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  #1  
Alt 24.02.2004, 20:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Hallo,
ich hab mal eine Frage an Euch und hoffe, mir kann jemand helfen.
Meine Mutter ist seit Juli 2003 am CUP-Syndrom erkrankt. Ihr wurde im November 2003 geraten, schon mal vorsoglich einen Rentenantrag zu stellen, falls sie nicht wieder erwerbsfähig werden sollte, und die Bearbeitungszeiten doch sehr lang wären. Wir haben den Antrag gestellt, und nun hat sie Bescheid bekommen, dass sie rückwirkend zum 01.01.04 bereits als Rentnerin zählt, und nur noch Rente bezieht.
Ihr Krankengeldanspruch würde aber noch bis Dezember 2004 laufen.
Wie ist es, wenn Sie doch wieder anfangen kann zu arbeiten?
Es ist ja nicht ausgeschlossen. Nur hat sie ja jetzt, wenn Sie als Rentnerin eingestuft ist, keinen Anspruch mehr auf Ihren Arbeitsplatz?
Zumal bekommt sie nun jeden Monat über 100 € weniger als es
Krakengeld gab. Und nun soll sie auch noch die Monate Jan+Feb zurückzahlen.
Ist das Rechtens?
Kann mann denn seinen Krankengeldzeitraum nicht voll ausschöpfen?
Außerdem kann man doch noch gar nicht abschätzen, ob sie erwerbsunfähig bleibt. Sie ist ja gerademal ein halbes Jahr krank, und auch wenn Sie nur ein paar Stunden arbeiten könnte, wäre das doch von Vorteil.
Ich finde diese Art und Weise der Abwicklung nicht fair.
Hat jemand Erfahrung in solchen Sachen?
Würde mich über paar Tips freuen.
Wir gehen jetzt erst mal in Widerspruch, ich hoffe man kann da noch was machen.
Viele Grüße von Anja
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  #2  
Alt 24.02.2004, 20:50
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Mein Mann hat seinen Rentenantrag im November 03 gestellt und die Rente rückwirkend zum 01.06.03 bewilligt bekommen. Der Bescheid ging bei der Krankenkasse am 19.01.04 ein und ab diesem Tag wurde die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Die Nachzahlung der Rente von Juni 03 bis 19.01.04 wurde zunächst einbehalten und dann hat die Krankenkasse sich das Geld direkt von der BFA geholt. Mein Mann hätte noch Krankengeldanspruch bis 29.02.04 gehabt. Der entfällt, sobald mann eine Rente bezieht. Deine Mutter hätte den Rentenantrag später stellen sollen. Mein Mann erhält eine volle EU - Rente, befristet bis 09/05. Sein Betrieb hat ihn noch nicht gekündigt.
Deine Mutter kann natürlich jederzeit wieder arbeiten gehen. Um den Anspruch bei ihrem Betrieb zu erhalten, sollte sie einen Antrag auf ruhendes Beschäftigungsverhältnis stellen, sie hat ja bestimmt auch nur eine Befristung. Im Rentenbescheid ist auch aufgeführt, welche Hinzuverdienstgrenzen für sie gelten, falls sie eine EU - Rente bekommt.
Wie das bei einer Altersrente ist, weiß ich nicht genau, aber ich glaube, da kann man unbegrenzt hinzuverdienen.
Gruß Petra
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  #3  
Alt 01.03.2004, 00:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Liebe Anja,
fair oder nicht....es ist rechtens.
Und wer Rente bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Trotzdem kann deine Mutter etwas hinzuverdienen. Das ist im Rentenbescheid ganz genau beschrieben; auch wie hoch der Verdienst im Monat sein darf. Schaut einmal nach!
Ich erhalte eine Zeitrente und mein Arbeitgeber hält mir den Arbeitsplatz solange frei, bis der Zeitraum verstrichen ist.
Bei unbefristetem Rentenanspruch erlischt diese Regelung.
LG Norma
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  #4  
Alt 06.03.2004, 15:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Stimmt.
Die Rente ist eine vorrangige Leistung und das Krankengeld fällt dann weg.
Weiterhin kann die Krankenkasse Beträge von der Rentenkasse zurück fordern.

Wenn also z.B. der Renten-Antrag (die Bearbeitung) 2 Monate gedauert hat und du in dieser Zeit schon Krankengeld bekommen hast, hat die Kasse einen Anspruch auf Erstattung der Leistungen durch die Rentenkasse.
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