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  #1  
Alt 26.08.2011, 16:55
meal404 meal404 ist offline
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Ausrufezeichen Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Ich habe ein großes Problem.
Mein Vater hat zwölf Gehirnmetastasen, welche bereits mit einer Strahlentherapie behandelt worden sind. Diese haben leider nicht so gewirkt wie erhofft und nun üben die Metastasen weiter Druck auf das Gehirn was zu Haluzinationen und Agression führt. Außerdem gibt er Geld aus, was wir nicht besitzen und hat innerhalb von zwei Wochen bereits 10.000€ Schulden gemacht und macht weiter. Zu dem kommt noch, dass er sehr agressiv geworden ist und ständig davon redet wie er die Familie meiner Mutter umbringen will und wenn man ihm versucht etwas zu erklären versteht er das als Beleidigung und schreit einen an. Er wollte bereits eine Axt holen, um mich und meine Schwester zu töten. ( Ich nehm ihm das nicht übel weil ich weiß das er dafür nichts kann)
Und er will jetzt unser Haus verkaufen und ein Käufer gibt es schon und das Haus gehört ihm, d.h. meine Mutter kann da nicht eingreifen.
Deshalb haben wir über eine Entmündigung nachgedacht und haben mit dem Stationsarzt bereits gesprochen und ihm auch die Situation erklärt doch dieser meinte, duass sein Denken und Handeln zu 90% von den Metastasen beeinflusst wird er aber trotzdem noch bewusst genug ist um nicht entmündigt werden zu können.
Kann das trotz der Gefahr die von ihm ausgeht richtig sein. Immerhin besteht die Gefahr dass er jemandem etwas antut , da er unzurechnungsfahig ist. (Bspl. Er fährt den ganzen Tag mit dem Auto hin und her obwohl er das wegen seinen Medikamenten und den zwölf Metastasen nicht darf)
wer kann mir helfen ???
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  #2  
Alt 26.08.2011, 17:45
der_weg der_weg ist offline
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Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Am sinnvollesten ist eigentlich erstmal stationär aufnehmen und denn das weitere klären wenn er erstmal unter Beobachtung ist und sich und andere nicht mehr gefähreden kann.

Eintweder man findet durch seine Krebserkrankung einen Grund ihn aufzunehmen und die ziehen dann einen Psychiater hinzu.... Oder wenn man ihn auf einer normalen Station nicht führen kann und er im Augenblick nichts akut organisches hat auf eine psychiatrische Station.

Leider kann man nicht viel anderes machen.... Jemanden ohne stationäre Aufnahme von heute auf morgen entmündigen geht leider nicht.
Aber wenn ich das so lese gibt es Grund genug ihn aufzunehmen.

Gibt ja auch primär psychiatrische Erkrankungen, wo die Leute so handeln und die werden ja auch aufgenommen und denn guckt man wie man ihnen helfen kann.

Viele Grüße
Sophie
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  #3  
Alt 26.08.2011, 17:49
meal404 meal404 ist offline
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Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Er wurde ja aufgenomen und die ärzte wollen Mo ein CT machen und dann hat mein vater aich einfach entlassen. Aber trotzdem danke ich guck mal was sich machen lässt
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  #4  
Alt 26.08.2011, 17:50
der_weg der_weg ist offline
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Beiträge: 500
Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Hast Du den Ärzten das ganze Ausmaß geschildert ?
Vielleicht anregen einen Psychiater hinzu zu ziehen dass er sich ihn mal ansieht....

So wie sich das anhört besteht Selbst- und Fremdgefährdung, da müssten die eigentlich was machen
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  #5  
Alt 26.08.2011, 18:03
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.242
Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Hallo Meal 404!

Herzlich willkommen hier im Forum, obwohl Du Dich aus einem traurigen Anlass angemeldet hast! Wir versuchen uns hier gegenseitig zu helfen.

Du kannst für Deinen Vater beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung beantragen, da er auf Grund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Entscheidungen zu treffen.
Das Gericht setzt dann einen Betreuer ein, dies kann ein sog. Berufsbetreuer oder ein Angehöriger sein. Der Betreuer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Berufsbetreuer erhalten für ihre Einsätze ein Honorar. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt.

Der Betreuer wird für bestimmte Aufgabengebiete z.B. die Regelung finanzieller Dinge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entscheidungen in gesundheitlichen Dingen eingesetzt. Das Gericht stellt einen sog.Betreuerausweis aus. Damit kann der Betreuer z.B. zur Bank gehen und bestimmte Geschäfte für seinen Klienten erledigen.
Ehe der Betreuer eingesetzt wird, bittet das Gericht den behandelnden Arzt um eine Stellungnahme, also einen Befundbericht,aus dem hervorgeht, dass Dein Vater gesundheitlich so beeinträchtigt ist und seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.
Das Gutachten kann auch vom Hausarzt erstellt werden.
Ihr habt das Recht einen Betreuer vorzuschlagen. Bei Angehörigen können dies auch mehrere Personen, z.B. die Ehefrau und ein Kind sein.

Man kann die Betreuung so einrichten, dass der betreute ohne Zustimmung des Betreuers das Haus nicht verkaufen oder größere Geschäfte tätigen kann.
Im Notfall sind da auch Entscheidungen im Eilverfahren möglich, hierbei ist allerdings die Hilfe eines Anwalts erforderlich.

