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  #1  
Alt 04.12.2010, 16:50
Benutzerbild von Vanilla
Vanilla Vanilla ist offline
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Standard Widerspruch Neueinstufung GdB

Ihr Lieben,

ich weiß, es gibt eine Suchfunktion . Allerdings bin ich da nicht wirklich fündig geworden (Hoffe, doch mal, dass es nicht an dem soeben geschlürften Jagertee liegt.)

Also, meine Neueinstufung ist nach Ablauf der 5 Jahre Heilungsbewährung (Yippie!!!!) da. Ich wurde um 40% herabgesetzt und möchte nun gern mit einem Widerspruch versuchen, vielleicht doch noch etwas höher eingestuft zu werden, da es für mich immense Vorteile bei der Arbeitszeit bringen würde. Habt ihr irgendwelche Tipps hierfür? Oder gibt es vielleicht sogar Vordrucke oder Ähnliches, woran man sich orientieren könnte? Habe schon überlegt, mal beim Krebshilfeverein nachzufragen. Ich weiß aber nicht, ob die soetwas machen oder mich zumindest dabei unterstützen könnten. Ich bin völlig ahnungslos...

Viele Grüße aus dem winterlichen Thüringen!

Claudia
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  #2  
Alt 04.12.2010, 19:33
mutzilein mutzilein ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Vanilla,
du sprichst ein auch für mich interessantes Thema an. Leider kann ich dir auf deine Fragen keine Antwort geben, weil die 5 Jahre bei mir noch nicht rum sind. Darf ich dich trotzdem fragen, welche Einstufung du für diese 5 Jahre hattest?

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Widerspruch und werde dein Thema weiterverfolgen.

LG von der Mutz
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Wir sollten öfter etwas tun, das keine Eile hat, das kein Ziel verfolgt und sich nicht lohnen muss

(Jochen Mariss)
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  #3  
Alt 04.12.2010, 20:16
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Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Liebe Mutz,

ich hatte damals aus dem Stand 90% bekommen. Allerdings wurde auch mein kaputter Rücken (operierter Bandscheibenvorfall mit irreparabler Nervenschädigung des Beines) mit berücksichtigt.
Nun ist es so, dass ich in meinem Beruf das große Glück hatte, mit dieser Einstufung wöchentlich 4 Stunden weniger arbeiten zu müssen, bei vollem Lohnausgleich. Wenn man wieder voll arbeitet, ist das doch eine gewaltige Entlastung. Das gibt es aber erst ab 70% (dann 3 Stunden). Ob ich die bekomme...ich weiß nicht. Zumindest möchte ich es versuchen. Ich kann mir momentan nur schwer vorstellen, diese zusätzlichen Stunden arbeiten zu müssen, da ich doch gravierende Probleme durch das Lymphödem habe. Schau mer mal...

Viele Grüße

Claudia
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  #4  
Alt 04.12.2010, 22:59
Mai62 Mai62 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Claudia,
von Arbeitszeitverkürzung in Verbindung mit Schwerbehinderung habe ich noch nicht gehört. Würde mich aber doch mal interessieren, da ich 80 % habe und mir eine volle Arbeitswoche echt zu schaffen macht. Ich kann gut verstehen, dass du die Verkürzung erhalten willst. Hat diese Regelung mit deinem Beruf zu tun oder ist das bei dir tariflich vereinbart.

Gruß Birgit
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  #5  
Alt 04.12.2010, 23:29
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Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Liebe Birgit,

ich arbeite als Lehrerin in Thüringen. Für Schwerbehinderte im Schuldienst ist das hier so tariflich vereinbart. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Für 50 und 60% GdB sind es wöchentlich zwei Stunden weniger, für 70 und 80% 3 Stunden, ab 90% sind es 4. Das hat mir das Arbeiten doch sehr erleichtert. Ich muss voll arbeiten gehen, da ich alleinerziehende Mama von zwei Teenies bin, für die ich vom Vater keinen Cent bekommen. Diese 4 Stunden haben mich nach meiner Erkrankung eine Arbeitswoche leichter durchhalten lassen.

Viele Grüße

Claudia

Geändert von Vanilla (05.12.2010 um 01:06 Uhr)
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  #6  
Alt 16.12.2010, 17:27
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Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Ihr Lieben,

für die, die es interessiert hat, hier der aktuelle Stand:

Ich kann euch sehr den Sozialverband VdK ans Herz legen. Eine Vertretung gibt es wohl in jedem Bundesland.


www.vdk.de

Ich habe mich mit meinem Problem an den VdK Thüringen gewandt und sofort einen Termin bekommen. Meine Akte wird von der Sachbearbeiterin angefordert und sie legt den Widerspruch für mich ein. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, begleiten mich die Anwälte des VdK bis vors Sozialgericht. Einzige Bedingung ist eine Mitgliedschaft. Diese kostet 4,50€ im Monat und das ist es mir sowas von wert!
Solange es keine endgültige Einigung gibt, bleiben meine 90% GdB bestehen. Puh...ich bin heilfroh, dass ich diesen ganzen Balast auf dem Schreibtisch der netten Dame abladen konnte!

