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  #1  
Alt 21.05.2004, 09:24
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Ihr Lieben, vielleicht hat einer von euch einen Typ. Ich bin jetzt mitten in der Bestrahlung (Chemo und OP habe ich schon hinter mir) einfach so lapidar per e-mail gekündigt worden von meinem Büro-Job. Geht das denn einfach so? Darf man denn jemand mit so einer schweren Diagnose während der Hauptbehandlungszeit entlassen?
Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, kostet das auch wieder gleich Euros über Euros...Wißt ihr Rat oder eine Stelle wo man Rat bekommen kann?
Eure Britta britta.frosting@gmx.de
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  #2  
Alt 21.05.2004, 09:37
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Hallo Britta,

Hier ein Link, Kündigung per Email ist nicht gültig.
http://www.verbraucher-urteile.de/ar...ngcontent.html

Lege bitte sofort, per Einschreiben mit Rückantwortschein, Widerspruch ein.
Heutzutage kann jede Firma während einer Krankheit oder einer Behandlung dem Arbeitnehmer kündigen.
Hast Du einen Rechtsschutz?

Viel Glück.
Jutta
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  #3  
Alt 21.05.2004, 10:47
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Hallo Britta,
bist du in einer Gewerkschaft? DAnn bekommst du dort kostenlose Beratung und evtl. Rechtsschutz
Gruß
Klaudia
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  #4  
Alt 21.05.2004, 15:10
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hast du schon einen schwerbehindertenausweis? wenn du anerkannt bist mit mind. 50% kannst du nur mit zustimmung des integrationsamtes gekündigt werden.
lege, falls die frist noch nicht verstrichen ist, sofort eine kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht ein.
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  #5  
Alt 21.05.2004, 17:19
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Liebe Britta,

hat Deine Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, dann nimm schnell Kontakt mit ihm auf. Dass Deine Gewerkschaft (sofern Du Mitglied bist) Dir Rechtsschutz gibt, hat Klaudia schon geschrieben.
Ansonsten würde ich - auch, wenn es Geld kostet - nochmal über einen Anwalt nachdenken. Er sollte wenigstens eine Abfindung rausschlagen können...

Ich drück Dir die Daumen
Suse
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  #6  
Alt 21.05.2004, 17:23
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Hallo Britta,das ist wirklich eine Sauerei.Man hat schon genug Sorgen u. dann sowas.Ich bin auch noch arbeitsunfähig,übrigens seit Juni2003.Wenn ich gesund geschrieben bin,wollen sie mir auch kündigen.Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 80&.Aber der schützt mich auch nicht vor meine Kündigung wenn das Intergrationsamt zustimmt.In unserer Firma wurde ein Sozielplan erstellt,schon117 Leute entlassen,auch Schwerbehinderte.Aber es ist für jeden eine Abfindung drin.Aber meine Job bin ich dann auch los.Aber so wie die das bei dir gemacht haben,das ist nicht fair.Lese doch mal im Thread hier das Thema:Angst vor Arbeitsverlust.Dort ist meine Situation beschrieben.Könnte jetzt schon auf Seite 3 od.4 sein.Liebe Grüße Kuttel
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  #7  
Alt 21.05.2004, 17:55
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Hallo Britta,

