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  #1  
Alt 06.08.2017, 17:36
Polly17 Polly17 ist offline
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Frage Rektum-Ca Schwebi

Hallo liebe Leute

Um mich ein wenig stabil zu halten, beschäftige ich mich grad mit Dingen, die nicht so sehr belasten.
Vielleicht kann mir jemand helfen beim Thema Schwebi?

Ich habe bereits einen und würde einen Änderungsantrag stellen.
So weit, so gut.

Kann ich den gleich schon stellen?
Eine Schwerbehinderung gilt ja sonst erst nach 6 Monaten - ist das bei Krebs anders?

Und: bei Krebs geht es ja sehr nach Stadium.... beim Antrag geht es ja aber immer um die Einschränkungen?
Also, reicht die Diagnose mit Einteilung und Arztbriefen nicht aus sondern ich muss schreiben, wie mich der Krebs einschränkt?

Was habt ihr geschrieben bzw. wie viel war notwendig für die Bewilligung?

Ich freue mich über eure Antworten

Polly17
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  #2  
Alt 13.08.2017, 18:15
Heribert Heribert ist offline
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Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Hallo Polly,

bei einem Karzinom wird grundsätzlich von einer mindestens 50 %igen Schwerbehinderung ausgegangen, deren Dauer auf 2 bis 5 Jahre oder auch auf Dauer festgelegt werden kann.

Bei einem Rektumkarzinom kann die Einstufung des Grades (%) deutlich höher ausfallen, je nach dem ob ein rückverlegbares oder endständiges Stoma angelegt wurde oder weitere Behandlungen in Form von z.B. Chemotherapie erforderlich werden. Dabei behält sich der Gesetzgeber eine Nachbeurteilung vor, eine sog. Heilungsbewährung. Es ist aber auch möglich, den Grad der Behinderung gleich auf Dauer festzulegen.

Die Festlegung erfolgt rückwirkend mit dem Datum der Antragstellung.

Gruß Heribert
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  #3  
Alt 13.08.2017, 20:22
Safra Safra ist offline
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Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Hallo Polly,

es ist kein Fehler, zusätzlich noch etwas zu schreiben. Ich hatte stichwortartig meine Beschwerden aufgeführt und als Anhang beigefügt.

LG! Safra
__________________
"Die Hoffnung ist der Regenbogen über den herabstürzenden Bach des Lebens."
Friedrich Wilhelm Nietzsche
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  #4  
Alt 14.08.2017, 07:46
Polly17 Polly17 ist offline
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Beiträge: 30
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Danke Heribert und Safra.

Ja, es verunsichert mich etwas, wie ich das formulieren soll.
Im Antrag steht ja, dass Arztbriefe nicht ausreichen aber mein Eindruck war, dass beim Krebs scheinbar doch die Tumoreinstufung reicht?

Hm... ?!

Und Beschwerden...?
Verdauungsbeschwerden, Ernährungsmangel,
Einschränkungen durch dauernde Arztbesuche, Chemo, Bestrahlung.
Schlafstörung.
Irgendwie finde ich das schwierig...
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  #5  
Alt 14.08.2017, 09:52
crab crab ist offline
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Beiträge: 129
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Hallo Polly,

um Dir einen Rat geben zu können, braucht man schon ein wenig mehr Angaben
von Dir.
Welchen Krebs hast Du.
Krebsklassifikation
Erfolgte schon eine OP ?
Wurden Organe entnommen?
Welche Folgeschäden hast Du?

LG Wolfgang
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  #6  
Alt 14.08.2017, 11:01
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.238
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Liebe Polly 17,
die Einstufung erfolgt wie Heribert und Safra schon schrieben, an Hand der Tumorklassifikation, es sei denn Du hattest schon vorher andere Erkrankungen und es geht jetzt darum, den Grad der Schwerbehinderung so zu belassen oder Dich höher einzustufen.Als Beispiel sei nur genannt, wenn jemand vor der Krebserkrankung bereits eine Hörbehinderung hat und nun die Neueinstufung beantragt.

Der Inhalt des Arztbriefes ist entscheidend. Wenn es um den Abschlussbrief der Krankenhausbehandlung geht, dann stehen eigentlich dort alle wichtigen Information,z.B. die Anlage eines Stomas.

Du solltest die jetzt vorliegenden Unterlagen einreichen, schreibst noch etwas zu den vorhandenen Beschwerden und schickst dies zurück ans Amt. Sollte sich später die Situation verändern, kann man eine Höherstufung beantragen.Es macht keinen Sinn länger zu warten, da die Ämter längere Bearbeitungszeiten haben.

Die behandelnden Ärzte müssen von Deinen angegebenen Beschwerden Kenntnis haben. Denn sie werden von den Ämtern auf dem Dienstweg angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Im Sozialrecht ist der Tag der Antragstellung wichtig, außerdem sollte man den Brief an die Behörde immer per Einschreiben schicken,um einen Nachweis zu besitzen.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (14.08.2017 um 15:01 Uhr)
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  #7  
Alt 14.08.2017, 16:16
Safra Safra ist offline
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 533
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Hallo Polly,

genauso habe ich es auch gemacht. Den letzten Arztbrief kopiert und mitgeschickt, eventuell auch andere Befunde, die wichtig sein könnten. Und dann noch einen Anhang, auf dem so ungefähr steht:

Ich leide zur Zeit an folgenden Beschwerden:
  • Schlafstörungen
  • starke Verdauungsbeschwerden, die sich wie folgt äußern...
  • starkes Untergewicht (Größe/kg) und damit verbundene Schwäche
  • psychische Einschränkungen (Angst, Schlafstörungen)

usw. Du weißt ja selber am Besten, wo es klemmt. Es sollten eben Dinge sein, die aus dem Arztbrief nicht so zu erkennen sind.

LG! Safra
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Friedrich Wilhelm Nietzsche
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  #8  
Alt 15.08.2017, 07:23
Polly17 Polly17 ist offline
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Beiträge: 30
Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Ich danke euch nochmal sehr für eure Antworten.

Es gibt bereits einen Dauer-Schwebi und damals musste sehr ausführlich über die Einschränkungen geschrieben werden.

Dann werde ich das jetzt mal angehen - sie werden mir schon mitteilen, wenn Ihnen das Eingreichte nicht ausreicht

Danke
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  #9  
Alt 23.10.2017, 10:58
Polly17 Polly17 ist offline
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Registriert seit: 06.08.2017
Beiträge: 30
Daumen hoch AW: Rektum-Ca Schwebi

Das ging ja easy und völlig unproblematisch
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