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  #16  
Alt 24.07.2007, 14:43
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Kirsten,

die Ablehnung durch den Arbeitgeber ist schon recht ungewöhnlich und wird wirklich seltenst praktiziert. Weißt du, welche Gründe für die Ablehnung angegeben wurden und was die DRV dazu sagt?
Bei "betrieblicher Unzumutbarkeit" (was immer das zu bedeuten haben mag) kann der Betrieb ablehnen; aber wie gesagt, die Gründe sind da entscheidend.

Im Übrigen steht ja nun offensichtlich ein Widerspruch ins Haus, denn auf der einen Seite (Medizinischer Dienst der Agentur für Arbeit; 6 Monate unter 3 Stunden) bist du praktisch nicht mehr erwerbsfähig und auf der anderen Seite (Entlassungsbericht der Kurklinik; mehr als 6 Stunden, also Vollzeit) bist du nun wieder voll erwerbsfähig.
Solche Widersprüche kommen leider oft vor...

Erfahrungsgemäß richtet sich der Medizinische Dienst grundsätzlich nach den Angaben im Entlassungsbericht und somit musst du damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit ihre vormalige Feststellung revidiert.

Ohne Geld wird man dich aber trotzdem nicht lassen, auch wenn der Termin erst in 3 Wochen sein wird. Solange steht dir auf jeden Fall ALG 1 bzw. hast du Anspruch auf Nahtlosigkeitregelung. Einfach so streichen geht nicht!

Dass du dich nicht in der Lage fühlst, ganz plötzlich wieder "voll" in den Beruf einzusteigen, glaub ich dir ungesehen.

Wenn der Arbeitgeber sich weiter strikt gegen eine Wiedereingliederung sträubt, wird er wohl eine Kündigung anstreben (denke ich).
Kein schöner Zug und so ganz machtlos steht man auch nicht da (der VdK kennt solche Fälle zuhauf), aber Nerven kostet das alles dann doch.

Atme jetzt erst einmal durch; ganz ohne Geld wirst du nicht dastehen.
Und dann nimm deine sämtlichen Unterlagen und gehe zum VdK in deiner Nähe. Dort wird man dir dann ab sofort zur Seite stehen.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001

PS: Frage: Wie ist der Kurarzt eigentlich zu diesem Ergebnis gekommen (6 Stunden und mehr), wenn du dich offensichtlich gar nicht dazu in der Lage fühlst? Hast du dein Empfinden denn auch dem Arzt mitgeteilt?
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