Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.11.2015, 18:33
Benutzerbild von Resi HST
Resi HST Resi HST ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2015
Ort: An der Ostsee vor der Insel Rügen
Beiträge: 534
Standard AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Nach einem Telefonat heute mit de Krankenkasse bin ich etwas verwirrt.
Ich möchte gerne mein Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen.
Mir wurde gesagt, dazu hätte die Kasse (TEKAKA) nur 2 Kriterien.

1. Die Klinik müsste zu meiner Erkrankung passen - also Onkologie.
2. Die KK wäre verpflichtet die billigste Klinik zu nehmen.

Das Sozialgesetzbuch habe ich da anders gedeutet und Urteile, die ich dazu gelesen habe, sagen dass finanzielle Gründe kein Grund für eine Ablehnung einer Klinik sind.

Hat jemand damit Erfahrung?

LG
Resi
__________________
Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.11.2015, 19:04
OrangeFlower OrangeFlower ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Thüringen
Beiträge: 238
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Also ich verstehe den § 9 SGB IX auch anders. Da ist nirgends die Rede von finanziellen Aspekten. Es soll auf "berechtigte Gründe" des Patienten eingangen werden. Das ist eben schwierig von der Formulierung des Gesetzes her, weil es nun eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters ist, ob deine Gründe "berechtigt" sind oder nicht.

Ich weiß ja, dass du gute Gründe hast und ich denke mit einem dementsprechend gut ausformulierten Widerspruch dürftest du weiterkommen.

Den Rest privat.

Bis dann meine Liebe.
__________________
"Als ich eine Hand brauchte fand ich deine Pfote."
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.11.2015, 20:06
Benutzerbild von Katja1806
Katja1806 Katja1806 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2014
Ort: In der Nähe von Mainz
Beiträge: 326
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Resi, ich kann dir nur schildern wie es bei mir war.
Ich bin zur Sozialbetreuung im KH gegangen, habe ver. Belege ausgefüllt und dann hat sie mich gefragt wo ich hin möchte.
Meine erste Wahl war das Marila** . Da könnte ich nicht hin weil die Rentenversicherung diese Klinik nicht in Ihrem Programme hat. Der Grund war, dass dort keine 24 Stunden Arzt Betreuung gewährleistet werden kann.
Dann hab ich mich für das Bellev*** entschieden und die Sozialarbeiterin hat sofort in der Klinik angerufen und einen Termin für mich vereinbart. Die Genehmigung der Rentenversicherung kam erst als ich schon längst in AHB war.
Sie sagte mir auch das man sich eine Klinik aussuchen darf.

AHB bezahlt die Rentenversicherung, Reha, soweit ich weiß die KK.
__________________
Liebe Grüße, Katja
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.11.2015, 20:06
Benutzerbild von juttam15
juttam15 juttam15 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2013
Ort: bei Stuttgart
Beiträge: 143
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Liebe Resi,

bei mir hat die Rentenversicherung die AHB bezahlt. Ich bekam vom meinem BZ eine Liste in die Hand gedrückt, da waren ca. 15 Kliniken drauf, von denen sollte ich mir eine aussuchen. Alle hatten einen onkologischen Schwerpunkt und alle lagen in Süddeutschland, wo ich auch wohne.

So gesehen hatte ich also auch eine Wahlfreiheit, aber nicht grenzenlos. Da die Rentenversicherung aber auch die Fahrt bezahlt, konnte ich das nachvollziehen.

Bei mir hat außerdem die Sozialarbeiterin im BZ die ganzen Formalitäten erledigt.

Viele Grüße
Jutta
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.11.2015, 22:26
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Rest,

wenn du berufstätig bist, wird die AHB über die DRV bezahlt, anders sieht es aus, wenn man privat und oder beihilfemäßig versichert ist, dann muss die AHB/Reha mitversichert sein. In der Regel sollte die Klinik nicht mehr als 300 km entfernt sein. Man kann auch eine weiter entfernte nehmen, dann gilt als REHA. Bei mir hat sich die Sozialarbeiterin aus der Strahlenklinik gekümmert.
Die DRV arbeitet mit bestimmten Kliniken zusammen. In NRW kümmert sich die Arge um die AHB, die Knappschaft Bahn/See arbeitet auch mit einigen Häusern zusammen.
Versuche erstmal rauszukriegen, wer bei dir die AHB bezahlt. Aber es gibt ein Wahlrecht, wie anderen schon schrieben.