das ist echt Sch.... Ich frage mich allerdings, ob eine Kündigung per e-mail überhaupt rechtens ist. Leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Hast Du einen Schwerbehindertenstatus? Das ist zwar kein Allheilmittel, aber dann hast Du verstärkten Kündigungsschutz.
Habe außerdem gerade ein Urteil vom Arbeitsgericht Frankfurt gelesen mit folgendem Wortlaut: 'Erst wenn ein Mitarbeiter mindestens 2 Jahre krankgeschrieben ist und seine Heilungsaussichten aus ärztlicher Sicht noch immer ungewiss sind, kann er von seinem Arbeitgeber gekündigt werden. Eine Kündigung aus Krankheitsgründen zu einem früheren Zeitpunkt ist unzulässig' (AZ: 9CA1690/01 vom Arbeitsgericht Frankfurt).
Wenn ich so was wie Deine mail lese, könnte ich explodieren. Eine Reha-Freundin von mir, Arzthelferin bei einer Ärztin, wurde 1 Tag nach ihrer Krankenhausentlassung gekündigt mit dem Hinweis, sie könnte ja jederzeit wieder erkranken (meine Freundin hat beste Aussichten, sie brauchte keine Chemo, keine Bestrahlungen)- gerade von einer Ärztin hätte ich wohl etwas mehr Mitgefühl und Unterstützung erwartet.
Dann weiß ich, daß ich mit meinem Arbeitgeber gut dran bin, obwohl ich seit 16 Monaten nicht gearbeitet habe, bekomme ich sogar Bonuszahlungen und Weihnachtsgeld.
Ich drück Dir die Daumen, daß Dein Arbeitgeber damit nicht durchkommt oder es für ihn ein teures Vergnügen wird.
Liebe Grüße
Birgit
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  #8  
Alt 21.05.2004, 19:17
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Hi Britta,
Du brauchst überhaupt keine Panik bekommen. Das was Dein AG sich geleistet hat ist überhaupt nicht Rechtens. Du brauchst noch nicht mal Widerspruch gegen diese Kündigung einlegen. Sie ist absolut formlos und nicht richtig zugestellt und damit nicht rechtskräftig. Was ist das denn für ein Arbeitgeber. Außerdem kann Dir gar nicht gekündigt werden, es sei denn Du hast Dir etwas schwerwiegendes zu Schulden kommen lassen. Also brauchst Du Dir wirklich keine Sorgen machen. Ein AG kann Dir nur kündigen, wenn aufgrund Deiner chronischen Erkrankung immer wieder damit zu rechnen ist, dass Du nicht mehr Deiner Arbeit nachgehen kannst. Er steht in der Beweispflicht und muss es nachweisen können. Und das ist bei einer Ersterkrankung gar nicht erwiesen und daher unmöglich. Also keine Angst. Sie können Dir nichts. Suche auf jeden Fall einen Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht auf. Und falls Du noch keinen Schwerbehindertenausweis hast, beantrage diesen sofort. Damit bist Du auf jeden Fall mehr abgesichert. Falls Du noch Fragen hast, bin für Dich da.
Bis dahin alle Liebe
Petra
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  #9  
Alt 21.05.2004, 20:10
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Liebe Britta,
eine Sch.... Deines Arbeitgebers, Dich zu diesem Zeitpunkt zu entlassen :-(.
Kennst Du das Medizin-Forum??? Dort gibt es unter:
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=3

eine kostenlose Hilfestellung, entweder auch von Betroffenen oder von Anwälten. Schau dort einfach mal rein. ;-)
Birgit und Kuttel haben Dir ja weitere Tipps gegeben. Insbesondere der Schwerbehindertenausweis hilft Dir, zumindest Zeit zu gewinnen!!! :-)
Wie viele Mitarbeiter/innen hat Dein Betrieb????
Manchmal darf eben leider doch auch aus Krankheitsgründen gekündigt werden, wenn sonst z.B. das Unternehmen nicht mehr arbeiten könnte. z.B. wenn Du in einem 3-Mann/Frau-Betrieb als Einizge Telefontermine und PC-Arbeiten erledigen kannst! Das ist leider einer Bekannten von mir so gegangen :-(.
Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg
Liebe Grüße Elfe
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  #10  
Alt 21.05.2004, 21:29
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Hallo Britta,
beantrage sofort einen Schwerbehindertenausweis und lass das Austellungsdatum ab Krankheitsbeginn zurückdatieren. dein Arbeitgeber muß dann vor den Integationsausschuss um dch zu kündigen.
Du kannst dich auch bei KID(Krebsinformationsdienst)Heidelberg informieren Tel:06221/410121
Ich drücke Dir fest die Daumen
liebe Grüße
Karin B.
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  #11  
Alt 22.05.2004, 12:32
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Hallo Karin B.

das geht seit dem 1. Mai 2004 nicht mehr! Schau mal im Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 28.04.2004 nach. Es gibt eine neue Regelung im Kündigungsschutz. Danach ist der Arbeitnehmer nur geschützt, wenn dem AG zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung bekannt war § 90 2a(neu). Also ohne Outing auch kein Sonderschutz mehr.

Gruß Paloma
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  #12  
Alt 23.05.2004, 08:40
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Hallo Paloma,
das wusste ich nicht sorry
Hallo Tina
mein Ausweis habe ich im Nov.03 beantragt und er wurde auf Mai03 zurückdatiert ab Krankheitsbeginn
liebe Grüße
Karin B.
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  #13  
Alt 23.05.2004, 10:02
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Hallo Britta,

