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  #1  
Alt 05.06.2006, 21:17
manu_k manu_k ist offline
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Ort: Siegen
Beiträge: 326
Standard Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Forumteilnehmer,

Ich "komme" aus dem Zungenkrebsforum.

Mein Freund ist seid Dezember ´05 in der TK und bekommt seid sechs Monaten Krankengeld.
Krank ist er schon länger, war aber in stundentischer privater KV.
Sein Chef war so nett ihn fest anzustellen damit er in die gesetzliche KV gehen kann, da die private mit dem 34. Lebensjahr ausläuft und er ist 33(nur zur Vorgeschichte)

Mein Freund leidet unter Rezidiven und hatte seine letzte Anschlussheilbehandlung(Rheha) bis zum 12.4.06. Bis zu dem Punkt ist die Kasse informiert.

Jetzt muss er wieder eine Chemo machen weil er einen Rückfall hat. Ist also wieder in Behandlung, also nicht Rehabilitiert.Das wusste die Kasse noch nicht und ein Sachbearbeiter hat sich nach seiner Arbeitsfähigkeit vor ein paar Tagen erkundigt.
Normal stehen einem doch max. 18 Monate Krankengeld am Stück zu oder nicht?
TK will sich jetzt alle 2 Wochen erkundigen, ich habe Angst dass es bald Probleme gibt aber es gilt doch der Grundsatz Rhehabilitation vor Rente?
Bei der schwere seiner Erkrankung sollte es doch keine Probleme geben die 18 Monate Krankengeld auch auszuschöpfen?
Mein Freund steht im Arbeitsverhältnis, sein Job ist sicher und er will ja gerne sobald es ihm besser geht auch wieder arbeiten, nach "Hamburger Modell"
Wenn das Krankengeld zu ende geht, steht ihm doch erstmal Arbeitslosengeld zu oder nicht?
Eine angemessene Rente steht ihm leider nicht zu,weil er ja fast nix eingezahlt hat. Sozialhilfe wäre die einzige Sache die ihm zusteht wenn er Erwerbsunfähig bleiben würde aber da er wie gesagt fest angestellt ist bei seinem Arbeitgeber (seid Dezember) würde er ja noch 1 Jahr AL-Geld bekommen?
Aber er hat einen Schwerstbehindertengard von 100 und geniesst ja auch erhöhren Kündigungsschutz, womit ja auch wieder Arbeitslosengeld nicht in Frage kommt...ihr merkt vielleicht wir sind verwirrt und machen uns finazielle Sorgen.

Ist nach dem Krankengeld das Arbeitsamt für ihn zuständig?

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand findet, der davon Ahnung hat und uns helfen kann.
Meint ihr eine Rechtsschutzberatung bei einem Anwalt könnte ratsam sein. Müsste es dann einer sein, der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

Danke udn liebe Grüße.

Geändert von manu_k (05.06.2006 um 21:23 Uhr)
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  #2  
Alt 05.06.2006, 21:24
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo Manu
ich habe dir in unserem Treat geantwortet

wir hauen den Krebs klein
silverlady
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  #3  
Alt 09.06.2006, 14:27
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo manu_k,

man kann Krankengeld für max. 18 Monate A-Unfähigkeit in einem Zeitraum von 3 Jahren erhalten - das können 18 Monate am Stück oder aber eben auch über diesen Zeitraum gestückelt sein. Einen Rechtsanspruch auf erreichen Ausschöpfen sieser gesamten 18 Monate hat man aber nicht. Die Krankenkasse wird je nach Stadium der Erkrankung schon früher eine Rehamaßname einleiten wollen, um seine Arbeitsfähigkeit zu prüfen, bzw. festzustellen, ob er nicht wieder rehabilitierbar, aslo dem Arbeitsmarkt zu zu führen ist.
Das Arbeitsamt ist nur zuständig, wenn er ausgesteuert wird und bis zu dem Zeitpunkt noch kein Rentenbescheid vorliegt. Aber auch das Arbeitsamt wird - weil er ja wegen A-unfähigkeit nicht vermittelbar ist - zu einem Rentenantrag anregen. Letztendlich würde dann im Prinzip, wenn er keinen Rentenanspruch hat ( hat er nicht mindesten 5 Jahre eingezalht? - Er soll sich mal mit einem Rentenversichertenältesten beraten - nicht mit einem teuren Rechtsanwalt!) das Sozialamt zuständig sein.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #4  
Alt 12.06.2006, 22:31
manu_k manu_k ist offline
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Beiträge: 326
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

