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  #1  
Alt 09.11.2005, 20:21
+Marco+ +Marco+ ist offline
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Beiträge: 2
Frage Wo geht es lang?

Kurze Vorgeschichte: 29 Jahre. Seit Januar Chemo wegen Hautkrebsmetastasen, eben neue Therapie
(Studie) angefangen weil der Krebs rasant weiterwächst. Sieht gesundheitlich ziemlich übel aus.

Folgendes kommt mir daher ziemlich ungelegen muss aber bearbeitet werden.

Ich erhalte seit Jahresanfang Krankengeld von der Techniker Krankenkasse (TK). Laut TK
endet mein Anspruch auf Krankengeld voraussichtlich Mai 2006 mit dem "Ausschöpfen der
maximalen Leistungsdauer".
Ich befinde mich in ungekündigter Stellung. Habe wegen dem Krebs einen Behindertenausweis mit Gdb 100 erhalten.

Im August musste ich bei der BfA einen Antrag auf "Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation"
stellen. Dies hat mir die TK vorgeschrieben, sonst hätten die das Krankengeld gestrichen.

Da ja schon klar war, dass ich keine Leistungen erhalte (weil ich gerade mitten in der Therapie stecke)
gilt dieser Antrag jetzt automatisch als Rentenantrag. Siehe aktuellen Brief von der Rentenversicherung:

Falls der Brief nicht richtig angezeigt wird einfach hier klicken:
Teil1 http://img112.imageshack.us/img112/7593/117rj.jpg
Teil2 http://img112.imageshack.us/img112/9356/228er.jpg




Dass der Rentenantrag durchgehen würde ist nicht das Problem. Ich weiss aber, dass ich nur 600-700 Euro
Rente erhalten werde.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich den Rentenantrag abschicken soll. Schließlich würde ich von der TK noch rund
ein halbes Jahr Krankengeld von ca. 1100 € pro Monat bekommen. Kann mich die TK zwingen die Rente
zu beantragen. Was hat das mit der 4 Wochen Frist im Brief auf sich? Ich blicke auch nicht so ganz durch
wie BfA/Krankenkasse/Sozialamt/Arbeitslosengeld/HartzIV und was weiß ich noch alles zusammenspielen.

Ich bräuchte einfach eine unabhängige Beratung damit ich weiß was ich jetzt machen soll.


Grüße Marco!
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  #2  
Alt 10.11.2005, 01:24
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
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Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 288
Standard AW: Wo geht es lang?

Hallo Marco,

leider kann die TK dich zwingen, die fehlenden Unterlagen an den Rentenversicherer zu senden. Falls du das verzögerst, werden sie dir wahrscheinlich das Krankengeld nicht auszahlen. Der Rentenbeginn wird, falls du alle Voraussetzungen zur Erwerbsmind.rente erfüllst, auf das Datum des Rehaantrages zurückgesetzt. Die bisher nicht ausgezahlte Rente wird dann mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet, d.h. die Rente wird für die vergangenen Monate an die TK gezahlt, das zuviel gezahle Krankengeld musst du allerdings nicht zurückzahlen.
Du kannst dich aber über rechtlichen Konsequenzen nochmal mit der Rentenberatungsstelle in Verbindung setzen. Dort wird man dir alles erklären.

Wenn du deinen Rentenbescheid erhälst, gehst du damit am besten sofort zum Amt für Soziales, welches an deinem Wohnort zuständig ist und beantragst Bedarfsdeckung. Wenn du alleinstehend bist, hast du Anspruch auf Eur 345,00 Grundsicherung plus Miete / Nebenkosten für eine angemessene Wohnung (d.h. ca. 50 bis 55 qm, ggf auch etwas grösser - das musst du vor Ort abklären). Das Sozialamt rechnet dann die Rentenzahlung an und zahlt dir ggf. die fehlende Bedarfsdeckung monatlich aus. Kläre auch rechtzeitig ab, was mit deiner Krankenversicherung ist, ob du Anspruch auf Pflichtversicherung als Rentner hast.
Versuche mal, über deinen Arzt eine Bestätigung zu erhöhtemErnährungsaufwand aufgrund deiner Erkrankung zu bekommen (die Vordrucke gibt es beim Sozialamt). Dann bekommst du eine etwas höhere Grundsicherung. Falls du einen Ausweis 100 G hast, bekommst du einen weiteren Zuschuss. Es sind nur ein paar Euro, aber das ist ja wichtig.

Frag mal in der Klinik nach, in der du behandelt wirst, ob sie dort einen Sozialdienst haben. Diese Leute kennen sich recht gut aus und können dich sicher auch neutral beraten und dir einiges an Arbeit abnehmen, z.B. die Rentenformulare und die Klärung mit der Krankenversicherung.

Da du nicht arbeitslos bist, hast du nichts mit Arbeitsamt oder Hartz IV Regelung zu tun.

Dein Arbeitsverhältnis wird mit dem Rentenbescheid beendet. Du kannst diese Erwerbsminderungsrente nur vermeiden, wenn abzusehen ist, dass du bald wieder arbeiten kannst, mind. 3 Stunden am Tag, aber danach hört sich deine Schilderung leider nicht an.

Es ist schlimm, dass du neben der Erkrankung nun auch noch diese Rentenprobleme hast. Hoffentlich hast du jemanden an deiner Seite, der dich etwas unterstützt und dir vielleicht die Behördengänge abnehmen kann.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und hoffe mit dir, dass dir die Studie helfen kann.

Lieben Gruss
Gaby
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  #3  
Alt 10.11.2005, 08:10
clara clara ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: Wo geht es lang?

Hallo Gabi,
das Arbeitsverhältnis wird nicht automatisch durch den Bescheid der Erwerbsminderungsrente beendet!! Es kommt auf die "Betriebsvereinbarungen" an. Diese sind über die Mitarbeitervertretung auf jeden Fall zu bekommen. In meinem Fall zum Beispiel, ruht das Arbeitsverhältnis bei einer zeitlich befristeten! Erwerbsminderungsrente. Es war allerdings ziemlich schwierig das herauszufinden. Seither gehts mir aber besser
Unter Umständen ist es sehr lohnend bei diesen doch sehr schwerwiegenden Fragen (Krankenkassenverhalten, Arbeitsplatzsicherung) eine entsprechende AnwältIn einzuschalten. Ist zumindest meine persönliche Erfahrung
lg clara
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  #4  
Alt 10.11.2005, 12:36
+Marco+ +Marco+ ist offline
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Registriert seit: 09.11.2005
Beiträge: 2
Standard AW: Wo geht es lang?

@ Gaby

Wenn ich dann zum Sozialamt gehe und Bedarfsdeckung beantrage
schauen die dann erst mal nach wieviel Geld ich noch auf meinen
Konten habe? Ich sehe nämlich nicht ein, meine ganzen Ersparnisse
auf den Kopf zu hauen bevor ich etwas vom Sozialamt bekomme.

Gruß Marco
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