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  #1  
Alt 19.02.2011, 16:16
blumenfee129 blumenfee129 ist offline
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Standard 80 % und jetzt?

Hallo an alle,

wer kann uns helfen,meiner Schwiegermutter wurden vor 3 Jahren beide Brüste wegen eines Brustkarzinoms entfernt. Sie hat nun einen grünen Schwerbehindertenausweis mit 80 % bekommen. Aussage des Versorgungsamt in Düsseldorf ist das ihr lediglich mehr Urlaub beim Arbeitgeber zusteht(sie ist aber mittlerweile Rentnerin). Da ich dieses nicht so glauben möchte und auch nicht kann,da sie auch noch schweres Diabets hat und durch die chemo ihr rechte Hand nicht mehr zu 100 % ( lediglich zu 10 % ) nutzen kann ,hoffe ich das ich hier nun mehr oder bessere Infos bekomme. Die Auskunft vom Versorgungsamt Düsseldorf: Ihr würde nicht mehr zustehen da sie Düsseldorf mitte wohnen würde,obwohl ihre fachkundigen Ärzte mit dem Bus eine halbe Stunde entfernt sind. Einer Frau die stark Zucker hat und unter den Nebenwirkungen zu leiden, hat finde ich das ihr mehr zustehen würde . Wer kann mir bzw. uns helfen?
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  #2  
Alt 19.02.2011, 19:49
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Registriert seit: 19.08.2006
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Standard AW: 80 % und jetzt?

Hallo Blumenfee

Ich kann Dir nur anraten, in den Widerspruch zu gehen und diesen auch zu begründen, evtl. mit Hilfe des Arztes und den entsprechenden aktuellen Arztbriefen.

Zitat:
Ihr würde nicht mehr zustehen da sie Düsseldorf mitte wohnen würde,obwohl ihre fachkundigen Ärzte mit dem Bus eine halbe Stunde entfernt sind. Einer Frau die stark Zucker hat und unter den Nebenwirkungen zu leiden, hat finde ich das ihr mehr zustehen würde . Wer kann mir bzw. uns helfen?
Diese Begründung hat nichts mit der Einstufung zu tun. Eine Einstufung erfolgt auf die aktuelle Situation - die diversen Erkrankungen und die damit verbundenen Einschränkungen. Es kann ohne weiteres bedeuten, dass diese 80 % korrekt sind, denn die Brustkrebserkrankung liegt, wie Du schreibst, bereits 3 Jahre zurück. Nach gewissen Zeiten (genaue kann ich Dir jetzt nicht nennen (2 Jahre?) erfolgt eine "Runterstufung"! Das ist / wäre normal.
Dennoch würde ich Dir den Widerspruch anraten, vielleicht bringt es euch etwas.

Übrigens: die Krankheiten werden bei der Bemessung nicht einfach mal so addiert, es zählen die oben erwähnten Kriterien!


Alles Gute
Ina

Geändert von struwwelpeter (19.02.2011 um 19:51 Uhr)
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  #3  
Alt 19.02.2011, 20:08
blumenfee129 blumenfee129 ist offline
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Beiträge: 2
Standard AW: 80 % und jetzt?

Womit könnte man dann rechnen wenn man widerspruch einlegt? Meine Frage bezog sich nicht auf die % ,sonderen auf die Vergünstigungen .
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  #4  
Alt 19.02.2011, 20:44
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: 80 % und jetzt?

Hallo

Die Vergünstigungen bei 80 % findest Du in den Anlagen, die beim Ausweis dabei waren. So wird z.B. bei Berufstätigen ein Freibetrag für die Steuern berechnet. Im Einzelnen kann ich es Dir jetzt nicht sagen. Da wie Du schreibst Deine Schwie.-Mutter in Rente ist, wird da nicht viel an Vergünstigungen zusätzlich kommen. Es werden noch (allerdings weiß ich nicht ab wieviel Prozent) Vergünstigungen bei diversen Veranstaltungen angeboten, da allerdings sollte man sich in jedem Fall immer im Vorfeld erkundigen.
Bei Widerspruch: es kann nicht passieren, dass die bereits anerkannten Prozente gekürzt werden, anders herum besteht die Möglichkeit, dass ein Höherstufung statt findet, sofern natürlich die entsprechenden Unterlagen und Arztberichte beigefügt sind.

Schöne Grüße und noch ein geruhsames Wochenende

Ina
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  #5  
Alt 19.02.2011, 21:48
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: 80 % und jetzt?

Liebe blumenfee,

was für Vergünstigungen habt ihr denn erwartet? Die meisten zielen ja darauf hinaus, dass der Behinderte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt wird. Also kann der Arbeitgeber Hilfsmittel wie besondere PC-Arbeitsplätze etc. beantragen. Behinderte, die selbstständig sind, bekommen diese dann für das eigene Unternehmen. Aber bei einer Rentnerin ist da natürlich nicht anwendbar.

Eine Parkerlaubnis oder ähnliches gibt es nur, wenn eine Gehbehinderung besteht.

Vergünstigungen bei Veranstaltungen sind kein Anrecht, sondern Sache des Veranstalters. Wer eine Begleitperson braucht, kann diese meist kostenlos mitnehmen. Allerdings kann sich die Begleitperson dann häufig nicht den Platz aussuchen. Es ist also eventuell ein größerer Operngenuss, wenn man die Karten selbst bezahlt.

Ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis: Der Behindertenausweis soll Nachteile ausgleichen. Eine halbe Stunde Busfahrt ist mit Diabetes und einer nicht belastbaren Hand ja kein Problem. Damit wäre man ja auch arbeitsfähig, soweit der Arbeitsplatz entsprechend eingerichtet ist.

Aber versucht den Widerspruch, doch auch 100 GdB werden da nicht viel ändern.

Viele Grüße

gilda
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  #6  
Alt 19.02.2011, 23:50
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: 80 % und jetzt?

Hallo Blumenfee,

von welchen Vergünstigungen sprichst Du?

Ich würde mich struwwelpeter und Gilda anschließen: Steuerfreibetrag und 5 Tage mehr Urlaub, verbesserter Kündigungsschutz sowie bei manchen Veranstaltungen reduzierte Eintrittspreise. Ist doch schon eine Menge?!?!?!?!?

Lieben Gruß

Billa
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  #7  
Alt 20.02.2011, 12:36
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 80 % und jetzt?

Hallo Blumenfee,
also 80 % ist doch schon viel, aber was bringen Euch denn die 100 %.
Deine Mutter ist bereits in Rente, da bleibt doch nur noch der Steuer-
freibetrag und soviel macht das doch auch nichts aus.
So wie ich das höre, geht Deine Mutter doch auch nicht zu vielen
Veranstaltungen, weil doch alles mit zuviel Mühe verbunden ist.
Also mir wäre das egal, ob da 80 oder 100 steht.
Gruss Altmann
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