LG GlidingGeli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.11.2015, 22:59
Benutzerbild von Resi HST
Resi HST Resi HST ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2015
Ort: An der Ostsee vor der Insel Rügen
Beiträge: 534
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Ich danke Euch, Ihr lieben.

Bei mir muss die Krankenkasse die AHB bezahlen, da ich in einem berufsständischen Versorgungswerk bin.

Die Ärztin in der Klinik hatte mir einen Antrag für die Rentenversicherung gegeben. Ich wusste, dass ich damit nichts anfangen kann und habe ihn entsorgt.
Dann habe ich bei der Kasse angerufen um mir den richtigen Antrag schicken zu lassen, habe von der Sachbearbeiterin dort erfahren, das sei nicht meine Sache, das müsste der Sozialdienst regeln. Also zum Sozialdienst, 2 1/2 Stunden gewartet mit dem Ergebnis, dass die Zuständige vom Sozialdienst den Antrag nicht hatte und auch nicht besorgen wollte. ich solle den Antrag der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen, sie würde ihn losschicken und drauf schreiben, der richtige Antrag wäre mir verweigert worden. Diesen Antrag hätte sie aber auch noch nicht da, weil ihre Kartons noch nicht von einem Zimmer ins andere geräumt wäre.
Ich sollte eine Woche später wieder kommen.
Die Woche drauf fiel aus, an dem Tag hatte ich keine Bestrahlung, weil das Gerät gewartet werden musste.
2 Wochen später also wieder hin, ich dachte, sie hätte mittlerweile den richtigen Antrag - nein, ich bekam den falschen mit der Bitte doch diesen auszufüllen, damit sie meine Daten hätte. Auf dem Antrag stand nichts von Begleiterkrankungen oder Wahlkliniken.
An diesem Tag war ich extra hingefahren, weil die Bestrahlung wegen der Verbrennungen gestoppt war, der Termin beim Sozialdienst nicht umgelegt werden konnte.
Die Dame vom Sozialdienst die meinte, sie wüsste gar nicht was sie mit mir machen sollte, weil sie hätte so jemanden nie, bei ihr wären nur Leute entweder privat versichert oder bei der Rentenversicherung.
Als ich sagte, ich möchte eine bestimmte Klinik und hätte doch ein Wunsch- und Wahlrecht, sagte sie davon wüsste sie nichts und ich hätte kein Recht darauf und sie würde das nicht aufschreiben, weil ich das nehmen müsste was die Krankenkasse mir zuteilt. Dann bat sie mir noch ihr die Faxnummer der Krankenkasse herauszusuchen, damit sie den Antrag dorthin faxen könne. Das habe ich sie dann gebeten das mal bitte selbst zu machen. Aber da hätte ich stutzig werden müssen. Nach einer von mir schon relativ verzweifelt geführten Diskussion hat sie sich dann bereit erklärt, dass ich eine Begründung schreiben darf und ihr alle Befunde meiner Ärzte besorge. Und dann eine Wunschklinik, die diese Erkrankungen mitbehandelt in der Begründung angebe.
Ich war schon leicht genervt.
Ich bin dann direkt zur Krankenkasse gefahren um mir den richtigen Antrag dort zu holen. Der Sachbearbeiter dort war ganz nett, hat telefoniert, denn er durfte mir den Antrag nicht einfach aushändigen, weil die Antragstellung Aufgabe des Sozialdienstes wäre, aber ich bekam ihn dann doch....
Er hat sich angehört was ich zu sagen hatte und mir geraten wegen der Verbrennungen, die erst verheilen sollten, Wunschzeitraum Januar anzugeben.
Heute bekam ich ein Schreiben von der KK, ich solle innerhalb der nächsten 2 Wochen in einer Klinik ihrer Wahl die AHB antreten.
Ich habe dann erst mal telefoniert und herausgefunden, dass die Dame vom Sozialdienst den falschen Antrag einfach noch während der Unterbrechung der Bestrahlung gefaxt hat ohne Begründung, ohne Erwähnung der Unterbrechung, ohne Erwähnung der Verbrennungen.
Meine Bestrahlung ist übermorgen zu Ende, die Verbrennungen zum Teil noch offen. Wenn ich jetzt zur AHB fahren müsste, könnte ich bei den Therapien zuschauen, weil ich nur begrenzt mit machen könnte.
Die Krankenkasse sagte mir bei dem nächsten Telefonat, auf das Wunsch und Wahlrecht angesprochen: Das hätte ich zwar, aber 1. müsse die Klinik auf meine Erkrankung passen 2. Von allen passenden dürfte die KK nur die billigste wählen.
Das ist das, was ich im Sozialgesetzbuch und in den Urteilen die es dazu gibt nicht finde.
Ich habe Mittwoch jetzt nochmal einen Termin beim Sozialdienst. Ich bin gespannt was jetzt passiert.
Sammle fleißig meine Befunde, wobei ich einen Abschlussbefund nicht mehr bekomme, weil die Klinik seit ein paar Tagen Arbeitsverbot hat. Die von mir angeforderte Akte ist noch nicht da.
Die Augenklinik ist umgezogen, der Befund ist noch nicht geschrieben, die Ärztin ist krank, also auch diesen Befund kann ich erst nachreichen (die Chemo hat meinen Augen geschadet).

