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  #1  
Alt 10.12.2003, 01:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Großes Leid!

Ich habe gerade dieses Forum gefunden und habe mir die meisten Beiträge angesehen. Ich denke nicht nur die Betroffenen, sondern gerade die Angehörigen brauchen in erster Linie Zuwendung.
Ich leide an einem Oligoastro bisher 2 im Januar lasse ich mal eine Biopsie machen. Seit der OP im Mai 98 ist das Teil immer gewachsen zwar langsam aber immerhin. Für eine Enartung war auch bisher keine Zeichen gesetzt. Doch habe ich jetzt neben meinen schweren fokalen Anfällen auch noch sehr oft am Tag Geschmacksstörungen mit ein leichtes Ziehen in der li. Seite.
Vor drei Jahren wurde mir eine PCV-Chemo angeboten- die habe ich dankend abgelehnt- und das war auch gut so.
1. Der Tumor war augrund seines langsamen Wachstums immer noch Grad2
2. Uns ist kurz dannach ein gesunder Junge geboren, Mit Chemo wäre das nicht geschehen.
Fazit: Ärzten darf man auch nicht alles glauben. Eine Biopsie wird mir aber Sicherheit bringen.
Zu den Geschmacksstörungen: Ich nehme allerdings auch hochdosiert Tegretal und Keppra(ein Wundermedikament). Bei dem Carbamazepin gibt`s aber auch Nebenwirkungen, wie eben von mir beschrieben. Trileptal wäre dann eine Alternative.

Was ich fragen wollte, hat jemand Erfahrung mit Hirntumorerkrankung und Rente?

Euer
Mike
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  #2  
Alt 10.12.2003, 09:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Großes Leid!

Hallo Mike!
Große Erfahrung hab ich zwar nicht aber vielleicht hilft es dir ein bißchen!

Mein Vater erkrankte letztes Jahr im Julia an einem Glioblastom Grad IV!Die Krankenkasse ist ja verpflichtet nach 6 Wochen Krankheit Kranken geld zu zahlen!Was sie auch tat!Aber nach ca. einem Monat kam ein Schreiben von der KK das wir einen Antrag auf EU-Rente stellen sollen!Ansonsten würden sie uns das Krankengeld streichen (laut Gesetz ist die KK aber verpflichtet 78 Wochen KG zu zahlen).Wir haben Widerspruch eingelegt, mit Erfolg!
Also lass dich nicht von der KK erpressen!

Und die EU-rente ist ja nun wirklich auch nicht hoch!Aber wie das in deinem Fall iost weiß ich ja nicht!Du hast ja den ganzen Mist schon seit 1998!
Gehst du zur Zeit arbeiten?Oder bist du krank geschrieben?

Alles gute dir!

July!
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  #3  
Alt 10.12.2003, 13:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Großes Leid!

Ich danke dir erstmal für das "Alles Gute".
Außerdem habe ich mich über die Jahre hinweg sehr viel mit dem Thema beschäftigt.Ich habe im Laufe der Zeit einige Hirntumorkranke kennen gelernt,auch wie dem Fall Deines Vaters, Tatsache ist, dass ich zwei Kranke kenne mit einem Glioblastom multiforme, die nach 8 Jahren unter den Langzeit- überlebenden zählen. Einer, ein Polizeibeamter starb nach 15 Jahren mit 58 an seinem Leiden. Der andere wie gesagt lebt.
Im meinen Fall ist es so, wegen der Epilepsie habe ich die volle EU, aber nur auf Zeit. Durch glückliche Umstände (ich bin nicht reich!!!) kommen wir über die Runden. Was mch interessier ist, was ist nach der Befristung, denn sollte die EU nicht weiter laufen, denn dannhabe ich mit meiner Familie Probleme. Wer hat Erfahrung mit der Krankheit und Rentenbezug?
Auf Antwort würde ich michfreuen.

Euer
Mike
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  #4  
Alt 10.12.2003, 16:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Großes Leid!

Kuck doch mal unter "Allgemeine Themen" und dann "rechtliches und finanzielles"!
Vielleicht kann dir da eher jemand helfen!

Machs gut!
July!
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  #5  
Alt 12.12.2003, 23:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Großes Leid!

Hallo Mike,

das Thema EU-Rente hat sich seit Anfang 2002 aufgrund des neuen Erwerbsminderungsrentengesetz doch schon deutlich geändert. Konkrete Aussagen hinsichtlich eines zu erwartenden Rentenanspruches und dessen Höhe sind sicherlich schwer zu sagen bzw. wie letztendlich der Rentenversicherungsträger entscheiden wird. Abhängig vom Geburtsdatum, Beitragsmonate und geleistete beitragspflichtige Entgelte solltest Du Dir Rat bei dem Versichertenältesten der Rentenversicherung holen. Dieser kann Dir vor Ort konkret Deine Fragen beantworten. Den Ansprechpartner erfährst Du entweder bei Deiner Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung.
Ob und wie schnell dieser Antrag zu stellen ist, hängt wiederum von Deinem allgemeinem körperlichen Wohlbefinden ab. Bist Du schon längere Zeit arbeitsunfähig krank solltest Du Deine Höchstbezugsdauer von Krankengeld (Zeitraum - Aussteuerungstermin) genauestens kennen - nicht das der Antrag dann doch noch zu spät gestellt wird. Krankengeld erhältst Du innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes für max. 78 Wochen, wobei die Lohnfortzahlungsphase auf die Krankengeldzeit angerechnet wird, da ruhende oder versagte Leistungen als bezogen gelten (während der Lohnfortzahlung ruht das Krankengeld). Hier ist wichtig, wann Du zum ersten mal wegen der jetzigen Krankheit arbeitsunfähig krank geworden bist, weil sich danach wiederum der 3-Jahres-Zeitraum (Blockfrist) berechnet. Dies kann entscheidend bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer sein, da u.a. Vorerkrankungen innerhalb einer Blockfrist aufeinander angerechnet werden können.

Dieses Thema ist eigentlich recht einfach, dennoch benötigst Du für konkrete Antworten auch konkrete Daten und Informationen.

Trägt man dann diese Informationen zusammen, kann man schon sagen, wir sich der versicherungs- und rentenrechliche Verlauf weiter einwickeln sollte/könnte.

Was sicherlich kritisch ist, wenn Du eine BU-Rente erhalten solltest. Dies würde ich immer versuchen zu vermeiden, da Du dann für das Restleistungsvermögen entweder noch arbeiten kannst bzw. nur für diesen Teil Arbeitslosengeld in Höhe des Restleistungsvermögens in Anspruch nehmen kannst. Und dann kann das finanziel sehr wenig werden.

Aber wie schon gesagt; ich würde mal mit Deiner Krankenkasse bzw. dem Versichertenältesten sprechen. Dann bist Du auf der sicheren Seite (Diese sind übgrigens gesetzlich zu diesen Beratungen und Auskünften verpflichtet!).

Bis demnächst mal und viel Erfolg

Gruß

John
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