auch ich kann Dir nur raten, sofort Widerspruch einzulegen und den Ausweis zu beantragen; allerdings wie schon beschrieben wurde, gibt es ein Gesetz bei 5-6 Mitarbeitern, daß dem AN auch bei Krankheit gekündigt werden darf. Ist meinem Mann (war Zahntechniker) vor Jahren bei seinem Zahnarzt auch passiert und wir konnten auch vor dem Arbeitsgericht nichts ausrichten!!! Dumm gelaufen!
Aber Du mußt trotzdem alles versuchen und kämpfen mit allen Mitteln!
Mich wollte mein Arbeitgeber (Krankenkasse!)letztes Jahr auch linken (der Stellvertreter vom Personalchef). Unsere Verwaltungsstelle in Weißenburg/Bayern wurde am 31.07.03 geschlossen und meine beiden "alten Kollegen" (wie ich 58 Jahre) durften daraufhin in den betrieblichen Vorruhestand, weil ihnen in dem Alter die Fahrt bis nach Fürth (bei Nürnberg) nicht mehr zuzumuten war. Ich sollte aber dann im Dez.03 (als ich gesundgeschrieben war) nach Fürth fahren, weil schon zu viele den Vorruhestand beantragt und erhalten hatten nach Meinung dieses Herrn!
Ich könnte auch die Abfindung nehmen oder mich verpflichten, daß ich mit 60 Jahren in die gesetzliche Altersrente gehe, mit Abschlag natürlich!!!! Da ich ja als Gesunde ebenso, wie meine beiden Kollegen in den Vorruhestand hätte gehen dürfen und zwar ohne Abschlag, sagte ich ihm klipp und klar, daß ich jetzt wohl für meine Krebserkrankung auch noch bestraft werden solle und ich mir den Schritt zu meinem Rechtsberater doch überlegen werde.
Daraufhin durfte ich zu den selben Bedingungen wie meine Kollegen in den Vorruhestand gehen und zwar bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente!!!
Ich habe damals auch so eine Wut bekommen, weil man wirklich mit seinem Überleben zu kämpfen hat und sich dann auch noch mit solchen Gemienheiten rumschlagen muß, das habe ich dem Herrn aber auch gesagt und daß ich ihm nicht wünsche, daß auch er evtl. in den Genuß einer Krebserkrankung kommen kann, wie er dann reagieren würde bei einer derartigen Ungerechtigkeit. Da hat der Liebe dumm geschaut!
Also, liebe Britta, nicht den Mut verlieren, Du hast hier im Forum so liebe und gute Untersützung von allen und wir wünschen Dir und allen anderen, daß die Arbeitgeber mit solchen Methoden nicht durchkommen.

Ganz liebe Grüße und viel Erfolg beim Kampf um Deinen Arbeitsplatz wünscht Dir von ganzem Herzen

Magdalena
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  #14  
Alt 24.05.2004, 08:42
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Ihr Lieben,
ich danke euch SEEEEEHHR für die schnellen Antworten und guten Tipps und Links...es geht nix über dieses Forum, habe darin seit Beginn meiner Erkrankung schon so viel Unterstützung bekommen und fühle mich sicher und geborgen, weil ich weiß, dass ich auch in Zukunft alle Fragen loswerden kann.
Ich habe heute sofort den Antrag auf Behinderung gestellt. Dort gibt es einen Passus, dass eventuell zurückdatiert werden kann, das muss dann begründet werden. Aber so oder so. Da die Kündigung per e-mail nicht wirksam ist, komme ich auch mit dem heutigen Datum wohl zurecht.
Aus einem anderen Link habe ich erfahren, dass der Arbeitgeber NICHT Bescheid wissen muss zum Zeitpunkt der Küdigung, aber zur Sicherheit habe ich ihm heute geschrieben (die Kündigung habe ich mit keinem Wort erwähnt denn noch gibt es sie ja nicht offiziell *schmunzel*) und ihn in Kenntnis gesetzt.
Jetzt werde ich weitersehen, zum Glück habe ich ein paar Rücklagen und auch durch den Krebs gelernt, mehr von Tag zu Tag zu leben und gelassener zu sein. Trotzdem ist es ganz wichtig zu kämpfen, da habt ihr alle Recht, und ich danke euch für den Mut den ihr mir macht.
Liebe Grüße in Mitverbundenheit
Eure Britta
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  #15  
Alt 24.05.2004, 12:21
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Hallo Britta,

die "brandneuen" Regelungen sind noch nicht in den Webseiten erfasst. Selbst die Seite des Behinderungsbeauftragten des Bundes, Herrn Haack weist auf das Bundesgesetzblatt hin, weil nicht immer zeitgleich eine Aktualisierung der Webseite erfolgen kann. Auch die Fragebögen sind im Zweifel noch nicht angepasst.

Dass Du Deinen Arbeitgeber schriftlich informiert hast, wird Dir vielleicht bessere Chancen für eine Abfindung bei einem eventuellen Rechtsstreit einräumen. Solange man aber keine Anerkenntnis vom Versorgungsamt hat, ist man nicht geschützt. Selbst wenn Du heute die Kündigung bekommst und morgen Deine Sb-Ausweiskopie an den AG schickst. Es ist leider so.

Gruß Paloma
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