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  #1  
Alt 25.11.2004, 14:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir mit einer Antwort zu folgender Situation helfen:

Vater verstirbt, die zweite Ehefrau soll Alleinerbin sein. Obwohl kein Original-Testament auffindbar ist entscheidet das Nachlassgericht zu Gunsten der Ehefrau d.h. sie erhält Erbschein, vermutlich auch weil die beiden leiblichen Kinder aus 1. Ehe schriftlich bestätigt haben dass dies der Wille des Verstorbenen war. Eines dieser Kinder ändert aber nach einigen Wochen seine Meinung und will das Erbe anfechten bzw. nun den Pflichtteil einklagen.

Geht das überhaupt, vor allem nachdem ja bestätigt wurde dass die Kinder damit einverstanden sind? Wenn ja, vielleicht nur innerhalb bestimmter Fristen? Muss die Ehefrau sich jetzt darauf einstellen dass sie den Pflichtteil auszahlen muss?

In einem anderen Thread habe ich gelesen dass einmal notariell festgelegte Tatsachen sich nicht mehr ändern liessen, aber ich denke es liegt ja wohl in der Natur der Sache dass der Pflichtteil später noch eingeklagt werden kann - eben wenn man z.B. mit einem Testament nicht einverstanden ist. Aber kann man die zuvor gegenüber dem Nachlassgericht abgegebene Erklärung man sei (als leibliches Kind) einverstanden dass die zweite Ehefrau allein erbt, überhaupt widerrufen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

Kerstin
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  #2  
Alt 26.11.2004, 01:49
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo Kerstin,

wenn du einige Tage (2-3) Zeit hast, dann kann ich dir eine kompetente Anwalts-Antwort liefern.

Ich melde mich!

Gruß
Norma
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  #3  
Alt 29.11.2004, 22:40
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo Kerstin,

leider sind deine Angaben für eine kompetente Antwort zu dürftig, aber trotzdem gebe ich mal die Auskunft wieder.

Also: der Pflichtteil ist IMMER auszuzahlen und somit auch einklagbar.

Gibt es kein Testament, tritt die normale Erbfolge ein (Ehefrau, Kinder,etc)

Es gibt kein Nachlassgericht in Deutschland, bei der Kinder unterschreiben sollen, dass es der Wille des Verstorbenen gewesen ist, dass seine Frau alles erben soll!!!
(Weil es für so etwas keine Rechtsgrundlage gibt!)

Es gibt da nur eine Unterschrift für den Verzicht auf das Erbe (und vermutlich haben die Kinder dies NICHT unterschrieben!?)

Haben die Kinder einen Verzicht tatsächlich unterschrieben, dann ist das Rechtsbindend (erfahrungsgemäß macht so etwas aber kaum jemand).

So ist die Auskunft eines Anwalts.

Liebe Grüße
Norma
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  #4  
Alt 02.12.2004, 14:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

Hallo Norma,

vielen Dank für Deine Bemühungen und die Auskunft.

Viele Grüsse
Kerstin
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  #5  
Alt 03.12.2004, 10:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Erbrecht....

gehe unter www.recht.de auf den Thread Foren. Hier bekommst du schnell fachlich fundierte Antworten von RA zu allen Rechtsgebieten, wie auch dem Erbrecht..
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