Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.01.2004, 20:44
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 5 Jahre Heilungsbewährung wie gehts weiter ?

Hallo liebe Frauen,
meine Frage richtet sich an alle, die ihre 5 jahre " Heilungsbewährung " schon geschafft haben.
Ich erkrankte 1999 an BK und bin nun im 5 Jahr, der sogannten Heilungsbewährung.
Kann mir jemand sagen wie das mit den Schwerbehinderten Prozenten beim Versorgungsamt weiter läuft ?? Meldet sich Amt bei mir, oder muß ich mich selbst darum kümmern ???
Gibt es Tipps auf was ich achten muß ?
Freue mich über jede Antwort.
LG, Gisi
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.01.2004, 11:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 5 Jahre Heilungsbewährung wie gehts weiter ?

liebe Gisi,
im 'Überlebensbuch Brustkrebs' steht dazu einiges, glaube ich. Vielleicht kannst du einfach in einer Buchhandlung mal reinschauen, ohne es zu kaufen. Ansonsten dürfte eine Internet-Recherche weiterhelfen - die ganzen Bestimmungen zum Schwerbehinderten-Status sind im Internet veröffentlicht.
Liebe Grüße
Klaudia
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.01.2004, 17:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 5 Jahre Heilungsbewährung wie gehts weiter ?

hallo gisi,
das versorgungsamt meldet sich bei dir.
ich habe auch die 5j hinter mir,sie haben mich auf 30% zuruckgestuft mit der begründung,das die 5j problemlos verlaufen sei (sie hatten nur unterlagen
von meinem frauenarzt) darin stand aber auch das ich in der zeit 5op's wegen bk hatte.kämpfe jetzt mit dem vdk vor dem sozialgericht.

Liebe Grüße Maja
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.01.2004, 20:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 5 Jahre Heilungsbewährung wie gehts weiter ?

Hallo Klaudia und Maja,
vielen Dank für Eure Antworten,nun bin ich schon ein wenig schlauer.
Euch Beiden alles Gute und liebe Grüße,Gisi
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.01.2004, 09:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 5 Jahre Heilungsbewährung wie gehts weiter ?

Hallo Gisi,
wie Maja sagt, wirst Du automatisch vom Versorgungsamt angeschriebnen, um die Möglichkeit der ÜBerprüfung zu bieten. Wenn sich herausstellt, daß sich in den vergangenen JAhren sich alles zum Besten entwickelt hat - was ich Dir wünsche - dann wirst Du im Grunde auf 0 heruntergestuft. Prozente werden nur dann weiter bewilligt, wenn eine Beeinträchtigung, die von Dauer sein wird besteht. Die meisten BK-PAtientinnen haben aber nach solch einer Zeit keine körperlichen Beeinträchtigungen mehr vorzuweisen (außer bei Ablatio). Was die Bebehaltung von Prozenten für psychische Belastung angeht, so müßte man nachweisen, daß man trotz psychologischer Unterstützung in all den JAhren nicht geschafft hat, mit der Situation fertig zu werden.
Gruß von Birgit
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wer oder was ist "Homer"? juwi1947 Kehlkopfkrebs (und Krebs im Halsbereich) 99 18.12.2007 15:04
Osteosarkom bei meiner Tochter ( 6 Jahre ) Matthias 01 Krebs bei Kindern 8 05.06.2006 17:25
6 Jahre!! Jeder Tag bringt den Kampf, der letzte bringt den Frieden! Beate2 Forum für Hinterbliebene 3 09.04.2006 09:30
etwas zum schmunzeln.... Brustkrebs 6 03.02.2005 19:32
Heilungsbewährung Eva-KK Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) 12 18.06.2004 00:22


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:15 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55