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Alt 19.07.2008, 22:42
HelenaMartin HelenaMartin ist offline
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Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 6
Ausrufezeichen Behandlung mit Tarceva

Mein Mann wurde am 18.4.08 an Bauchspeichelkopfkrebs nach Whippel operiert.
Bei der OP stellte sich fest, dass der Tumor bereits 3mal so groß war als
bei der CT (4 wochen vorher) festgestellt, so dass kein "Sicherheitsabstand"
gehalten werden konnte. Darüber hinaus war in der Leber bereits eine Metastase, die ebenfalls bei der OP rausgeholt wurde. Bei der Entlassung nach
5 Wochen waren "Krebsstoffe" diagnostiziert und der Tumormarker betrug 165.

Jetzt bekommt mein Mann- seit 40 Jahren in der gesetztlichen Krankenkasse zuerst AOK dann DAK als freiwilliges Mitglied versichert und NIE!!!! krank gewesen!!! die Chemo mit Gemsitabin und Tarceva. Es geht ihn ziemlich gut - die Behandlung dauert nun
fast 7 Wochen. Er hat sowohl an der Brust als auch im Gesicht einen Ausschlag. Sein Onkologe meint jedoch, der Ausschlag wäre nicht intensiv genug und will die Tarceva Behandlung abbrechen, da diese sehr kostenintensiv ist. Wir sind darüber sehr verärgert, weil wir der Meinung sind, dass das Medikament meinen Mann am
Leben hält. Das haben wir auch dem Onkologen gesagt. Gestern haben wir
eine Rücksprache bei der Fa. Roche, die Tarceva vertreibt, gehalten.
Dort wurde uns gesagt, dass es keine Meßlatte für die Intensität des Ausschlages gibt und daß das Medikament verschrieben werden muss.
Wir möchten uns einen neuen Onkologen, bzw. einen Anwalt suchen.

Da die Wartezeiten in Hamburg bei den Onkologen nahezu kriminell sind, ist
es uns gar nicht möglich, den Arzt zu wechseln.

Hat jemand positive Erfahrungen mit einem Rechtsanwalt, der gerichtlich die
Verschreibung durchsetzt???? Mein Mann ist durch diese Onkologen-Entscheidung richtig depressiv geworden. Wir bitten höflich um Ihre Meinung und Ratschläge

Martin Mirek und Helena
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