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  #1  
Alt 18.03.2005, 13:59
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Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt

Meine Mutter ist an Krebs erkrannt und ich möchte ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Welche eigenen erbrachten Kosten kann mann hier einreichen. Praxisgebühr, stationärer Aufenthalt und Rezeptgebühr ist klar. Wie sieht es mit folgenden Kosten aus:

1. Kosten für Spritzen zum Knorpelaufbau bei Hüftathrose (wurden komplett selber bezahlt).
2. Zusätzliche Kosten für die Krankenhausbehandlung als Selbstzahler bei Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.
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  #2  
Alt 18.03.2005, 15:18
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Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt

hallo thomas,
anerkannt werden nur gesetzl. vorgeschriebene zuzahlungen. im grunde die, die du aufgezählt hast plus zuzahlungen zu fahrkosten.
das heißt keine privat gekauften medikamente, behandlungen oder ähnliches. die privatrechnungen kannst du aber beim finanzamt mit einreichen.
gruß
andreas
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  #3  
Alt 08.06.2005, 19:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einspruch Krankenkasse Zuzahlung

habe einen Antrag auf Zuzahlung gestellt,der aber abgelehnt wurde, weil die Belastungsgrenze nicht erreicht ist. will
Einspruch erheben.
hat jemand damit Erfahrung und welche Begründung kann man angeben
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  #4  
Alt 09.06.2005, 11:19
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt

welche Zuzahlungskosten sind nicht anerkannt worden ?
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  #5  
Alt 23.06.2005, 15:56
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt

ich wollte auch mal eine frage stellen.

wenn man einen antrag auf zuzahlungsbefreiung stellt, muss man ja nachweise über sein einkommen (rente usw. ) mit einreichen.
es steht auf den formularen aber auch, das man zinseinkünfte mitteilen muss. werden die denn auch auf das jahresbruttoeinkommen angerechnet und weshalb?
es bedeutet ja nicht, das zinseinkünfte automatisch zur deckung des lebensunterhaltes verwendet werden, auch gibt es einen sparerfreibetrag und von den zinsen, die darüber hinausgehen, zahlt man steuern.

gruss mathias
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  #6  
Alt 24.06.2005, 13:44
Thomas Thomas ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard Zuzahlungsbefreiung welche Kosten anerkannt

ich mußte alles angeben, auch Zinsen, steuerfreier Minijob usw. d.h. das gesamte Familieneinkommen. Lediglich Bafög und Kindergeld für die Kinder wurde nicht berücksichtigt. Hier zählt ja nicht das Steuerrecht.
Gruß
Thomas
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