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  #1  
Alt 12.09.2010, 12:38
Det55 Det55 ist offline
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Standard 1.Reha nach AHB

Moin
Da ich immer noch!(seit 1 Jahr)krank geschrieben bin,seit Prostataektomie 2009,wollte ich eine Reha beantragen.Die KK hat mir schon die Unterlagen zu geschickt.Muss ich irgend was beachten?Zwecks Freistellung der Kosten?
Ein Teil muss ja die Ärztin aus füllen.
Bekomme so langsam Angst,das ich mich vom Berufsleben verabschieden muss.Obwohl ich erst 55 bin.
Meine AHB war in Buckow(Märkisch Oderland)wo es mir sehr gut gefallen hat.

mfg
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  #2  
Alt 13.09.2010, 09:36
Benutzerbild von blueblue
blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Det,

für die Kur bezahlst du nur dazu, wenn du vorher nicht krank geschrieben warst. Kommst du aus der Krankschreibung zur Reha, wirst du in der Regel auch krank wieder entlassen.

Was dein Arzt für die Reha ausfüllen muss, mußt nicht du bezahlen. Dafür gibt es einen Bogen in den Unterlagen, den dein Doc zusätzlich ausfüllen muß, damit bekommt er dann sein Honorar von der Krankenkasse. Sollte dieser Bogen nicht dabei sein, kannst du ihn dir via Internet auch ausdrucken. Dazu schau mal auf der Seite der Rentenversicherung nach.

Für die Zeit der Reha wird dein Krankengeld ruhen. Du bekommst dann Übergangsgeld, dieses wird vom Rentenversicherer getragen. Auch darüber bekommst du noch Erläuterungen, wenn dir die Unterlagen für die Reha zu gehen.

Ich hoffe, dass ich dir damit etwas helfen konnte.

blueblue
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  #3  
Alt 13.09.2010, 10:33
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Vielen Dank "blueblue" für die schnelle Anwort.
Hatte schon gedacht,das ich hier nicht für voll genommen werde.Naja,war auch Wochenende.
Ja,die Unterlagen sind inzwischen bei mir angekommen.Habe auch bald(Mittwoch) meinen Termin bei bei meiner Ärztin und da soll ich dann die Unterlagen mit hin bringen.
Aber manche Fragen auf diesen Fragebögen,verwirren einem da schon,zumal man als Normalo mit dem Amtsdeutsch so seine Schwierigkeiten hat.
z.B. Art der Behinderung
Ich habe einen BA mit einen Behinderungsgrad von 50,aber da steht nichts von Art der Behinderung.

mfg
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  #4  
Alt 13.09.2010, 11:20
Freelancer Freelancer ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo.
Die Art der Behinderung ist dieselbe die du damals auf dem Antrag zur Anerkennung eines GdB beim Versorgungsamt eingetragen hast => Heilungsbewährung nach Tumorerkrankung. Wenn du nicht etwas anderes hast.
__________________
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  #5  
Alt 13.09.2010, 12:08
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blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Det,

die Antwort für den Grad der Behinderung hast du ja nun schon. Wenn du weitergehende Fragen hast, melde dich ruhig, wenn ich kann, werd ich antworten.

Du schreibst, dass du denkst, dass du nicht zurück in den Job kommst. Die Möglichkeit besteht natürlich, aber ich würde da erst einmal nicht von ausgehen. Im Übrigen ist es so, dass du zunächst wahrscheinlich auch nur für zwei Jahre in Rente geschickt wirst.

blueblue
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  #6  
Alt 13.09.2010, 16:17
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Danke euch Beiden für die hilfreichen Antworten.

Wusste ich gar nicht,das man auch schon vor dem normalen Rentenalter,probeweise in Rente gehen kann.Wie sieht es da mit meinem Arbeitsplatz aus.Ist der dann futsch?Gibt es da eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente?Die Unterschiede sind mir da nicht so geläufig.
Bisher hatte ich mit meinem Arbeitgeber keine Probleme.Ich lasse mich auch alle 4-5 Wochen mal bei meinen Kollegen sehen.je nach dem,wie ich mich gerade fühle.

mfg
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