Zitat:
Deshalb haben wir über eine Entmündigung nachgedacht und haben mit dem Stationsarzt bereits gesprochen und ihm auch die Situation erklärt doch dieser meinte, duass sein Denken und Handeln zu 90% von den Metastasen beeinflusst wird er aber trotzdem noch bewusst genug ist um nicht entmündigt werden zu können
.

Den Antrag auf Betreuung könnt Ihr unabhängig von der Meinung des Stationsarztes stellen.

Bitte sprecht den Arzt nochmals wegen der Aggressionen Deines Vaters an, fragt was Ihr konkret unternehmen könnt!

Hier findest Du noch weitere wichtige Informationen zur Einrichtung einer Betreuung:http://www.justizportal.niedersachse...782&_psmand=50

außerdem sind hier weitere Infos zu finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten

Ich hoffe, dass ich Euch ein Stück weiterhelfen konnte!
Liebe Grüße und viel Kraft für die kommende Zeit!


Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (26.08.2011 um 18:11 Uhr) Grund: Ergänzt
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  #6  
Alt 26.08.2011, 20:18
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Ort: Lüneburg
Beiträge: 919
Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Danke Elisabeth - genau SO ist es richtig.

Habe das mit der Betreuung gerade bei einer von Heikes Töchtern durch.
Dazu musste ich lediglich einen 4 seitigen Antrag ausfüllen, den ich am selben Tag auch wieder abgegeben habe.

Man kann dort die DRINGLICHKEIT (hier eben zb wegen des Schulden machens)
begründen .... bei uns war die Betreuung innerhalb von einer Woche KOMPLETT eingerichtet und läuft seitdem.

Wegen der Aggressivität würde ich auch die Ärzte hinzuziehen und schauen, ob man da was medizinisch beeinflussen kann.


Alles Liebe und viel Kraft für Dich meal -
ich kann mir ungefähr ausmalen was ihr da gerade durchmacht.

Von Herzen viel Durchhaltevermögen und Menschen die auch Dich beim Unterstützen unterstützen.


LG, Angie
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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  #7  
Alt 27.08.2011, 01:11
meal404 meal404 ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Danke für eure Hilfe ich werd gucken was sich machen lässt !
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  #8  
Alt 27.08.2011, 14:01
Sonnenschein78 Sonnenschein78 ist offline
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 54
Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Hallo, ich schleich mich mal kurz aus dem Angehörigenforum ein. Es ist in Eurer Situation unabdingbar, einen gesetzliche Betreuung anzuregen. Per Eilverfahren kann es auch noch schneller gehen. Ich möchte noch hinzufügen, das Angehörige die Betreuung ehrenamtlich übernehmen können, aber ich empfehle es Euch nicht - in Eurem Fall. Manchmal werden Entschedungen zu treffen sein, die Eurem Vater nicht schmeckt. Das ist das eine. Das andere ist: er wird am Krebs sterben. Im schlimmsten Fall geht in im Streit auseinander, und das wird Euch nicht gut tun. Ein Berufsbetreuer hat da einfach den emotionalen Abstand. Möglicherweise müsst ihr für die gB (gesetzliche Betreuung) bezahlen, aber die Kosten sind nicht allzu hoch, da die Stunden festgeschrieben sind und nicht beliebig hochgetrieben werden können. Wenn ich es richtig aufm Schirm hab, sind die Stunden eines gB zu Beginn (wenn viel zu Sichten und zu regeln ist) bei ca 7 (oder 9) Std im Monat und reduzieren sich nach und nach. Bei der Anregung werden die möglicherweise auf Euch zukommenden Kosten berechnet.

wichtig ist der Eintrag auf EWV (Einwilligungsvorbehalt) in Vermögenssorge, d.h., der Betreuer muss bei Vertragsabschlüssen zustimmen, sonst sind sie nichtig, er kann sie auch unwirksam machen. Alles im Sinne des Klienten. Be Betreuung geht es nicht um Entmündigung, sondern um Schutz des Klienten vor sich selbst und gestzliche Vertretung.

Weiterhin denke ich, dass, wenn die Situation weiterhin so ist, wie ihr sie beschreibt, das scon ein Pulverfass mit Eurem Papa ist. Ich denke, er gehört weiterhin stationär. Ich kenne es aus Gö, hier nimmt die PSychiatrie auch Menschen mit nem Hirntumor aus (meist Gerontopsychiarie). Wenn ihr Euch sorgt und das Gefühl bekommt, dass die Ärzte Euch nciht untersützen, solltet IHr Euch an den Sozialpsychiatrischen Dienst Eurer Stadt/LK wenden (Gesundheitsamt). Die könenn Euch helfen und entscheiden im zweifelfall über eine Einweisung nach PsychKG (Eigen- oder Fremdgefährdung), aber nur, wenn Gefahr in Verzug ist.

Ich wünsch Euch alles Gute und viel, viel Krft, passt auf euch auf!
LG Sunny
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  #9  
Alt 03.10.2011, 22:39
meal404 meal404 ist offline
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Standard AW: Entmündigung eines haluzinierenden Hirntumorerkrankten?

Joah haus steht - beerdigung ist am samstag
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