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Alt 25.05.2013, 15:18
Taxi-Marc Taxi-Marc ist offline
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Registriert seit: 25.05.2013
Beiträge: 1
Standard Taxi zur Behandlung verständlich erklärt

Nachdem ich mich seit vielen Jahren beruflich mit Krankenfahrten zu
Chemo- und Strahlentherapien beschäftige, möchte ich hier einmal
aufräumen mit dem ganzen geposteten Halbwissen.
(Ich führe diese Fahrten seit neunzehn Jahren im Raum Bremen durch.)

Selbstverständlich ergibt sich aus diesem Posting kein Rechtsanspruch

Fakt ist, dass Fahrten zu ambulanten oder teilstationären Chemo- oder
Strahlentherapien immer von den Krankenkassen genehmigt werden.
Es muss nur vor Beginn der Fahrten ein entsprechender Antrag bei
der Krankenversicherung eingereicht und genehmigt werden.
Am Besten man fährt mit dem Antrag, den man von seinem Onkologen
bekommt, direkt zu seiner Krankenkasse. Dann bekommt man oftmals
diese Fahrten direkt genehmigt und hat eine kleine Sorge weniger.

Üblicherweise verwendet der Arzt den Standard-Vordruck des Taxischeins,
im Fachjargon Verordnung einer Krankenbeförderung.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass vom Arzt die voraussichtliche
Dauer der Behandlungsserie und die Behandlungsfrequenz eingetragen
wird.

Die Krankenkasse genehmigt die Fahrten, sofern man nicht von Zuzahlungen
befreit ist, immer unter Anrechnung eines beim Taxifahrer zu entrichtenden
Eigenanteils. (Manche Unternehmen schicken auch eine Rechnung.)

Hierbei gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Gesetzlich verhält es sich so, dass die Krankenkassen einen Eigenanteil in
Höhe von zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens jedoch fünf und höchstens
zehn Euro pro Fahrtstrecke verlangen dürfen.
Wenn Ihr also einen Sachbearbeiter habe, der Euch das so erklärt, hat er
damit völlig Recht. (In doppeltem Sinne)

Nun gibt es mittlerweile aber viele Krankenkassen, die nicht jede Fahrt als
eine Behandlung ansehen, sondern sehr kundenfreundlich die gesamte
Chemotherapie oder Strahlentherapie als eine Behandlung und somit nur
einen Eigenanteil für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie fordern.
Hier seid Ihr mit zehn Euro für beispielsweise dreißig Bestrahlungen dabei
und nicht mit dreihundert.
Wie unterschiedlich die einzelnen Regelungen sind, lässt sich am Beispiel
der AOK Bremen und AOK Niedersachsen zeigen.
Während die AOK Bremen lediglich min. fünf Euro für die erste und letzte Fahrt
verlangt, beharrt die AOK Niedersachsen auf min. fünf Euro je Fahrt. (Stand 2012)

Manche Krankenkassen unterscheiden sogar noch, ob man beispielsweise eine
Chemotherapie bei einem niedergelassenen Onkologen, also ambulant, oder in
einer Tagesklinik, also teilstationär, macht.

Wenn Ihr also einen Sachbearbeiter habt, der min. fünf Euro je Fahrt aufruft,
kann dies in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenkasse durchaus korrekt
sein; gesetzlich ist es jedenfalls ok.
Es kann aber nicht schaden, sich einmal mit dem Vorgesetzten zu unterhalten
und auf die Regelungen anderer Krankenkassen, die auch bei Eurer Kasse
bekannt sein dürften, hinzuweisen.

Nicht vergessen sollte man aber beim Eigenanteil, dessen Grenze bei zwei
Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens und bei einer chronischen Erkrankung
bei nur einem Prozent liegt, dass man mit seiner Zuzahlung diese Grenze
schneller erreicht, als wenn man lediglich Zuzahlungen auf Medikamente,
Krankenhausaufenthalte etc. zahlt.
Hier lohnt es sich zu rechnen, denn die paar Cent, die von der Kasse ersetzt
werden, wenn man das eigene Auto nimmt, wobei auch hier min. fünf Euro
abgezogen werden, lohnen es nicht, das Auto aus der Garage zu holen.

Abweichend von den oben beschriebenen Regelungen, die sich auf die
gesetzlichen Krankenkassen beziehen, liegt es bei privat versicherten
Patienten an den abgeschlossenen Verträgen, in welcher Höhe Fahrtkosten
ersetzt werden und ob überhaupt.
Eine Abrechnung durch das Taxiunternehmen direkt mit den privaten
Krankenkassen ist daher leider nicht möglich.
Hier müssen die Patienten die Fahrten verauslagen und später bei Ihrer
Krankenversicherung einreichen.

Ich würde ja gerne noch weiter ins Detail gehen, aber hier die Regelungen
der einzelnen Krankenkassen aufzulisten würde doch ein wenig zu weit führen,
zumal diese sich im Laufe der Zeit durchaus ändern können.

Habt Ihr noch Fragen?
Dann schreibt mir einfach.
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