Eingeschneite Grüße aus Thüringen

Claudia

Geändert von Vanilla (16.12.2010 um 22:34 Uhr)
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  #7  
Alt 17.12.2010, 08:28
Ulli99 Ulli99 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Drücke Dir alle Daumen!!!
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  #8  
Alt 17.12.2010, 10:10
gertilong gertilong ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Ihr Lieben,
auch bei mir soll der GdB nach 5 jahren von 80 auf 30 herabgestuft werden. Ich habe einen Monat Zeit für den Widerspruch - hat mich total gestresst wg. Weihnachten, Urlaub und Ratlosigkeit...
Ich bin zum VdK, bin Mitglied geworden und die kümmern sich ab sofort um Alles. Sie fordern erstmal Akteneinsicht, haben für mich den Wiederspruch eingelegt etc. Ich bin total erleichtert. Den Tipp hatte ich hier aus dem Forum und möchte dies nun weiter empfehlen.
Naja, wie wirksam der Widerspruch ist weiß ich zwar noch nicht.....

Schöne Feiertage Euch allen!!

Gertilong
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  #9  
Alt 19.04.2011, 08:54
holiday1978 holiday1978 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Zitat:
Zitat von Vanilla Beitrag anzeigen
ich arbeite als Lehrerin in Thüringen. Für Schwerbehinderte im Schuldienst ist das hier so tariflich vereinbart. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Für 50 und 60% GdB sind es wöchentlich zwei Stunden weniger...
Hallo

ist das nur für Lehrer so geregelt???
Ich meine in der Reha wurde mir erzählt, dass alle Schwerbehinderten (mit mind. 50 GdB) Anspruch darauf haben....
Stimmt das?
Finde gar nichts im Netz darüber.

Viele Grüße,
Holiday
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  #10  
Alt 19.04.2011, 09:18
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Holiday,

ich komme aus Hamburg und bei mir war es so, dass ich von 2001-2006 nach BK 60% hatte, dann wurde ich auf 30% runtergestuft und bekam nach Rezidiv 2009 90% (auch für 5 Jahre). Ich müsste aber voll arbeiten, hab nur 5 Urlaubstage mehr und theoretisch besseren Kündigungsschutz. Ich kenn auch nur die Sonderregelung für Lehrer bzw. Beamte im öffentlichen Dienst.....

Liebe Grüße

Petra
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  #11  
Alt 19.04.2011, 09:48
Benutzerbild von Susi04
Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Holiday,

soweit ich weiß gibt es Möglichkeiten als Schwerbehinderte die Arbeitszeit zu reduzieren und Teilzeit zu arbeiten.
Aber wie das immer so ist, gibt es dafür Regeln und eine entsprechende Lohnkürzung

Vielleicht hilft dir der Link ein wenig

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=nw18857

Liebe Grüße
Susi
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  #12  
Alt 16.01.2012, 20:19
mutzilein mutzilein ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Guten Abend an alle,
ich habe diesen Fred mal aus der Versenkung geholt, da ich im Dezember 2010 schon was dazu geschrieben habe und mich das Thema eingeholt hat.
Anfang Dezember 2011 bekam ich ein Schreiben vom Versorgungsamt in dem man mir mitteilte, das im Rahmen der Heilungsbewährung keine Erkrankung mehr aufgetreten ist und mein GdB deshalb auf 30 heruntergestuft wird. Ich hatte eine Frist zur Stellungnahme und habe einen 2 Seiten langen Brief geschrieben, warum ich anderer Meinung wäre. Jetzt habe ich den Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50 heruntergestuft und somit habe ich wenigstens die 5 Tage Zusatzurlaub und die steuerliche Vergünstigung weiterhin.
Ich kann euch nur dazu ermutigen, eine genaue Ausführung eurer Beeinträchtigungen zu schildern, ich denke, dass hat mir geholfen.
Allen noch einen schönen Abend und viele Grüße von der Mutz
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(Jochen Mariss)
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  #13  
Alt 16.01.2012, 20:32
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czilly czilly ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Zitat:
Zitat von mutzilein Beitrag anzeigen
Ich hatte eine Frist zur Stellungnahme und habe einen 2 Seiten langen Brief geschrieben, warum ich anderer Meinung wäre. Jetzt habe ich den Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50 heruntergestuft und somit habe ich wenigstens die 5 Tage Zusatzurlaub und die steuerliche Vergünstigung weiterhin.
Also, die Begründung würde mich ja nun doch sehr interessieren. Du musst ja eine sensationell gute Begründung geschrieben haben.
Ich kenne nämlich bisher nur Fälle, bei denen der GdB auf unter 50% heruntergestuft wurde, wenn nach 5 Jahren keine Neuerkrankung eingetreten ist.

Liebe Grüße,
Czilly
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(Peter Benary)
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  #14  
Alt 16.01.2012, 20:40
Nov06 Nov06 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Mutzilein,
wieviel GdB hattest du vorher?
Ich hab bis 12/2012 GdB 90 und hoffe danach auch noch auf wenigstens 50...
l.G.
Kirsten
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  #15  
Alt 16.01.2012, 20:43
mutzilein mutzilein ist offline
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Standard Widerspruch Neueinstufung GdB

Czilly,
das war nicht nur eine Begründung, sondern ich habe sehr ausführlich meine "Kollateralschäden" dargestellt. Wenn`s dich interessiert kann ich dir per email diesen Brief mal schicken.
LG die Mutz

Hallo Kirsten,
ich hatte "vorher" GdB 80.
LG
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(Jochen Mariss)

Geändert von gitti2002 (16.01.2012 um 21:28 Uhr) Grund: zusammengeführt
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