Langsam bin ich soweit auf die AHB zu verzichten, mir Urlaub zu nehmen und mir zu Hause eine Programm zu überlegen. Die Klinik, die durchweg schlechte Bewertungen in "klinikbewertungen. de" bekommen hat, möchte ich mir nicht antun. Und das noch über Weihnachten und Silvester? Hilfe!
Dabei hatte ich mich so gefreut.

Durch die Chemo, die Bestrahlungen mit den Verbrennungen und den Schmerzen und jetzt noch durch die streikende Schilddrüse bin ich so müde, dass mir der Kampf um eine vernünftige Reha zu anstrengend ist.
die zugewiesene Klinik liegt irgendwo mitten im Land, ohne Anbindung an einen Ort, nächste Einkaufsmöglichkeit 15km entfernt, keine öffentlichen Verkehrsmittel. Es gibt einen schönen See zum Baden und Tretboot fahren.
Ich habe dort heute angerufen und gefragt wie der Anteil der Brustkrebspatientinnen wäre: meist ältere Damen, insgesamt 10 - 20 Patientinnen. Die Jüngeren würde ich in meiner Freizeit kennen lernen können, denn in der psychosomatischen Klinik wären auch jüngere Patientinnen (das ist der Schwerpunkt).


Ihr Lieben, tut mir leid, dass das so lang und kompliziert geworden ist,
aber ich musste mir das jetzt mal von der Seele "reden".

Mal sehen, ob ich Mittwoch etwas erreiche. Ich werde in der Wunschklinik nachfragen ob die einen Rat haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, das das SGB das gemeint hat.

Eine Rechtsberatung einholen? Mich alleine gegen die KK auflehnen?

Es ist alles so anstrengend...

Ich weiß, ich jammere auf hohem Niveau, höre immer ich kann froh sein, dass die Krankenkasse mir die Therapie ermöglicht.
Ja, bin ich auch, aber ich möchte einfach wieder fit gemacht werden zum Arbeiten.


LG
Resi
__________________
Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin

Geändert von Resi HST (30.11.2015 um 23:04 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01.12.2015, 00:38
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Rest,

das klingt ja alles sehr kompliziert und ziemlich stressig. Ich kann mich erinnern, dass es mir auch nicht gut ging während der Bestrahlung.

Für die AHB nach einer ontologischen Behandlung und Bestrahlung gelten andere Fristen. Frage da die KK. Ich meine, es sind zwei bis drei Wochen. Ich begann zwei Wochen nach Bestrahlungsende die AHB. Ich durfte erste nach 10 Tagen in die Wassergymnastik, da meine Brust noch heiß und ein wenig offen war. Vielleicht kann dir das ein Arzt bestätigen. Bei meiner Freundin, die zwei Jahre nach mir mit Brustkrebs dran war, hat die Strahlenklinik sie im regen stehen lassen. Sie durfte alles selber organisieren.
Ich drück dich mal.
GlidingGeli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 01.12.2015, 05:22
Benutzerbild von la vie est belle
la vie est belle la vie est belle ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2015
Ort: Landkreis Oldenburg
Beiträge: 208
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Ach, Resi,

das ist großer Mist. Und Kompetenz ist ja nun eindeutig etwas anderes.

Ich würde an deiner Stelle in der Wunschklinik anrufen und nachfragen, ob sie einen Tipp für dich haben.

