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  #1  
Alt 24.04.2002, 10:01
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Standard gesetzliche Regelung???????

Hallo Ihr Lieben,

kann mir evtl. jemand folgende Frage beantworten:
Mein Dad ist ja seit dem 18.3.02 an Lungenkrebs erkrankt.
Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Mutti eine Freistellung von der Arbeit bekommt um meinen Dad zu Hause zu versorgen???Wo muss man das beantragen??Hat jemand Erfahrung damit??
Es geht ihm im moment gut.Er kommt heute für 3 wochen heim, nach
seiner 1. Chemo.

Danke fürs antworten.
Candy
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  #2  
Alt 24.04.2002, 10:41
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Standard gesetzliche Regelung???????

Liebe Candy, ich arbeite bei einer großen Firma und dort wurde dies schon öfters genehmigt. Ich würde mich aber zuerst mal an die Krankenkasse wenden.Viele Grüße, Rita W.
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  #3  
Alt 25.04.2002, 08:13
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Standard gesetzliche Regelung???????

Liebe Candy, wo arbeitet deine Mutter. Im öffentlichen Dienst z.B. kannst du dich laut Tarifvertrag zur Pflege von Angehörigen für eine bestimmte Zeit freistellen lassen. Wenn du mir mitteilst, wo sie arbeitet, kann ich es vielleicht für dich rauskriegen, bzw. dir mitteilen, wo du die Info erhälst. Aber die Idee ist ganz toll. Die Freistellung erfolgt aber nur ohne Lohnfortzahlung. Liebe Grüße Susanne
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  #4  
Alt 27.04.2002, 19:16
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Standard gesetzliche Regelung???????

Hallo Susanne,
ja meine Mutti ist im öffentlichen dienst beschäftigt.Würd mich echt freuen, wenn du da was rauskriegen könntest.
Bisher hab ich hier in diesem forum darüber noch gar nichts mitbekommen, wie die Situation ist.Denn der kanke Mensch kann ja schliesslich nicht alleine zu Hause bleiben.
Bis bald.
Sei lieb gegrüßt, Candy!
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  #5  
Alt 28.04.2002, 08:20
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Standard gesetzliche Regelung???????

Liebe Candy,
ich kann dir zwar nichts über gesetzliche Regelungen sagen, möchte mich aber doch gerne mal wieder bei dir melden! Das hört sich alles doch gut an! Ich freue mich so für dich und deine Familie und drück die Daumen!!! Wie gut, dass dein Dad die Chemo so gut vertragen hat!!!
ICh wünsche dir ganz viel Kraft und finde es einfach toll, wie du dich um deine Familie kümmerst!
Liebe Grüße
Vera
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  #6  
Alt 30.04.2002, 12:41
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Beiträge: n/a
Standard gesetzliche Regelung???????

Hallo Candy, hatte dir schon geantwortet, aber wohl leider falsch abgeschickt und heute erst gemerkt, dass es nicht geklappt hat. Also nach BAT (Tarifvertrag Öffentl. Dienst) kann man nach "§50 Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach ärztlichem Gutachten für pflegebedürftige sonstige (ansonsten geht dies nur bei Kindern) Angehörigen für max. fünf Jahre beantragen. Hierauf hat man keinen Rechtsanspruch und muss beantragt werden. Manchmal sind die Arbeitgeber flexibler wie man denkt. Meine Schwester z.B. hat ihre Arbeitszeit halbiert und davon arbeitet sie noch die Hälfte zu Hause (also 2 Std. im Büro und 2 Std. zu Hause). Vielleicht wäre das auch was für deine Mutter, damit nicht das komplette Einkommen wegfällt. Und vorsichtig sein mit der Dauer der Befreiung, lieber von Jahr zu Jahr verlängern (neu beantragen); denn einmal beantragte Zeit ist auch verbindlich.
Deine Mutter sollte sich an ihren Betriebs- oder Personalrat wenden, der kann oft schon helfen und dann muss dies bei der Verwaltung beantragt werden.
So, ich hoffe, das hilft euch weiter und vorallem es klappt - wäre schön, wenn du mal Bescheid sagst.
Nun wünsche ich euch dreien alles Gute und hoffe, dass es deinem Vater bald besser geht. Ist ja schon schön, wenn er wieder bei euch zu Hause ist.
Liebe Grüße Susanne
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