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  #1  
Alt 05.03.2006, 12:27
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Fe1959 Fe1959 ist offline
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Frage Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Mädels,

habe gestern meine 2. FEC bekommen und sie Dank der vielen tollen Tipps bzgl. viiiiel Trinken und Essen, auf was man Lust hat, gut "im Griff"... brauchte keine Kevatril mehr zusätzlich - hatte schon im ersten Durchlauf mit Fortecortin und Zantik (wegen meines empfindlichen Magens) schon die entsprechende Dosis. Nur mein Blutdruck und der Puls sind sich mal wieder nicht einig , aber das schaff ich auch noch....

Meine Haare haben sich letzte Woche auch verabschiedet. Es gibt da so einige Leute, die meinen, ich hätte eine schöne Kopfform und könnte - wenn´s nicht so kalt wäre...brrrr - auch ohne Kopfbedeckung raumlaufen. Mal sehen... "verrückt" genug wäre ich ja

Ich habe grad bei einem anderen Thema was über das "Hamburger Modell" gelesen. Was ist das??

Greift das auch, wenn man "nur" einen 2/3 Arbeitsplatz hat (30Std./Woche)?? Wo und wann stellt man einen entsprechenden Antrag?

Und noch ne Frage... (konnte mir meine Chefin, die für Personal zuständig ist, nicht beantworten ...!). Ich habe bis jetzt schon Krankmeldungen von 3 Wochen und werde auch diese Woche wieder krankgeschrieben sein. Die "Chefin" hat auf ne Krankmeldung für den Freitag (Tag der Chemo) verzichtet und meinte, wäre nicht erforderlich.
Wenn man aber wegen der gleichen Krankheit 6 Wochen zusammen hat, geift ja das Krankengeld. Bekomme ich dann wirklich nur noch 8o% von meinem Nettogehalt oder zahlt der Arbeitgeber die restlichen 20% drauf?

Ok, ich bin zwar etwas früh dran mit meiner Frage... habe ja noch 4 FEC (in 3-wöchigem Abstand) und die 5-wöchige Bestrahlung vor mir, aber... rechtzeitige Info schadet nicht

Liebe Grüße von der zur Zeit sonnigen Bergstraße
Fe
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  #2  
Alt 05.03.2006, 13:59
Benutzerbild von claudia8
claudia8 claudia8 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Fe
ich habe auch gerade das "Hamburger Modell" laufen.
Es greift auch wenn man nur einen Teilzeitjob hat. Ich hatte dummerweise einen Monat vor meiner Erkrankung noch meine Stundenzahl gekürzt da sonst Entlassungen drohten. Du kannst mit jeder Stundenzahl dich wiedereingliedern lassen. Dein Hausarzt füllt das Formular aus, er muss reinschreiben wieviel Std. du zuletzt - also 30 - gearbeitet hast. Dann füllt er für gewöhnlich für 1 Monat aus wieviel du im Moment fähig bist zu arbeiten z.B. 15 Stunden erstmal bei z.B. leichter Wechseltätigkeit.
Normalerweise wird die Stundenzahl dann monatlich erhöht bis du wieder voll "funktionstüchtig" bist.
Falls du es nicht schaffen solltest kann so eine Wiedereingliederung auch wieder abgebrochen werden.
Du musst die Wiedereingliederung dann deinem Chef vorlegen, der muss es genehmigen und du musst auch drauf unterschreiben, dann wird ein Teil des Formulars an die Krankenkasse geschickt.

Du bekommst tatsächlich in der Zeit der Wiedereingliederung nur dein Krankengeld weiter gezahlt, bzw. kann sich der ARbeitgeber beteiligen, aber dann wird das Krankengeld wieder gekürzt. Es ist in jedem Fall deutlich weniger als dein Gehalt!
Normalerweise bist du ja für 6 Wochen am Stück krankgeschrieben und dann geht das Krankengeld für maximal 18 Monate los und dein Gehalt fällt komplett weg!
Ich glaube es sind gar nicht mal 80 % sondern um die 70 % die du bekommst.