Ansonsten erstmal formal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen - Zeitpunkt des Antritts, nicht ausgerichtet auf Brustkrebspatientinnen etc. Hast du eine Liste der KK bekommen, mit welchen Kliniken sie kooperieren?

Bei mir war gleich am Tag nach der Ablatio eine Frau vom Sozialdienst am Bett und sie murmelte was von 150 Kilometer-Radius, die die Klinik nicht weiter entfernt sein dürfte. Das kommt mir sehr gering vor und hier fiel ja auch schon eine andere Zahl. Als ich schonmal grob geschaut hatte, was denn infrage käme, gab es auch rein gar nichts im Umkreis von 150 km. Mal abwarten, es ist ja noch hin bei mir.

Aber, deiner Stelle würde ich nicht auf die AHB verzichten - bei allem Stress und Generve im Vorfeld. Gerade durch deine schlimmen Verbrennungen in der Bestrahlung wäre doch Aufbauzeit und Erholung wichtig. Du wohnst doch an der Ostsee, oder? Die Klinik in Boltenhagen soll doch sehr gut sein.

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass du zu deinem recht kommst!
__________________
Herzliche Grüße, Belle

Hinfallen,aufstehen, Krönchen richten, weitergehen (unbekannt)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 01.12.2015, 13:30
Benutzerbild von Resi HST
Resi HST Resi HST ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2015
Ort: An der Ostsee vor der Insel Rügen
Beiträge: 534
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Ihr Lieben,
danke fürs Mitfühlen und die guten Tipps.
Ich wohne 5 KM von der Ostsee entfernt, die nächsten beiden Kliniken sind rund 40km entfernt, aber die Krankenkasse sagte ja, mir stünde nur die billigste Klinik zu und diese wären zu teuer.
Die Wunschklinik (Masserberg, wegen der integrierten Augenklinik) werde ich gleich anrufen, aber ich war heute erst mal unterwegs zur Bestrahlung und zum Befundezusammentragen. Durch den Stress bin ich richtig konfus. Es geht alles nur mit Listen schreiben, meine Konzentration ist grottenschlecht, und mein Gedächtnis noch schlimmer...
Es gibt wirklich auch ganz tolle Ärzte, die mir alles sofort geben, was ich brauche ohne Diskussion.
Meine Augenarztpraxis, obwohl sie gerade im Umzug steckt und meine behandelnde Ärztin krank ist. Großes Lob (habe ich dort natürlich auch ausgesprochen).
Die Schwester meiner Hausarztpraxis musste ich zwar erst mal mit großem Augenaufschlag bezirzen, aber dann hat sie mir noch den Befund herbeitelefoniert, den ich brauchte.
Also heute noch Begründung schreiben und morgen alles in der Strahlenklinik und bei der Krankenkasse vorlegen.
Ich möchte einfach nur wieder fit werden. Dazu gehört auch dass ich wieder besser sehen kann.
Nach der Chemo habe ich einen grünen Star behalten und die Sehkraft ist um 20% runter.
Es ist schon richtig, die AHB wäre sehr nötig ich habe mich darauf gefreut.

Ich werde berichten,
vielleicht hilft es dem einen oder anderen ja auch.

heute erhielt ich per PN den Hinweis auf einen Unterschied von AHB und AR,

ich werde mal nachforschen.

LG
Resi
__________________
Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 01.12.2015, 14:38
Fin-ja Fin-ja ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 197
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Resi,

meine Mutter war mehrmals in der Klinik in M.. Bei ihr, weil dort Onkologie und Orthopädie gekoppelt sind. Dass die Augenklinik mit dort drin ist, ist, glaube ich, neu. Sie war sonst in einem anderen Gebäude. Aber meine Mutter fand die Klinik immer sehr gut und mein Eindruck war das auch, wenn ich sie dort besuchte. Draußen zu schwimmen, ist auch schön.
Und aus dem anderen Grund, warum es dich noch dorthin zieht, da wünsche ich dir auch, dass es in M. klappt.
Hat dir die Klinik Tipps geben können, wie du die Zusage für ihre Klinik bekommen kannst?

Viele Grüße
Fin-ja
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 01.12.2015, 16:11
Benutzerbild von Schnecke14
Schnecke14 Schnecke14 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2014
Beiträge: 62
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Resi,

Ich würde Einspruch einlegen und mich dann beim VdK schlau machen. Die stehen auf unsere Seite und kennen sich aus.

