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  #1  
Alt 10.04.2004, 18:24
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Standard Urlaub bei Krankenschein

Bin jetz seit diesem Monat mit meiner Chemotherapie fertig. Gott sei Dank mit der Diagnose: Komplettremission :-)nach NHL

Hab letzes Jahr im Sep. eine Ausbildung angefangen (Beamtin) und konnte diese wegen der Krankeit natürlich nicht weiter machen. Gekündig wurde ich auch nicht, da ich ja Beamtin bin. Fange dieses Jahr im Sep. einfach noch mal von vorne an.

Muss jetz monatlich eine Krankmeldung einreichen. Trotzdem würde ich nach der ganzen Sache gerne in den Urlaub fahren. Ist das möglich oder darf man das gar nicht?

Hat da jemand erfahrung mit oder wohin ich wenden könnte?
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  #2  
Alt 12.04.2004, 17:16
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Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo Angela,

zunächst herzlichen Glückwunsch zur Remission!! Zu deiner Frage kann ich Dir leider nicht wirklich etwas sagen, außer, daß wir dieses Thema auch schon heiß diskutiert haben. Mein Mann ist bis auf weiteres krankgeschrieben, hat sich auch schon beim Amtsarzt vorstellen müssen und wird, wenn bei uns ein Urlaub möglich werden sollte, einfach den Personalrat kontaktieren. Vielleicht kann man Dir dort weiterhelfen? Oder im Personalbüro Deine Situation erklären? Soweit ich weiß, braucht man, um während der Krankschreibung Urlaub machen zu können, die Zustimmung des Arbeitgebers. Diese sollte aber, bei Berücksichtigung Deiner Vorgeschichte, kein Problem darstellen.

Liebe Grüße,

Stella
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  #3  
Alt 14.04.2004, 00:59
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo Angela,

normalerweise bekommt man bis 6 Wochen weiter Lohn/Gehaltfortzahlung und nach der 6. Krankheitswoche doch Krankengeld von der Krankenkasse. Bin mir nicht sicher, wie das bei Beamten geregelt ist.
In dem Fall müßtest Du auch auf jeden Fall einen Urlaub mit der Krankenkasse abklären, schon allein wegen dem Versicherungsschutz, wenn im Urlaub etwas passiert oder Dein Befinden sich verschlechtert und Du einen Arzt aufsuchen mußt.

Wenn Du Krankengeld beziehst, würde ich mich zuerst mal an die Krankenkasse wenden und eine Nachfrage bei der Personalabteilung wäre vermutlich auch nicht verkehrt.

Berichte doch mal, wie es weiterging ;-)

Liebe Grüße
Tina
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  #4  
Alt 14.04.2004, 09:48
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Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo Angela!
Also ich bin auch Beamtin. Ich hatte vor 3 Jahren einen schweren Autounfall und war ein ganzes Jahr krank geschrieben. In dieser Zeit, als mein Gesundheitszustand das zuließ, bin ich auch in den Urlaub gefahren (Langeoog). Das ist soweit ich informiert bin nicht verboten, denn krank geschrieben heißt, dass du nicht arbeitsfähig bist. Im Urlaub ruhst du dich ja genauso aus wie du das auch zu Hause machst, es sei denn du machst einen Aktivurlaub mit extra hartem Sportprogramm oder ähnlichem. Krank geschrieben heißt ja nicht bettlägerig oder an die Wohnung gefesselt. Um sicher zu gehen solltest du dich bei deiner Dienststelle erkundigen.
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  #5  
Alt 05.05.2004, 13:51
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Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo ihr lieben,

habe mich jetzt bei meinem Ausbildungleiter erkundigt, und dieser hat gesagt, dass es reicht, wenn ich mir vom Arzt Erholungsurlaub "verschreiben" lasse. Nur damit der Arbeitgeber bescheid weiß, dass ich zuhause nicht erreichbar bin.
Bin froh so einen einsichtigen Arbeitgeber zu haben. Woanders wäre ich bestimmt schon gekündigt worden.
[blau]@Lemona: So denke ich auch. Bin ja nicht bettlägrig und der Urlaub würde nicht nur dem Körper sondern auch der Psyche gu tun. Muss nämlich einfach mal raus. Was anderes sehen und hören.[/blau]
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  #6  
Alt 07.05.2004, 19:04
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Standard Urlaub bei Krankenschein

Hallo Angela,
Urlaub während der Krankheit ist nicht schlechthin verboten. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat man alles zu unterlassen, was die Genesung beeinträchtigen könnte und alles zu tun, was die Genesung fördert. Richtig ist deshalb tatsächlich: arbeitsunfähig bedeutet nicht bettlägerig! Richtig ist deshalb der Weg über den Arzt: wenn dieser die geplante Urlaubsreise medizinisch befürwortet und attestiert, spricht nichts dagegen, auch ein Arbeitgeber ist dann daran gebunden.
LG, Lea
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