hallo hans,

du schreibst die beste Lösung ist ein Antarg auf volle Erwerbminderungsrente?
wer kann die bekommen, wovon hängt die ab?und wo stellt man die?

Mein Freund ist nämlich erst seid Dez. 05 angestellt bei seinem Arbeitgeber, hat sonst als Student mit dementsprechenden Tarif dort gearbeitet, hat also nie eingezahlt in die Rentenkasse.

ich möchte euch schonmal für eure Antworten danken.danke birgit und hans.
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  #5  
Alt 28.06.2006, 18:48
Ivima Ivima ist offline
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Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Seevetal bei Hamburg
Beiträge: 4
Cool AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo Hans, auch ich werde Anfang August von meiner KK ausgesteuert.
Mein Rentenantrag auf EU-Rente läuft seit 10/05 und ist schon einmal abgelehnt worden.Ich warte auf den Widerspruchsbescheid.

Man empfahl mir privat, bei der Arge vorzusprechen, denen ich meine Situation erklärte und ein Formular in die Hand gedrückt bekam zur weiteren Bearbeitung.

In den vorherigen Berichten wird geschrieben, daß die Arge Ü-Geld bezahlen muß, andererseits wird die Sozi mit ins Spiel gebracht.

Muß U-Geld, weil mein AG keine Kündigung ausgesprochen hat, gezahlt werden oder wann muß ich zur Sozi?
Jeder spricht vom VDK, ich bin rechtschutzversichert und möchte zum Ra.

Warum ist der VDK so wichtig?
Vielleicht hat jemand schon diese Problematik hinter sich und kann zusätzlich noch etwas berichten.

Lieben Gruß Ivima
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  #6  
Alt 28.06.2006, 19:23
loulilein loulilein ist offline
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 40
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

Hallo..............
da ich auch dem VDK beigetreten bin kann ich Dir sagen, das die Abkürzung für
Verein der Kriegsversehrten UND Behinderten (=Schwerbehinderten) steht. D.h. dieser Verein ist spezialisiert auf alle Fragen u. Probleme, die u.a. auch im Zusammenhang mit einer EU-Rente stehen. Falls ein Rentenantrag auf Ablehnung durch die BfA stößt, geben sie beim VDK Rechtsbeistand und führen mit ihren spezialisierten RA Widerspruch bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Sie helfen natürlich auch weiter, wenn es z.B. um Schwerbehindertenausweis geht usw.

Ich zahle im Monat 4 Euro (kann von Region zu Region geringfügig differieren) und habe direkt Beratung.

Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen

Grüße, Loulilein
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  #7  
Alt 28.06.2006, 19:33
loulilein loulilein ist offline
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 40
Standard AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?

komisch, eben war meine erste Antwort nicht abgespeichert, deshalb zweimal...........Inhalt ist der gleiche

Hallo............VDK steht für "Verein der Kriegsversehrten und Behinderten". Sie haben Rechtsberatung natürlich auch speziell für alle Dinge, die mit Schwerbehindertenrecht u.a. auch EU-Rente zu tun haben und führen z.B. auch Widerspruch bei Ablehnung der Rente bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch.
Ich bezahle im Monat 4 Euro Mitgliedsbeitrag.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Grüße, Loulilein

Geändert von loulilein (28.06.2006 um 19:36 Uhr)
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