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  #1  
Alt 20.11.2009, 13:27
Benutzerbild von Karin B.
Karin B. Karin B. ist offline
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Ausrufezeichen Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

hallo,
ihr habt mir schon so oft geholfen, etwas Licht in mein Wirrwarr zu bringen, ich hoffe auch diesesmal auf eure Hilfe.
Folgendes Problem:
Ich mußte die EU Rente beantragen, da ich in der Reha im Juli/Aug. als voll erwerbsunfähig eingestuft wurde und deshalb hat dann das Arbeitsamt mir dieses Nahlosgeld getrichen.
Soweit ist es klar.
Eigentlich wollte ich ab Januar 2010 wieder arbeiten gehen.
Gespräche mit dem Arbeitgeber haben im September 09 stattgefunden und dabei wurde festgelegt, dass ich ab 02.11.09 meinen Urlaub antrete und ab dem 22.01.2010 dann wieder richtig einsteige.( Urlaub von 2008 + 2009 abbummeln) Da war von EU Rente noch nicht die Rede, hatte eine Bewilligung für dieses Nahlosgeld bis Juni 2010

Nun kam aber am 27.10.09 mein befristeter Rentenbescheid der auf den 01.06.09 zurückdatiert genehmigt war und mein Arbeitgeber weigert sich nun mich
1. wieder arbeiten zu lassen trotz Rente (arbeite normalerweise auf 70 Std. im Monat halbtags ca 4-5 Std von Montag bis Donnerstag
Ich könne nur arbeiten, wenn ich eine Teil Erwerbsunfähigkeitsrente hätte.
ich soll meine Rente ablehnen, wenn ich wieder arbeiten will!
2. der Arbeitgeber sagt auch, wenn das Arbeitsverhälnis ruht, dann hätte ich keinen Anspruch auf Urlaub d.h. auch auf die Urlaubstage vor dem Rentenbescheid, also vor 01.06.09 hätte ich keinen Anspruch.
Krankgemeldet war ich ab dem 30.06.08

Der Sommerurlaub von 2007 war schon genehmigt, konnte ihn allerdings nicht nehmen, da ich dann im Krankenhaus war. (Feststellung der Metastasen in Leber, Lunge und Knochen)
(Urlaubsanspruch besteht: von 2008 - 27 Tage
von 2009 - 35 Tage)

Meine Fragen sind nun und hier hoffe ich ganz fest auf eure Hilfe
1. habe ich Anspruch mir diese Urlaubstage auszahlen zu lassen? Falls der Urlaubsanspruch wirklich während der EU Rente ruht, habe ich dann nicht wenigstens Anspruch auf den Urlaub, der sich vor der Rente angesammelt hat?

2. Darf der Arbeitgeber mir verbieten wieder zu arbeiten? Er hätte nichts dagegen, wenn ich mir woanders etwas dazuverdiene.Also sprich mir eine andere Arbeitsplatz suche.

3. Was ist, wenn ich wirklich meine EU Rente ablehne und ich daraufhin wieder arbeiten darf (beim alten Arbeitgeber) und ich stelle nach einiger Zeit fest, dass ich doch körperlich dazu nicht mehr in der Lage bin, kann ich dann trotzdem wieder EU Rente beantragen?

Diese Weigerung des Arbeitgebers mich arbeiten zu lassen, habe ich erst heute erfahren, bisher hieß es, alles ok.
Einen Wiederspruch gegen die EU Rente könnte ich aber nur bis zum 27.11.09 stellen, es würde also eilen um Licht ins Dunkle zu bringen.

Mit dem Rentenversicherer habe ich heute auch telefonisch gesprochen, die sagen: ich dürfte arbeiten beim alten Arbeitgeber, ich müßte dieses gerichtlich durchfechten.
Ich arbeite nun fast 13 Jahre bei diesem Arbeitgeber und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und G +B falls dies einen Einluß hat.
Außerdem ist mein Arbeitgeber der öffentliche Dienst.

Könnt ihr mir helfen??????????

Geändert von Karin B. (20.11.2009 um 13:30 Uhr)
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  #2  
Alt 22.11.2009, 09:52
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

Liebe Karin,

wegen des Urlaubs würde ich mal den Personalrat einschalten und die Gewerkschaft einschalten.
Gerade im Öffentl. Dienst bestehen oftmals Extra-Vereinbarungen und die sollten dort bekannt sein.

Nun ja und wegen der bewilligten Rente und deinem Wunsch, wieder einzusteigen: das ist schwierig zu beurteilen aus der Ferne.