Liebe Grüße
Kirsten
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 01.12.2015, 17:25
Benutzerbild von Mary-Lou
Mary-Lou Mary-Lou ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: Im Nirwana
Beiträge: 5.116
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Hallo Resi,

es ist ärgerlich, dass man sich als Patient auch noch um alles selber kümmern muss.

Nur mal so als Denkanstoss für Dich - mein Hausarzt hatte sich damals bei mir um die Kuranträge nach der Erst-Behandlung gekümmert und hatte seinerzeit dann keine AHB sondern eine Reha für mich beantragt. Das hatte für mich den Vorteil, dass einfach eine längere Zeitspanne zwischen Behandlungsende und Kurantritt liegen konnte und meine Strahlenschäden an der Brust dann gut verheilt waren als ich "zur Kur aufgeschlagen bin". Für mich persönlich hat es keinen Unterschied gemacht, ob die Kur jetzt AHB oder Reha heisst und ich hatte es seinerzeit dann auch noch geschafft zwei Anschlusskuren genehmigt zu bekommen. - Für mich war das so ok.

Lieben Gruss und viel Erfolg


__________________

****************
„Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“
Zsuzsa Bánk
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 01.12.2015, 17:30
Benutzerbild von Resi HST
Resi HST Resi HST ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2015
Ort: An der Ostsee vor der Insel Rügen
Beiträge: 534
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Danke Euch für die wertvollen Tipps!!! VdK - schau ich gleich mal nach!
Habe heute in der Klinik angerufen, hatte aber noch niemand kompetenten dran. Wir haben vereinbart, dass ich meinen Fall per Mail schildere und dann wird geschaut wie die beiden oder drei Fachgebiete verbunden werden können (passen ja alle 3).
Ich habe schon angefangen zu schreiben, mir aber gerade noch einen Befund abgeholt.
Ich mach gerade mal eine kleine Pause, weil ich von der Organisiererei und der Anspannung völlig erschlagen bin.
Ich habe auch einen guten Eindruck von der Klinik Masserberg. Jedenfalls keine völlige Alleinlage ohne öffentliche Anbindung, wie die andere. Obwohl ich den Eindruck habe, dass auch diese Klinik sich Mühe gibt. Aber sie passt einfach nicht auf mich.
Die Krankenkasse will nicht das ich mit dem Auto fahre, keine Fahrtkostenerstattung, keine Versicherung während der Fahrt mit dem privaten Auto - Hilfe!
Also 12 KM zum nächsten Ort mit Laden laufen?
15km zur nächsten Stadt (die wirklich nett ist, war dort schon öfter dort)
- dann wäre ich jedenfalls fit!

LG
Resi
__________________
Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 01.12.2015, 19:26
Eulenteddy Eulenteddy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2013
Beiträge: 369
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Zitat:
Zitat von Katja1806 Beitrag anzeigen
Meine erste Wahl war das Marila** . Da könnte ich nicht hin weil die Rentenversicherung diese Klinik nicht in Ihrem Programme hat. Der Grund war, dass dort keine 24 Stunden Arzt Betreuung gewährleistet werden kann.
Leider stimmt das so nicht. Ich war in diesem Jahr zum zweiten Mal in der Marill* und sie ist sehr wohl im Programm der DRV (Bund) enthalten. Das war zugegeben nicht immer so, aber seit 2012 oder 2013 schon. Dieser Umstand hat by the way zu sehr hoher Nachfrage geführt, was die Wartezeiten auf teilweise inakzeptable Zeiträume verlängert hat.
Eine 24h-Betreuung durch einen Arzt ist gewährleistet.
__________________
Viele Grüße!

"Auch aus Steinen die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen" (Goethe)

Geändert von Eulenteddy (01.12.2015 um 19:29 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 01.12.2015, 19:30
Benutzerbild von Resi HST
Resi HST Resi HST ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2015
Ort: An der Ostsee vor der Insel Rügen
Beiträge: 534
Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Danke "hierfalsch"

ich werde mein Glück versuchen.
Es gab vor ein paar Jahren auch bei mir mal so eine Situation. Da wollte die Krankenkasse etwas nicht bewilligen, was eine andere selbstverständlich im Programm hat. Mein Stoßseufzer : da muss ich dann wohl die Kasse wechseln (war gar nicht geplant, rutschte einfach nur raus) drehte alles um:
Oh da müssen wir bei Ihnen wohl mal eine Ausnahme machen.
Ich war etwas sprachlos...
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.
__________________
Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:02 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55