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  #1  
Alt 26.08.2008, 12:50
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Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.273
Böse Witwenrente abgelehnt ...

Hallo an alle,

ich habe eine spezielle Frage, vielleicht kennt sich jemand hiermit aus?
Kurz zur Vorgeschichte für die, die uns nicht kennen: (Genaueres könnte man hier nachlesen: http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=20610

Mein Mann wurde am 21.09.2005 nach Whipple an BSDK erfolgreich operiert. Ein Jahr später im Oktober 2006 wurde ein Rezidiv festgestellt (Lt. CT), es erfolgte erneute OP, die das Rezidiv aber nicht bestätigte. Den suspekten Herd, welcher im CT feststellbar war, gab es aber nach wie vor und wuchs, wie sich später leider herausstellte. Am 21.09.2007 (an seinem 2. Geburtstag) haben wir geheiratet, und zwar aus Liebe!!! Wir wollten gemeinsam kämpfen und waren trotz aller Diagnosen und Prognosen der Hoffnung, dass wir es schaffen, das Mistding zu besiegen. Aber am 15.05.2008 verstarb mein Schatz leider.

Generell wird ja davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr bestand, da somit von einer sogenannten „Versorgungsehe“ ausgegangen wird. So ist halt die gesetzliche Vermutung, es sei denn, diese kann man widerlegen.
Mit Hilfe der privaten Rentenberaterin (Rechtsbeistand) meines Mannes stellte ich den Antrag, gab eine wahrheitsgetreue Erklärung ab und fügte ein ärztliches Attest bei, welches unter anderem bescheinigt, dass mit dem plötzlichen Tod nicht gerechnet werden konnte und dass mein Mann auf meine Unterstützung dringend angewiesen war, ebenso dass ihm diese Heirat Sicherheit, Geborgenheit, neuen Mut und einen enormen Auftrieb gab.

Nun wurde der Rentenantrag abgelehnt mit genau einem Satz, der da heißt:
Die von Ihnen im Rentenverfahren dargelegten Gründe sind nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung, dass eine Versorgungsehe vorliegt, zu widerlegen.
Das wars. Keine Begründung, nix.

Daraufhin forderte meine Beraterin die Akte an, gestern hatte ich bei ihr Termin, und jetzt kommts!!!! Es wird ja immer schlimmer.

Die Sachbearbeiterin war wohl der Auffassung, dass es sich um keine Versorgungsehe handeln könnte, gab aber die Akte zur Entscheidung weiter. Aber auch dort traute sich wohl keiner, so dass eine Vorlage an „die beratende Ärztin des DRB“ erfolgte.
Es wurden noch handschriftliche Vermerke der Sachbearbeitung gemacht, die lauten:
Spätestens bei Diagnose des Tumor-Rezidivs 09/2006 mit umfangreicher Therapie war die Prognose als wenig günstig einzustufen. Die Behandlung hatte nur lindernden (=palliativen), keinen heilenden Charakter. Allerdings war die Länge der Lebensdauer nicht abzusehen.

Soweit, so gut.
Dann wurde der „beratenden Ärztin“ eine Frage gestelt:
War zum Zeitpunkt der Eheschließung – 21.09.2007 – mit dem Ableben auf absehbare Zeit nicht zu rechnen?
Diese Frage wurde von ihr mit einem schlichten: Doch beantwortet.

Dieses "Doch" führe also zur Ablehnung, ohne medizinische Erläuterungen und Abwägungen zu geben und vorallem ohne auch nur den Versuch zu wagen, die Aussage des – den Versicherten bis zu dessen Tod – intensiv behandelnden Arztes – Herrn Dr. ….. – mit medizinischer Auseinandersetzung zu dessen Aussage im ärztlichen Attest zum Rentenantrag zu widerlegen. Das heißt, die Aussage des behandelnden Arztes wird als „Scharlatanerie“ abgetan.
Meine Rentenberaterin hat nun ein saftiges Schreiben gesandt, unter anderem mit der Frage:
Was versteht Ihre beratende Ärztin unter „absehbare Zeit“?

Und das wäre auch hier meine Frage. Hat vielleicht jemand Ahnung, was im Rentenrecht „absehbare Zeit“ bedeutet. Kennt jemand hierzu Rechtsprechungen? Ich habe nur herausgefunden, dass bei Erwerbsunfähigkeit diese „absehbare Zeit“ mit 6 Monaten beziffert wurde. Aber das dürfte ja wohl mal was anderes sein. Ich finde es jedenfalls unmöglich, denn irgendwo ist ja mein Tod auch absehbar.

Wäre für jede Info dankbar!!!

Das Emotionale habe ich jetzt mal beiseite gelassen, sonst krieg ich hier keinen vernünftigen Text zu stande und wäre nur am heulen, dazu steht auch genug in dem anderen Thread.

Achso, mein Mann bekam seit Dezember 07 EU-Rente, komischerweise haben da alle Befunde, OP-Berichte und die ärztliche Stellungnahme damals nicht ausgereicht, und mein Mann sollte noch einer weiteren Ärztin zwecks Gutachten vorgestellt werden. Also von der Berufsunfähigkeit waren die nicht überzeugt, aber vom bevorstehenden Tod?????????????????