Wenn du natürlich zwischen deinen Therapien immer wieder arbeitest und auf keine 6 Wochen AU am Stück kommst, zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter.

Viele liebe Grüsse aus dem völlig eingeschneiten Bayern
Claudia
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  #3  
Alt 05.03.2006, 14:02
Benutzerbild von Heidi O.
Heidi O. Heidi O. ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Liebe Fe,

schön, dass es dir recht gut geht!

"Hamburger Modell" heißt die Wiedereingliederung stundenweise am Arbeitsplatz. Auch ich arbeite 30 Stunden die Woche und mal sehen, ob ich nach meiner AHB dann mit zwei oder vier Stunden anfange – warte erst einmal ab wie es mir dann geht. Den Antrag stellt meine FÄ dann und die Krankenkasse zahlt – nicht der Arbeitgeber.....Frau kann sich dann sofort wieder krank schreiben lassen, wenn es doch noch nicht geht bzw sich einfach noch zu schwach fühlt.

Ja, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung greift das Krankengeld.
Bei mir waren das dann 90% vom Nettogehalt = Brottokrankengeld – Abzüge (so ist es mir von der KK erklärt). Leider gibt es dann nichts mehr vom Arbeitgeber.
Mein Gehalt beinhaltete dann noch unendlich viele Überstunden (konnte es nicht abbummeln und fand, das war eine gute Lösung) ....tja, da nun das KG greift geht mir da ne ganze Menge Geld verloren.
Da ich nun schon seit dem 1.August Krankengeld bekomme mache ich mir manchmal schon Sorgen.....das KG ist nämlich auch begrenzt, wenn eine Folgeerkrankung auftritt (hoffe mal nicht) zählt man weiter ..... auch wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsbeginn wieder krank werde zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern es gibt sofort wieder Krankengeld.
Leider wurde auch der Resturlaub von 2005 (30 Tage) ersatzlos gestrichen, weil ich die ja nicht bis Ende März nehmen kann.

So, das sind so meine gesammelten Info’s. Sollte es doch nicht richtig sein, werde ich hier bestimmt andere Informationen erhalten.

Bekomme nur noch 9x Bestrahlung und freu mich dann auf meine AHB am 19.April in St Peter Ording.

Wünsch dir alles Gute und schicke liebe Grüße
Heidi
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  #4  
Alt 05.03.2006, 23:11
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Fe1959 Fe1959 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallöchen,

das heißt, wenn ich das richtig verstanden habe.... ich muss 6 Wochen am Stück krank geschrieben sein und dann greift das Krankengeld der Krankenkasse. Das Hamburger Modell würde ja dann auch erst greifen, wenn ich schon Krankengeld beziehe und soll den Arbeitgeber "entlasten" - und natürlich auch meine Gesundheit

Mir wurde nämlich die Info gegeben, dass die 6 Wochen nicht am Stück sein müssen, wenn es sich um den gleichen Krankheitsgrund handelt. Also auch, wenn ich zwischendurch arbeiten war und nur z.B. nach der Chemo krank geschrieben bin. Die KK zählt dann die Tage zusammen und wenn die 6 Wochen erreicht sind, dann bekäme ich Krankengeld.

Ist die Höhe von dem Krankengeld denn von der Krankenkasse abhängig und nicht einheitlich geregelt? Oh Mann, DA soll sich einer auskennen.....

Da fällt mir ein.... ich hätte auch noch alten Urlaub zu verbraten, dann nehme ich doch lieber den Urlaub, lass ihn nicht verfallen und ziehe so die 6 Wochen raus.... dann habe ICH nämlich profitiert. Denn für die AHB (oder AR)-Zeit bin ich ja auch krank geschrieben....

Werde mich doch mal bei meiner KK schlau machen - und wecke hoffentlich keine "schlafende Hunde"....

Danke Mädels für die Info und LG
FE
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  #5  
Alt 06.03.2006, 00:09
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Maryjoe183 Maryjoe183 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Fe
und viele Grüße an meine ehemalige Stadt wo ich gelernt hab, nämlich Mannem.