Natürlich kannst du jederzeit erneut einen Rentenantrag stellen, falls es nicht klappt mit dem arbeiten.

Allerdings hast du eh nur eine Zeitrente bewilligt bekommen und da stellt sich die Frage, warum du diese befristete Auszeit nicht einfach annehmen kannst; nach Auslauf kannst du doch immer noch wieder arbeiten.
Schließlich besteht dein Arbeitsverhältnis doch weiterhin...

Solange du nicht den bewilligten Rentenbescheid nicht widerrufst, kann der AG dir tatsächlich "verbieten", bei ihm zu arbeiten.

Liebe Grüße
Norma
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  #3  
Alt 22.11.2009, 10:53
Benutzerbild von Karin B.
Karin B. Karin B. ist offline
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Standard AW: Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

danke dir Norma,
für die Antwort
ich habe eigentlich nichts dagegen einzuwenden, dieses "Rentenjahr" zu Hause zu bleiben.
Ist auf jeden Fall weniger Stress, denn meine Therapien bleiben mir ja lebenslang.
Das mit dem Urlaub habe ich am Freitag vom Personalchef erfahren.
Ich konnte mich sofern im Netz schlau machen, dass es wohl richtig ist, dass mir während der Rente kein Urlaub zusteht - logisch!
aber der Urlaub der angefallen ist, bis es zur Rente kam, der müßte mir zustehen.
Und eben hierzu suche ich etwas schriftliches, welches ich dem AG vorlegen kann.
danke dir nochmals für die Antwort
alles Liebe
Karin
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  #4  
Alt 22.11.2009, 12:23
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

Hallo Karin,

vllt. hilft dir das weiter, mit Urteilsspruch etc.

http://blog.juracity.de/2009-01-20/e...krankheit.html
EuGH vom 20.01.2009 – RS C-350/06 und C-520/06: Urlaubsabgeltung trotz Krankheit




Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der EuGH am 20.01.2009 (RS C 350/06 und C 520/06) entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen können, Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG haben. Entgegenstehende Regelungen z.B. im Bundesurlaubsgesetz (und damit auch Urteile) verstossen gegen die Urlaubsrichtlinie, so der EuGH. Arbeitnehmer, die wegen einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig aus dem Unternehmen ausschieden, bekamen bisher den nicht genommenen Jahresurlaub nach deutschem Recht nicht durch eine sogenannte Urlaubsabgeltung vergütet. Arbeitnehmer können jetzt noch den Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für 2008 geltend machen. Unter Umständen kommt bei Langzeiterkrankten sogar die Geltendmachung des unverjährten Jahresurlaubs bis zum Jahre 2006 rückwirkend in Betracht. Allerdings kann der Anspruch wegen einer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen sein.
Volltext:
EugH_Urteil vom 20.01.2009_RS c_520_06_c_350_06_Urlaubsabgeltung_Krankheit
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #5  
Alt 25.11.2009, 09:56
Benutzerbild von Karin B.
Karin B. Karin B. ist offline
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Standard AW: Weigerung Arbeitgeber + Urlaubsanspruch

hallo Jutta, hallo Norma,
danke für eure Hilfe,
also es sieht so aus.
ich bin seit30.06.09 wieder krank. Mir steht mein Urlaub aus 2008 und der Urlaub 2009 bis zum Rentenbegin zu.
Den Urlaub muss der AG aber nicht auszahlen, kann -muss aber nicht
Was das arbeiten angeht - ja das ist richtig Norma, der AG kann mir verbieten zu arbeiten, allerdings nur bei ihm. Nicht verbieten kann mir der AG, wenn ich mir für den Zeitraum der Rente eine Nebenbeschäftigung suche, wenn z.B. die Rentenvergütung nicht reicht.
Ich werde nun dieses Rentenjahr in Anspruch nehmen und ich hoffe, dass ich dann den Stress den ich in diesem Jahr hatte etwas abbauen kann.
Dazu aber noch eine Frage.
Kann ich eigentlich während einer EU Rente auch eine Reha oder Kur beantragen?
Ich war ja dieses Jahr in Reha, allerdings in einer Orthopätischen Klinik, na ja und so optimal war das nun mal nicht.
Das war die einzigste Reha/Kur welche ich den den nunmehr fast 7 Jahren meiner Krebserkrankung gemacht habe.
Nochmals vielen Dank für die Hilfe
alles Liebe
Karin
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