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Alt 03.09.2008, 13:00
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Chelmiii Chelmiii ist offline
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2
Blinzeln Nach der Heilungsbewährung!?

hallo zusammen,

dies ist mein erstes beitrag, da ich leider erst heute auf dieses forum gestossen bin. aber besser spät als gar nicht!

ich hatte in 2002 ein reines seminom, allerdings beidseitig und mein gdb wurde für 5 jahre auf 80% festgelegt. ende februar diesen jahres wollte mich der kreis (versorgungsamt iss ja nicht mehr) auf 30% (schulter- u. knieleiden) herabstufen. man bot mir den antrag auf gleichstellung, sowie eine bescheinigung über den pausbetrag bei einer schwerbehinderung für das finanzamt an.

ich widersprach natürlich diesem bescheid! körperlich gelte ich als geheilt, da keine weiteren tumore, methastasen usw. aufgetreten sind. wie sieht es allerdings mit meiner psyche aus? diese frage schien niemanden bei der kreisbehörde zu interessieren? es hiess immer nur: wir brauchen was schriftliches!

ich liess mich also von meinem hausarzt zu einer neurologin überweisen und diese bescheinigte mir "depressionen und anpassungsschwierigkeiten". diesen bericht liess ich von der kreisverwaltung anfordern, mit der bitte um neuberechnung meines gdb. zu meinem erstaunen bekam ich einen neuen bescheid, indem der bericht meiner neurologin überhaupt nicht berücksichtigt wurde und weiterhin ein gdb von 30% festgestellt wurde!?

erst ein erneuter widerspruch durch meine neurologin mit der bitte um mitteilung der einzel-gdb brachte mir dann den neuen ausweis mit einer gdb von 50%, allerdings befristet bis 09.2009.

ich möchte mit diesem beitrag darauf hinweisen, dass mann/frau nicht zu allen behördlichen bescheiden ja und amen sagt, sondern das man für seine rechte oft kämpfen muss, wie man es gegen den krebs tut oder getan hat!

wichtig für mich als arbeitnehmer, waren neben den sog. vorteilen die man als inhaber eines schwerbehindertenausweises hat, die da sind: 5 tage mehr urlaub, steuervorteile, kündigungsschutz auch die tatsache, dass ich nach dem jetzigen gesetzesstand mit 63 jahren ohne abzüge in rente gehen kann, sofern ich meinen ausweis ohne unterbrechung behalte!

bis dahin

chelmiii
__________________
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,
dass man sich dumm stellen kann,
das Gegenteil ist schon schwieriger!
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