Also das Hamburger Modell beinhaltet min. 4 Std. Arbeit, wird auch 8 Wochen bewilligt, in Einzelfällen auch länger, wenn Du nicht belastbar bist. Ausser Du hast eh nur eine Teilzeitarbeit, dann greift das nur 4 Wochen.
Das muss Dein Haus- oder Facharzt Dir ausfüllen, die Bögen dafür haben die dort.

Genaue Auskunft erteilt eine Krankenkasse Dir auch darüber.

Erst mal alles Gute für die ausstehenden FEC und die Radiatio.

Ich musste auch dadurch damals.

Liebe Grüße

Marlies(Maryjoe183)
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  #6  
Alt 06.03.2006, 14:24
Wamper Wamper ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Liebe Heidi, ich lese gar, dass dein Urlaub 2005 verfällt, da du unter Hamburger Modell arbeitest. Ich habe meinen Urlaub während des Hamburger Modells genommen, da ich die Wiedereingliederungszeit strecken wollte. Vielleicht geht das ja auch bei dir? Ich würde einfach mal nachfragen.

Das Hamburger Modell läuft übrigens über maximal 6 Monate.

Gruß Dorothea
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  #7  
Alt 06.03.2006, 16:21
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Heidi O. Heidi O. ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Liebe Marlies,
habe mir nun grad deine Info durchgelesen. Scheint wohl doch nicht überall gleich zu sein.
Ich hatte letzte Woche ein „Vorgespräch“ mit meinem Personalchef. Hauptsächlich ging es dabei um meine 168 Überstunden. Es wurde aber auch schon mal über die Wiedereingliederung gesprochen und er sagte mir, dass ich auch als 30 Stundenkraft mit z.B. 2-3 Stunden täglich anfangen könne und dieser Zeitraum auf bis zu drei Monate gedehnt werden kann. Vielleicht kommt es auf den AG an und entgültig entscheiden werde ich mich direkt nach der AHB.

Liebe Dorothea,
bin noch nicht in der Wiedereingliederung, wird wohl Anfang Juni soweit sein. Aber Frau muss sich da ja ganz schön informieren. Leider verfällt der Urlaub nun wirklich.
Als mich Ende Juni die Diagnose Brustkrebs traf war der Kopf mit vielen anderen Dingen voll. Hätte so gut während der Chemo den Rest Urlaub und meine fast sechs Wochen Überstunden nehmen können/sollen. Dann hätte ich außerdem noch für diese Zeit die Krankentage zur Verfügung – aber das habe ich alles nicht gewusst – Leider!
Zuerst wollte ich die Ü-Std an die AHB hängen, dann wurde gesagt, das geht nicht weil die Wiedereingliederung (man, da gibt es doch bestimmt eine Abkürzung für) direkt nach der AHB anfangen bzw. nicht unterbrochen werden darf. Dann hat die KK aber doch grünes Licht gegeben, außer mit der Bemerkung :“Das KG ruht in der Zeit, es wird aber als Krankentage gezählt.“ ....das wären fast sechs Wochen, die mir am Ende dann wieder fehlen könnten. Da ich nun schon seit 1.August KG beziehe, die Wied. auch als Krankentage zählen, habe ich irgendwo Angst dann bald kein Geld mehr zu bekommen.......insgesamt 18 Monate? Stimmt doch, oder? Muss ich noch mal nachlesen.
Das würde mich nun wirklich interessieren, wie das bei dir abgelaufen ist......ist dir dann nichts an Geld abgezogen worden von der KK? Wurden die U-Tage auch als K-Tage gezählt?
Wusste gar nicht, wie ich das nun schreiben sollte – wahrscheinlich sehr verwirrend.
Hätte ich das Forum bloß schon eher entdeckt – hätte doch so viel Hilfe bekommen können.

Liebe Fe,
nicht jeder Arbeitgeber streicht den Resturlaub. War bei meiner Bettnachbarin vom KH nämlich nicht so. Bei mir ist das aber im Tarifvertrag so festgelegt und so kann ich nichts dagegen unternehmen. Ärgert mich schon , sind schließlich fast 1,5 Monatsgehälter die ich dem AG geschenkt habe.