Danke!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
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Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 14:40 Uhr)
  #2  
Alt 26.08.2008, 17:15
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo Conny
ich habe mehrere Urteile gefunden. Bei 2 Urteilen wurde zugunsten der Witwe entschieden in einem dagegen. Ich befürchte, wenn ich die hier einstelle das es zu lang werden wird.

Bei interesse schicke mir doch deine Mail adresse gen über PN dann schicke ich dir das zu.

silverlady
  #3  
Alt 26.08.2008, 17:35
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.273
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Danke, liebe Silverlady, habe dir eine PN geschickt.

Um meine Frage aber nochmal zu konkretisieren:
Mich interessiert, ob jemand weiß, was im rechtlichen Sinne die Definition:
"in absehbarer Zeit" bedeutet. Das geht meistens bzw. überhaupt nicht aus den Urteilen, die ich kenne, hervor.

Vielen Dank nochmal!
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  #4  
Alt 26.08.2008, 19:40
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Ach Conny,

jetzt würde ich dich wirklich gerne aufbauen; würde dir soooo gerne positive Auskünfte geben... aber das kann ich nicht. :-(

Ja, es gibt Urteile; ja, auch positiv ausgehende... aber ich befürchte, in DEINEM Fall wird das ein Rechtsstreit vom Feinsten werden. :-(

Hoffentlich hast du die Kraft dazu; leicht wird das bestimmt nicht werden.

Ich hab jetzt mal alle Fakten zusammengezählt und komme zu der (persönlichen!) Einschätzung, dass das Rezidiv tatsächlich ein Grund sein könnte (und da kommt leider der wirklich schlecht zu behandelnde BSDK ins Spiel), von einer "absehbaren Lebenszeit" zu sprechen.

Dieser Begriff ist rechtlich NICHT genau festgelegt und wird je nach Einzelfall eingeschätzt.

Und auch hier: es handelte sich um BSDK; eine Krebsart, die leider (im Regelfall) keine langjährige Überlebenschance zulässt.

Offensichtlich geht die Rentenversicherung davon aus, dass du (ihr) darüber informiert gewesen seid und deshalb noch "schnell" geheiratet habt.

Es ist gut, dass du bereits anwaltlich vertreten wirst.

Ob eine eventuelle Klage erfolgreich sein wird, kann ich nicht sagen.

Mein persönliches (!) Gefühl: es wird verdammt schwer werden.

Ja, die Emotionen müssen da zurückstehen. Das interessiert außer dir... leider niemanden.

Ich drück dich mal vorsichtig.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
  #5  
Alt 26.08.2008, 19:54
Zicke Zicke ist offline
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Ort: cuxhaven
Beiträge: 657
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny!

ich fürchte, norma hat recht, es wird ein vielleicht unschöner rechtsstreit werden, ich denke, du solltest das auf keinen fall allein versuchen zu regeln, sondern dir professionelle unterstützung holen. zumindest ein erstes beratungsgespräch beim anwalt sollte drin sein, im zweifelsfall über prozeßkostenhilfe, kurz pkh genannt.

hilfreich könnte sein, wenn du nachweisen kannst, daß ihr bereits längere zeit vor der eheschließung zusammengelebt habt, unsere rechtssprechung ist da nämlich inzwischen etwas schwammig. ich lebe zum beispiel inzwischen mit meinem lebenspartner seit sechs jahren zusammen, er ist beamter und mittlerweile bekommt er sogar ortszuschläge für meine kinder, da der bund davon ausgeht, daß er mir und den kindern "moralisch und finanziell" verpflichtet ist. obwohl es nicht seine kinder sind.

leider kann ich dir nicht genau auf deine frage der "absehbarkeit" antworten. schlimm genug, dieses wort in diesem zusammenhang...

laß dich mal ganz sanft drücken...

dat zickchen
  #6  
Alt 26.08.2008, 21:12
July July ist offline
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Registriert seit: 21.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny,

zwar ist meine ausbildung schon 17 jahre her und seit vielen jahren arbeite ich in einem komplett anderen bereich bei einem rentenversicherungsträger, aber trotzdem glaube ich das es lt. gesetzestext keine spezielle definition für diese "absehbare zeit" im zusammenhang mit der versorgungrente gibt. ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei dem bürgertelefon deines rentenversicherungsträgers an, stell ihnen diese frage und poche auf eine definitive antwort. sollte dir die definition der "absehbaren zeit" von 6 Monaten bei eu-renten "gelegen" kommen und sollte es wirklich im bezug auf versorgungsehen keine weiteren definitionen geben würde ich das an deiner stelle unbedingt in deinem widerspruch mit aufnehmen. ich werde morgen auf der arbeit nochmal versuchen mich schlau zu machen und vielleicht kann ich dir ja dann morgen abend was genaueres schreiben.

dir alles gut

July
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