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  #1  
Alt 06.02.2007, 21:04
Souljah Souljah ist offline
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Registriert seit: 06.02.2007
Ort: München
Beiträge: 5
Standard Scwerbehindertenausweis

Hallo Ihr Lieben :-)

Ich habe mir heute abend mal die Zeit genommen und dieses Forum ein bißchen durchforstet und unteranderem auch einen Beitrag zum Schwerbehindertenausweis gelesen.
Jetzt meine Frage: Ich habe einen SB-Ausweis beantragt und die Genehmigung für 50% erhalten. Allerdings wollte ich gerne noch 10% für chronisch krank (wegen den Zuzahlungen 1% vom Brutto und derzeit eben 2% vom Brutto). Besteht da überhaupt eine Chance oder ist in den 50% bereits automatisch die Regelung für chronisch krank enthalten???

Wäre toll, wenn mir jemand antworten würde. Ich bin noch kein wirklicher Profi auf dem Gebiet Brustkrebs ;-)

Vielen Dank schon mal!!!

Liebe Grüße
Sigrid

Und fügt bei der Überschrift einfach noch ein "h" ein. Muss ja alles seine Ordnung haben ;-)))
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  #2  
Alt 06.02.2007, 23:50
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
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Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 2.932
Standard AW: Scwerbehindertenausweis

Auch 60% befreien dich nicht von der 2 prozentigen Zuzahlung
Bei jeder Krankheit gilt man erst als chronisch krank, wenn man 1 Zeitjahr mindestes einmal im Quartal deshalb behandelt wurde. Dabei ist es egal, ob es sich um Diabetes oder Krebs handelt.
Diese Änderung trat zeitgleich mit der Zuzahlungspflicht ( ich glaube 2005) in Kraft.
Zusätzlich musst du nach einem Jahr noch weitere Kriterien erfüllen, eines davon die die Schwerbehinderung ab 60%

Wer vorher schon krank war, zahlt nur 1 %, alle anderen 2 % im ersten Jahr.

Hier die Erklärung der BARMER:

Chronisch Kranke
Chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal wenigstens ein Jahr lang) und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Er muss schwer behindert oder pflegebedürftig sein, zumindest so sehr, dass er auf tägliche Hilfe angewiesen ist (Pflegestufe 2 oder 3 oder mindestens 60 % Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit). Oder ein Arzt muss ihm bescheinigen, dass sich seine Erkrankung ohne Behandlung lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenerwartung verringert oder seine Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt ist.
__________________

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  #3  
Alt 07.02.2007, 08:13
Quilterin Quilterin ist offline
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Registriert seit: 11.09.2005
Beiträge: 77
Standard AW: Scwerbehindertenausweis

Zitat:
Zusätzlich musst du nach einem Jahr noch weitere Kriterien erfüllen, eines davon die die Schwerbehinderung ab 60%
bei mir hat weder der Arzt (der mir den quartalsmäßigen Besuch quittierte), noch die Krankenkasse nach den Prozenten des GdB gefragt! scheint also abhängig von der KK zu sein.
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  #4  
Alt 07.02.2007, 09:00
Souljah Souljah ist offline
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Registriert seit: 06.02.2007
Ort: München
Beiträge: 5
Standard AW: Scwerbehindertenausweis

Vielen Dank für die Antworten. Bei mir ist es so, dass ich entweder ein Jahr in Behandlung sein muss oder als chronisch krank lt. Schwerbehinderung eingestuft werden muss und das wurde mir beim SB-Antrag abgelehnt.
Werde dann wohl doch mal beim Versorgungsamt vorstellig werden müssen.

Einen schönen Tag euch allen!!
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