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  #1  
Alt 29.08.2009, 12:04
Wolfgang Hansen Wolfgang Hansen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 1
Standard Taxischein

Hallo
2008 wurde bei mir ein Rektumkarzinom 4-8 cm ab ano (C21.8) Adeno-Ca G2-3cT3-4 cN1 (pararektal) Mo V.a. Infiltration der Prostata fest gestellt. Ich bekam Bestrahlungen und Chemo vor und nach der OP. Zu diesen Untersuchungen bekam ich immer Taxischeine, nun soll ich zur Nachuntersuchung, wo ich die letzte Chemo bekommen habe, bekomme aber keinen Taxischein. Meine Frage, gehört die Nachuntersuchung nicht auch zur Chemotherapie wofür man einen Taxischein bekommt.
Zurzeit komme ich mit dem Stoma gut zu recht.
Gruss Wolfgang
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  #2  
Alt 29.08.2009, 13:13
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2005
Ort: Ort bei Kiel
Beiträge: 402
Standard AW: Taxischein

Hallo Wolfgang,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2004 die "Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen" erlassen. Die sehen vor, dass Krankentransporte nur noch in besonderen Fällen finanziert werden.

In jedem Fall muss der Arzt vorab die Notwendigkeit prüfen. Wenn Du in der Lage bist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Fahrzeug zur Behandlung zu kommen, dann wird nicht bezahlt. Daneben gibt es zusätzliche Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Bei ambulanten Behandlungen gelten zudem folgende Sonderregelungen:

Zitat:
§ 8 Ausnahmefälle für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung

(1) In besonderen Ausnahmefällen können auch Fahrten zur ambulanten Behandlung außer der in § 7 Abs. 2 Buchstaben b) und c) geregelten Fälle bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden. Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

(2) Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
  • dass der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist, und
  • dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Diese Voraussetzungen sind in den in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten Ausnahmefällen in der Regel erfüllt. (eig. Anm. da steht auch die onkologische Chemotherapie)
Die Nachuntersuchung erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Sie fällt eher in die Reihe der Verordnungsmöglichkeiten, die ausdrücklich ausgeschlossen wurden: Fahrten zum Erfragen von Befunden, Abholen von Verordnungen usw.

Ich denke, nur wenn Du definitiv zu schwach sein solltest und wenn Dein Arzt diese Untersuchungen in diesem Moment als überlebenswichtig einschätzt, hätte Dein Doc die Möglichkeit vorab die Kostenübernahme bei der Kasse zu beantragen...

Liebe Grüße chaosbarthi
__________________
Sigmacarcinom 2005 (T4, G3, alles andere 0, HNPCC), Ileostoma

Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
(Epiktet, griech. Philosoph, 50-138)

Geändert von chaosbarthi (29.08.2009 um 13:17 Uhr) Grund: Fehlerteufel
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  #3  
Alt 29.08.2009, 16:35
PantaRei PantaRei ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 470
Standard AW: Taxischein

Hallo Wolfgang,
fährst Du denn ansonsten auch nicht Auto?
Ich habe einen Taxischein bekommen, weil während der Chemotage die Medikamente so stark waren, dass ich nicht fahren durfte. Das wäre quasi "Trunkenheit am Steuer" gewesen.
Ansonsten bin ich aber ganz normal Auto gefahren und empfand das auch nicht als Problem.
Gruss
PantaRai
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