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  #1  
Alt 07.01.2009, 11:53
Riza Riza ist offline
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Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 4
Standard Krankengeld und was dann?

Hallo liebe Gemeinde,

mein Vater ist seit Sommer 2007 krank geschrieben (Diagnose: Plasmozytom)....

nun sind die 78 Wochen (inkl Lohnfortzahlung) fast erschöpft....er geht Ende diesen Monats vermutlich in Reha (je nach dem was die Onkologin sagt) und dann wird das Krankengeld seitens der KK eingestellt (glaub Ende Februar ist das Krankengeld).....

ab wann beginnt diese "Frist" der Krankengeldzahlung (ab dem Tag der Krankkschreibung oder ab dem Zeitpunkt wo die KK Krankengeld bezahlt hat?)?
wird die Zeit der Reha (die nicht von der KK bezahlt wird) mitgerechnet?

was kann man Vater machen wenn er noch nicht arbeitsfähig ist? besteht die Möglichkeit den Bezug des Krankengeldes zu verlängern? oder andere Leistungen? wenn ja welche und wo?

da ich nicht in Deutschland lebe kenn ich mich da mit den Gesetzen und Ämtern etc nicht besonders aus und wäre für Tipps und Ratschläge sehr dankbar.....

Schönes neues Jahr @ alle
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  #2  
Alt 07.01.2009, 14:04
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Krankengeld und was dann?

Hallo Riza,
für deinen Vater wünsche ich erstmal alles Gute!!!
Schön, daß Du Dich, trotz dem Du nicht hier wohnst, um einiges kümmern möchtest und Ihm zur Seite stehst.
Das Krankengeld, wird ab dem 1 Tag der Krankschreibung, auf diese Diagnose
(Plasmozytom) gezählt, egal wer bezahlt.
Also normalerweise zahlt erst der Arbeitgeber 6 Wochen und bei einer Reha die Rentenversicherung.
Doch alles wird zusammengezählt und nach 78 Monaten, muß die Krankenkasse nicht mehr zahlen.
Auf der Reha, wird aber meistens entschieden, wie es weitergeht.
Entweder in Rente, oder eine Eingliederung in die Arbeit oder Umschulung.
Sollte aber noch nichts entschieden werden können und der Status "Krank" bleibt erstmal so erhalten, kann man beim Arbeitsamt ein Übergangsgeld beantragen , nach § 125, um bis zu einer Entscheidung zu überbrücken.
Muß aber beantragt werden, beim Arbeitsamt, ich glaube man kann es ca. 2 Monate vor Ablauf des Krankengeldes tun.
Auf der Reha gibt es auch Sozialarbeiter , welche eine passende Beratung machen.
Wichtig ist die Reha, rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldes anzutreten.
Also schnell den genauen Termin des Ablaufens des Krankengeldes erfragen und schon jetzt zum Amt oder /und Sozialarbeiter des Krankenhauses gehen und fragen, sonst wird man von der Krankenkasse "ausgesteuert", daß heißt man ist nicht mehr versichert und muß es anderweitig tun.
Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Fragen halbwegs beantworten, bin leider kein Experte , hatte nur auch vor einiger Zeit, daß selbe Problem.
Ich war aber 5 Monate vor Ablauf des Krankengeldes auf der Reha und konnte somit in Ruhe dort alles erfragen und meinen Antrag beim Arbeitsamt stellen.
Viel Glück auf allen Wegen!
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #3  
Alt 07.01.2009, 14:29
Riza Riza ist offline
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Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Krankengeld und was dann?

Hi speedy,

danke für die Antwort....meinem Vater geht es recht gut, die Therapie schlägt gut an mal abwarten....

also die erste Krankschreibung hatte er 27.07 glaub ich......dann ging er am 01.09. und 02.09. arbeiten und anschliessend war er wieder krank und die Diagnose endgültig und ist seitdem im Krankenstand....ab dem 17.10.2007 hat die KK das Krankengeld überwiesen.....(kann sein dass ich mich um einen Monat vertan habe)

der derzeitige Stand ist so dass er voraussichtlich am 22.01. die Reha antreten wird für ca. 3 Wochen, je nachdem was die Ärztin sagt ob es jetzt einen Sinn macht. der erste Termin wäre 23.12.08 gewesen nur hat damals die Ärztin gemeint das wäre in seiner Situation zu früh...nach meinem Wissen würde das Krankengeld bis Ende Februar bezahlt werden.....

aber ich frag mal beim Arbeitsamt bzgl. Übergangsgeld an.

Mein Vater meint wenn er nicht mehr arbeiten kann würde er gerne in Rente gehen....wie sieht es damit aus? was muss er beachten bzw. beantragen?
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  #4  
Alt 07.01.2009, 19:38
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Krankengeld und was dann?

Nochmal,hallo Riza.
Schön zu lesen, daß die Therapie bei deinem Vater gut anschlägt.
Nun mit der Rente , daß weiß ich nicht so genau.
Mir hatten Sie diese auf der ersten Reha angeboten , aber ich habe abgelehnt.
Also denke ich, auch solche Entscheidung wird auf der Reha getroffen, denn dort wird überprüft,
wie Leistungsfähig man noch ist.
Vielleicht hat ja ein anderer Forumsleser da mehr Erfahrung und schreibt Dir.
VLG Speedy
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  #5  
Alt 07.01.2009, 20:01
Benutzerbild von Chrigissi
Chrigissi Chrigissi ist offline
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Registriert seit: 09.11.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.067
Standard AW: Krankengeld und was dann?

Hey Riza!
Es kommt auch darauf an, wieviel Prozent er schwerbeschädigt ist, und wie alt er ist.
Sollte er63 sein und 70% schwerbeschädigt, kann er ohne Azüge in Rente gehen. Ansonsten könnte er eine Erwerbsminderungsrente beantragen, die ist etwas geringer als die normale Altersrente.
Alles liebe für Euch.
Gruß Christine
__________________
Wirklich trösten kann nur,
Wer selbst durch Leid gebeugt wurde.
Annegret Kronenberg
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  #6  
Alt 07.01.2009, 22:02
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Krankengeld und was dann?

Guten Abend
normalerweise bekommt man rechtzeitig von der KK ein Schreiben, dass das Krankengeld ausläuft. Mit dem Schreiben muss man zum Arbeitsamt um das Nahtlosigkeitsgeld entspricht ALG1 zu beantragen. Da gibt es eine Frist von 3 Monaten vor Auslauf des Krankengeldes. Wichtig Frist wahren.
Man kann nur schwerbehindert früher ohne Abzüge in rente gehen, wenn die Schwerbehinderung ab einem Stichtag (2001 meine ich) bestand, sonst leider nicht.

Ob nun Rente oder Wiedereingliederung oder Nahtlosigkeitsgeld (mit der Hoffnung fitter zu werden), soll dein vater in der Reha abklären.
Wichtig die KK zu fragen, wann genau das Krankengeld ausläuft, um dann fristgerecht zum Arbeitsamt zu gehen

Gruß
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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