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  #1  
Alt 03.12.2004, 17:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krank während Wiedereingliederung

Hallo zusammen,

wer weiss wie die Regelung aussieht, wenn man während der Wiedereingliederung krank wird, z.B. ein Grippe oder ähnliches hat? Kann man einfach zu Hause bleiben oder benötigt man einen gelben Schein zur Vorlage bei der Krankenkasse?
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  #2  
Alt 03.12.2004, 17:40
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Helli Helli ist offline
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Registriert seit: 03.07.2004
Ort: Sachsen (ganz dicht an der Landesgrenze zu Brandenburg)
Beiträge: 263
Standard Krank während Wiedereingliederung

Hallo Carlotta,
ich mache gerade selber Wiedereingliederung. Also ich glaube nicht,daß man einen gelben Schein(Arbeitsunfähikeitsbescheinigung) braucht, man ist ja sowieso krank geschrieben während der Zeit der Wiedereingliederung. Ich würde im Falle einer Erkrankung im Betrieb anrufen und gegebenenfalls den Hausarzt aufsuchen.
Liebe Grüße
Helli
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  #3  
Alt 03.12.2004, 18:08
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krank während Wiedereingliederung

Hallo Carlotta,
während der Wiedereingliederungszeit ist man ja noch krankgeschrieben und bezieht über die Krankenkasse das Krankengeld. Auch die festgelegte Arbeitszeit ist nicht so wichtig, wenn man wieder krank wird. Ich denke, dass die Stunden der Eingliederungszeit nur hintendrangehängt werden, da man sich ja nach und nach an die normale Arbeitszeit gewöhnen soll. Wichtig ist es trotzdem, mit dem Hausarzt oder der Krankenkasse zu sprechen, wie Helli sagte, auch den Arbeitgeber informieren, da die Eingliederungszeit ja dann nicht mehr stimmt.
LG Elke
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