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  #1  
Alt 05.07.2010, 11:55
Rubberduck Rubberduck ist offline
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Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 2
Standard Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo zusammen,
ich schildere am besten mal kurz den Fall und den Grund für meine Frage an euch. Es geht um meinen Vater. Er erkrankte vor etwa 1,5 Jahren an Zungenkrebs und hat seither einen wahren Behandlungsmarathon hinter sich gebracht. Nach der Diagnose erfolgt eine Operation mit einer Laserbehandlung der Zunge und teilweiser Neck-Dissection. Im Anschluss daran erfolgte eine Bestrahlungstherapie in Kombination mit einer Chemo. Noch während dieser Behandlung tauchte im Brust-/ Halsbereich eine weitere kleine Schwellung auf, die sich ebenfalls als bösartiges Geschwür herausstellte. Nach langwieriges Diskussion in der Klinik entschieden sich die Ärzte die laufende Bestrahlungstherapie zu Ende zu bringen, schnitten aber zur "Mitbehandlung" des neuen Geschwüres eine Aussparung der betroffenen Stelle in die Gesichtsmaske, so dass sich die Bestrahlung auch auf diese Stelle auswirken konnte. So weit, so gut.
Nach Beendigung der Bestrahlung war das Geschwür nicht mehr zu erkennen und so folgte eine Rehamaßnahme. Wenige Monate nach Abschluss der Reha trat wieder eine Schwellung im Brust-/ Halsbereich auf, die operativ entfernt wurde. Seither läuft eine Chemotherapie, welche Anfangs stationär und mittlerweile aufgrund eines gelegten Portkatheters ambulant stattfindet. Das in stark verkürzter Form zum Status der Erkrankung.
Und nun zur eigentlich Frage: Die Chemotherapioe ist ja noch in vollem Gange, eine Ende momentan auch noch nicht absehbar. Dennoch bekamen meine Eltern nun von der Krankenkasse schriftlich eine 10 Wochen Frist gesetzt binnen derer mein Vater entweder eine Rehamaßnahme oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen muss, anderenfalls werden die Zahlungen eingestellt.
So weit ich es in Erfahrung bringen konnte, ist das rechtlich so weit in Ordnung. Von der Vorgehensweise kann ich es aber überhaupt nicht nachvollziehen. Was macht es denn für einen Sinn, bei laufender Behandlung eine Rehamaßnahme (eigenmächtig) zu beantragen? Und selbst wenn diese genehmigt werden sollte, soll er dann die noch laufende Behandlung abbrechen um eine Reha zu beginnen? Das ist doch sinnlos, denke ich.
Wie groß die Chancen auf eine Wiederaufnahme seines Berufes sein werden lässt sich momentan auch noch überhaupt nicht sagen. Im Abschlussbericht der durchgeführten Rehamaßnahme stand nur, dass er wohl teilweise erwerbsgemindert bleiben würde, aber nur zu einem recht geringen Prozentsatz. Gut der Bericht ist mittlerweile überholt und ob bzw. wann er nochmals ins Berufsleben wird zurückkehren können steht wirklich in der Sternen. Dennoch denke ich, dass die Krankenkasse hier lediglich versucht sich eines "Problemfalles" zu entledigen.
Hat jemand von euch ähnlich Erfahrungen gemacht oder kennt sich jemand damit aus? Was wären denn die Konsequenzen der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. einer Reha wärend der noch laufenden Behandlung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 05.07.2010, 12:17
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo,
du schreibst, wenige Monate nach Reha wurde wieder was entdeckt.
Was ist während dieser Zeit passiert, war dein Vater arbeiten oder war
er in dieser Zeit krank geschrieben oder arbeitslos gemeldet.
Die KK zahlt 78 Wochen, das sind 1,5 Jahre. Also wenn dann nach
diesen Monaten wieder was auftaucht, müßten doch wieder die 78
Wochen von neuem laufen. Es kann natürlich sein, daß die KK da wieder
Klauseln und Gesetze hat, welches dann zur Ablehnung des Kranken-
geldes führt. Frage doch mal nach, aus welchem Grund sie ihn aussteuern
wollen. Es muß doch aber auf jeden Fall die Behandlung abgewartet und
die Therapien beendet werden und dann nochmals eine Reha erfolgen
um überhaupt festzustellen, wie die Leistungsfähigkeit ist. Wenn die dann
aber nur eine Teilleistungsfähigkeit feststellen, schaut es schon wieder
mit eventuellem Arbeitslosengeld anders aus, da bekommt man dann auch nur
einen Teil. Es ist einfach Mist, wenn man krank wird. Wir haben zwar ein
Super-Gesundheits-Recht in Deutschland, aber für solche Fälle fehlt
irgendwas.
Gruß Altmann
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  #3  
Alt 05.07.2010, 12:30
Rubberduck Rubberduck ist offline
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Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo Altmann,

nein während dieser Zeit war er krankgeschrieben und hat mehrmals wöchentlich eine Krankengymnastik bekommen. Hintergrund ist, dass ein Teil des Brustmuskelgewebes in die Halsregion verpflanzt wurde und er daher seinen Arm nicht mehr richtig heben konnte bzw. bis heute kann. Zudem hatte er während dieser Zeit regelmäßig eine Logopädin aufgesucht um das Sprechen zu verbessern bzw. das Schlucken wieder zu erlernen. Er kann seit dem ersten (vor etwa einem Jahr) operativen Eingriff weder Speisen noch Getränke auf regulärem Wege zu sich nehmen, sondern wird über eine Magensonde ernährt. Seitdem das weitere Geschwür aufgetaucht ist und dann operativ entfernt wurde, finden beide Behandlungen nicht mehr statt.
Ich werde mich jedenfalls bei der Krankenkasse nochmals schlau machen, was der genaue Grund für die Aussteuerung ist.
Jedenfalls halte ich das ganze Vorgehen für nicht wirklich nachvollziehbar. Da läuft eine Behandlung aufgrund einer erneuten Erkrankung nach der ersten Reha und die Krankenkasse will sich nicht mehr an den Folgekosten beteiligen.
Grüße
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  #4  
Alt 06.07.2010, 11:14
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Therapie und Verhalten der Krankenkasse

Hallo Rubberduck,
jetzt hab ich Deinen ersten Beitrag nochmals durchgelesen.
Was die Konsequenzen wären, wenn Du Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen
würdest? na Ihr würdet eine bekommen. Allerdings wahrscheinlich wieder
erst nach etlichen Begutachtungen. Schaut bitte, daß Ihr gleich von den
Ärzten entsprechende Atteste, Einschätzungen und Befunde bekommt.
Das ist der Mist in unserem Lande, man wird von einem Amt zu nächsten
geschoben, weil eben keiner für die Kosten aufkommen will.
Unser Nachbar hat die gleiche Erkrankung, mit dem selben Ablauf, auch
mit Magensonde und so, der ist in Rente!!!
Schaut doch mal in diese Richtung.
Gruß Altmann
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