......ganz liebe Grüße Heidi
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  #8  
Alt 09.03.2006, 23:09
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Fe1959 Fe1959 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Mädels,

hatte mit meiner Krankenkasse gesprochen. Es ist wirklich so, dass die 6 Wochen (laut KK 42 Tage) nicht an einem Stück sein müssen, sie setzen sich aus allen Krankmeldungen innerhalb eines Jahres auf Grund der gleichen Krankheit zusammen. Und was ich als Neuigkeit erfahren habe: Auch bei einer 5-Tage-Woche zählen Samstag und Sonntag mit! War also nicht 17 Tage sondern 23 Tage schon krank geschrieben. Toll! Wenn ich jetzt die 21 Tage für die AHB (irgendwann im Herbst) dazuzähle, habe ich schon meine 42 Tage verbraten.

Das Krankheitsgeld beträgt auch nur ca. 70%. Steht auch so in den Broschüren der Deutschen Krebshilfe und wurde mir von der KK bestätigt.

Das heißt für Jeden: künftig keine Krankmeldungen mehr übers Wochenende!

Hatte auch ein tolles Gespräch mit meinen Chefs. Sie waren damit einverstanden, dass ich mich statt die Woche nach der Chemo (je nachdem, wie es mir geht) krank zu melden, den alten Urlaub dafür verbrauche. Fand ich einen echt guten Zug Hat auch seine Vorteile, wenn man an keine Tarifverträge gebunden ist....

Vielleicht bringts doch was, sich nochmal mit den Chefs zu unterhalten. Wünsche euch viel Glück dabei.

Grüßlis
Fe
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  #9  
Alt 27.10.2006, 19:26
hotdevil0906 hotdevil0906 ist offline
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Beitrag Frage zum Hamburger Modell

Habe mal eine frage zum Hamburger Modell..
Und zwar bekomme ich diese schon eine Zeit lang..
Soviel ich weiß soll das HM nicht auf die ARGE angerechnet
werden..
Mein Sachbearbeiter geht aber vom Bruttoverdienst aus.
Im Bruttoverdienst ist aber die förderung mit eingerechnet.
Also wird die Förderung doch auf die ARGE angerechnet oder wie soll ich das verstehen??
Wäre über viele Ratschläge dankbar die mir evtl.weiterhelfen könnten..
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  #10  
Alt 27.10.2006, 20:51
Benutzerbild von Neptunmaus
Neptunmaus Neptunmaus ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo hotdevil,

leider kann ich dir zu deiner Frage auch nicht weiterhelfen, bestimmt aber jemand hier im Forum.

Nur habe ich auch eine Frage, vielleicht kannst du mir helfen, oder jemand anders?

Wird man nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig? Ich hoffe doch....
Und wenn, dann greift ja dieses Hamburger Modell.
Jetzt würde mich aber interessieren, wie das dann mit dem Urlaub ausschaut???
Ich gehe wahrscheinlich im Januar auf Reha, wenn ich danach arbeitsfähig bin, muß ich dann gleich meinen Jahresurlaub nehmen oder erstmal arbeiten?

Ich bitte euch um eine Antwort,
lieben Dank,

Neptunmaus
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  #11  
Alt 28.10.2006, 09:01
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Neptunmaus,

ob du nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig wirst, entscheidet der Arzt bei der AHB zusammen mit dir. Bei mir war es so, dass ich als arbeitsfähig entlassen wurde aus der AHB, das war Mitte Oktober vor 2 Jahren, habe mich dann noch bis Ende Oktober krank schreiben lassen und ab 1.11. mit dem Hamburger Modell angefangen für 2 Monate, das war sehr angenehm. Wie das mit dem alten Urlaub wird, das musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen, ich hab ihn mir auszahlen lassen, wollte auch nicht insgesamt ein viertel Jahr wegen Urlaub fehlen (alter und neuer Urlaub zusammen). Ansonsten ist es wohl oft so, dass du deinen alten Urlaub erst mal nehmen musst, vielleicht kannst ihn auch aufteilen, du musst einfach nachfragen.

Liebe Grüße Anett
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