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  #16  
Alt 10.06.2004, 16:10
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Standard Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hallo Petra,
ich hoffe ich kann dir nochmals eine kleine Hilfestellung geben: Beamte sind zuerst einmal über die Beihilfe krankenversichert (Staat). Zu welchem Prozentsatz entscheidet die familiäre Situation (verheiratet oder ledig, wieviele Kinder )
Wenn nun z.B. ein Beamter verheiratet ist und die Kinder bereits aus dem Haus und nicht mehr unterhaltspflichtig sind, bekommt er 50 % seiner Kosten von der Beihilfe erstattet. Die restlichen 50 % sichert er bei einer privaten KK ab. Sind noch unterhaltspflichtige Kinder im Haus erstattet die Beihilfe 70 % und er muss nur 30 % der Kosten bei einer privaten KK abdecken.
Die Beihilfe leistet (je nach Bundesland unterschiedlich) ähnlich der gesetzlichen KK. Deshalb auch meine Bemerkung , daß Beamte nicht wie Privat Vollversicherte versichert sind, sondern eben nur teilweise.
Die Beihilfe hat , und das durfte sie auch die Leistungen drastisch gekürzt. Diese Differenzkosten konnte jeder Beamte bei seiner anteiligen privaten KK zusätzlich gegen Mehrbeitrag bei der privaten KK versichern. Ich weiss natürlich nicht, ob dein Mann das getan hat.
Das Hauptproblem in den jetzt nicht erstatten Kosten liegt aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Beihilfe und nicht bei der privaten KK.
Wnn du evt noch Hilfe brauchst schreibe einfach, vielleicht kann ich dir weitrhelfen
Carla
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  #17  
Alt 10.06.2004, 20:06
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hallo Carla,
noch eine Frage hätte ich! Kann ich auch bei der Zusatzversicherung abrechnen? Das wäre dann die SDK.
Das haben wir auch eine.
Danke und liebe Grüsse
Petra
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  #18  
Alt 10.06.2004, 20:10
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hi Petra,
meinst du die Restkostenversicherung (also die 30% oder 50% private Krankenversicherung) als Ergänzung zur Beihilfe?
Wenn ja, kannst du selbstverständlich die Restkosten dort abrechnen.
Lieber Gruss
Carla
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  #19  
Alt 10.06.2004, 20:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hallo Carla,

genau das meine ich. Wir haben ja auch 2 Kinder und beide noch in der Schule, dann denke ich da an die 50%. Da werde ich mich bei denen schlau machen.Hat mein Mann die doch 30 Jahre nicht beansprucht und wenn die Bestattungen und Überführungen von Ausland bis 12.000€ bezahlen( habe im Internet nachgeschaut), können die auch hier etwas beisteuern.
Es ist nicht so, das ich auf den letzten Cent daher komme, aber als mein Mann 21Jahre alt war, hat es geheissen, werde Beamter,nicht beim Land sondern beim Bund, dann hast du ausgesorgt. Von wegen! Und jetzt schaue ich das ich nicht alles allein tragen muss,so richtig trotzig und bockig werde ich jetzt.
Liebe Grüsse
Petra
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  #20  
Alt 06.06.2006, 20:27
Idefix Idefix ist offline
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Beiträge: 58
Standard AW: Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hallo Carla
Ich habe eine Frage an dich und hoffe, dass du sie mir evtl beantworten kannst. Mein Mann ist privat krankenversichert (voll) und nun läuft die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus und er wird nun ab Mitte Juni Krankentagegeld erhalten. Kann er den Anspruch auf Krankentagegeld auch nach 18 Monaten verlieren ? Ich dacht, dass dies gerade einer der Vorteile bei der PKV ist, dass man über die 18 Monate hinaus Krankentagegeld beziehen kann und wenn ja, wie lange kann man das im Maximum, kann man gezwungen werden eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen ??? Danke Idefix
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  #21  
Alt 06.06.2006, 20:42
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 251
Standard AW: Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Ja den Anspruch kann er verlieren. Die PKV wird nach einem gewissen Zeitraum (von Krankheitsbild zu Krankheitsbild unterschiedlich) spätestens nach 18 Monaten feststellen lassen ob dein Mann noch krankgeschrieben werden soll oder ob er Rentenantrag stellen muss. Falls nicht mit einer weiteren Gesnesung oder völligen Gesundung zu rechnen ist, dann stellt die PKV die KT Zahlung ein und verweist auf Rentenantragstellung. Ich denke aber ihr habt doch eine private BU-Rentenversicherung die dann , neben der Bfa, eine mtl vereinbarte Leistung erbringt.
Axa Tel.nr maile ich dir morgen, da ich heute nicht in der Firma war und gerade erst nach Hause gekommen bin

Gruss
Christine
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  #22  
Alt 08.06.2006, 11:38
Idefix Idefix ist offline
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Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 58
Standard AW: Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Hallo Christine
Danke für deine Auskunft. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist mein Mann mit der PKV noch schlechter dran als mit der GKV ? Denn die GKV muss ja 18 Monate zahlen, du schreibst die PKV kann schon vorher ein ärztliches Gutachten verlangen ??!!. Kann man diese Untersuchung zu einem früheren Zeitpunkt ablehnen ? Kann ja nicht sein, dass die PKV weniger lang zahlen muss als GKV. Leider haben wir keine BU-Zusatzversicherung.
Ich habe noch eine weitere Frage, vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen, denn leider findet man als PKV'ler wenig Infos im Netz. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (öffentl.Dienst) erhält mein Mann ab der nächsten Woche KT-Geld von der PKV. Leider ist er der Looser des neuen Tarifrechts im öffentl.Dienst, denn bis Okt 2005 hätte er noch Anspruch auf 6 Monate gehabt. Die Rentenversicherungsbeiträge muss er dann, sofern dies überhaupt momentan Sinn macht, selber weiterbezahlen. Die KV-Beiträge auch , was ist aber mit der Arbeitslosenversicherung, macht bei ihm wahrscheinlich so oder so kein Sinn, das 55 J und öffentl. Dienst. Kann er da die Zahlungen einfach einstellen ? Wie lange muss er zwischendurch am Stück arbeiten, damit die Lohnfortzahlung der Arbeitgebers wieder für 6 Wochen greift ??? Kann mir noch jemand Tips geben, auf was ich noch achten muss ? Danke Idefix
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