass man meint, die Schwerbehinderung würde durch das Entfernen der Brust zustande kommen. Aber man bekommt sie vorsorglich als sog. Heilungsbewährung, und wenn kein Rückfall eintritt und somit hoffentlich den Krebs los ist, dann gibt es auch keine Schwerbeschädigung mehr. Beim DCIS gibt es oft nur 2 Jahre, weil dieser in der Regel ja noch nicht gestreut haben kann. Sonst etwa 5 Jahre. Wenn nach der Heilungsbewährung (blödes Wort) keine weitere Behinderung größeren Ausmaßes vorliegt, bekommt man meistens keine 50 mehr. Mehrere "kleine" Behinderungen werden auch in dem Sinne nicht miteinander addiert sondern als Ganzes bewertet (meistens: höchster Grad ist maßgebend und vielleicht noch etwas mehr dazu)

Gruß
Karin
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  #3  
Alt 09.03.2011, 16:45
Moni57 Moni57 ist offline
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Beiträge: 30
Standard AW: Aberkennung der Schwerbeschädigung

Hallo Tinka,

ich hatte im März 2009 ebenfalls aufgrund von DCIS eine beidseitige Mastektomie. Anschließend GDB 80% bis 09/2011. Du sprichst von Überprüfung durch einen Amtsarzt. Hattest du die Überprüfung beantragt oder läuft das automatisch?

Wie Karin schreibt, hängt unser Grad der Behinderung sicher von den weiteren körperlichen Schwierigkeiten ab und die sind ja zum Glück (zumindest bei mir) ziemlich abgeklungen.

Alles Gute!
Moni
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  #4  
Alt 09.03.2011, 16:59
Benutzerbild von Gina36
Gina36 Gina36 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 127
Standard AW: Aberkennung der Schwerbeschädigung

Hallo Tinka,

schau mal hier nach, nach dieser Verordnung richtet sich das Amt.
Hatte gerade jetzt aktuell damit zu tun, aber bei mir ging es erstmal um die Anerkennung meiner Schwerbehinderung.

http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html

Liebe Grüße und viel Glück!

Gina
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