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  #1  
Alt 28.12.2003, 15:50
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Ich möchte gerne mal von Euch wissen, was ab 2004 unter chronisch krank fällt ?
Selber leide ich unter einer Blasenlähmung und Lymphstau im kleinen Becken. Drei mal die Woche benötige ich eine Lymphdrainage die pro Sitzung über 45 min geht. Die Dauer beträgt erstmal zwei bis drei Jahre und vielleicht lebenslänglich.
Nun zu meiner Frage. Falle ich laut Gesetz unter die 1% "Marke" weil ich chronisch krank bin ? Bis Dato konnte mir meine Krankenkasse AOK nicht weiterhelfen. Wer weiss Rat ?????

Lieben Gruss Angelina
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  #2  
Alt 28.12.2003, 15:52
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

...lach meinte natürlich REGELUNG...sorry
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  #3  
Alt 28.12.2003, 15:57
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina,

Leider sind die Reformer sich bis dato selbst nicht im Klaren, was unter chronisch fallen wird, soll und sollte.
Die ersten Monate werden die "gängigen" Gebühren anfallen, lt. Kassen kann man dann die zu viel bezahlten Gebühren dann wieder zurück fordern.
Falls Du seither schon einen Befreiungsschein hattest, wird dieser zum 31.12.03 ungültig. Ein neuer Antrag muß für 2004 gestellt werden.

liebe Grüße
Jutta
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  #4  
Alt 28.12.2003, 16:30
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina

auch mir hat die Krankenkasse die Auskunft gegeben, das ich, so lange die Definition " schwerwiegend chronisch krank " vom Gesetzgeber noch nicht festgelegt wurde, 2 % Zuzahung leisten muss. Erst danach kann ich die Befreiuung beantragen. Sollte ich ( was sicherlich wohl so sein wird ) dann unter chronisch krank eingestuft werden, bekomme ich zuviel gezahltes Geld wieder zurück. Leider interessiert es die Kassen nicht sonderlich, woher man das Geld dann nehmen soll.

Irgendwo habe ich aber gelesen, das z.B. Sozialhilfeempfänger aber z.B. mit ihren Krankenkassen u.U. eine Ratenzahlung abmachen können ( es ist allerdings eine Kann-Möglichkeit, und ich könnte mir vorstellen, das die Krankenkassen alles andere als erfreut darüber sein werden). Das würde heißen, sie werden ab sofort befreit und zahlen in Monatsraten ihren Zuzahlungsanteil direkt an die Krankenkassen. Vielleicht geht das ja bei Leuten mit kleineren Renten ebenso, denn gerade in den ersten Monaten läppern sich die Zuzahlungen ja besonders. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe. In einem der Sozialhilfeforen, wo viel über die Zuzahlungen geschrieben wurde, das weiß ich noch. Ich versuche aber die genaue Quelle ausfindig zu machen, falls es interessiert.

viele Grüße
elisabeth
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  #5  
Alt 28.12.2003, 19:40
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Danke an Jutta!

Hallöchen Elisabeth, sehr gerne möchte ich weitere Infos rund um die Zuzahlungen im kommenden Jahr 2004.

Lieben Gruss Angelina
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  #6  
Alt 28.12.2003, 20:58
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina

leider finde ich den direkten Link nicht mehr.... aber ich habe mir den Text damals rauskopiert. U.a. wurde wie folgt auf folgende Möglichkeit hingewiesen:


**** Zitat Anfang *****
Laut telefonischer Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (Hotline zur Gesundheitsreform: Tel. 0800 1515159, der Anruf ist kostenfrei) gibt es lediglich die
Möglichkeit, mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu
vereinbaren. Die Kasse stellt dann gleich zu Beginn des
Jahres eine Bescheinigung über die Befreiung aus, der
eigentlich als Zuzahlung zu leistende Betrag wird dann in
monatlichen Raten direkt an die Krankenkasse gezahlt. Ein
nicht chronisch kranker Sozialhilfeempfänger müsste dann
also nicht am Anfang des Jahres 70,32 € aufbringen, sondern
monatliche Raten i.H.v. 5,86 € zahlen. Die Krankenkassen
sind allerdings nicht dazu verpflichtet, ihrem Mitglied
diese Möglichkeit einzuräumen.
***** Zitat Ende *****

Ob das aber letztendlich wirklich so durchgeführt werden kann, weiß ich leider nicht. Übernehme also keine Gewähr :-)
wie man manchmal so sagt...

Aber anrufen kostet in diesem Fall ja nichts... ich meine die Hotline, oder eben direkt die Krankenkasse.

viele liebe Grüße
elisabeth
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  #7  
Alt 28.12.2003, 21:41
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

...danke für Deine Mühe !

Tschüssi Angelina
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  #8  
Alt 06.01.2004, 10:04
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina ,
habe gestern gerade genau wegen dieser Frage mit meiner Krankenkasse telefoniert .

1. chron. krank anerkannt sind zZt. nur die Diabetiker
Chron. Krank soll neu diffiniert werden - soll ...

2. soll ich jetzt alle Belege sammeln , um am Ende des Jahres evtl. die 1% zu bekommen . Ich erhalte sie wohl , weil ich die Vorraussetzungen erfülle .

Vorraussetzung

Man muss mehr als 2x im Quartal zu seinem Arzt gehen

Man muss innerhalb von 24 Monaten 2x im Krankenhaus gewesen sein
Oder man muss schwerbehindert mit Ausweis sein

Dann sollte es mit den 1% klappen !!!

Liebe Grüsse
biba
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  #9  
Alt 06.01.2004, 19:53
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallöchen an Biba,

da ich ohnehin schwerbehindert bin ...80 % so denke ich mir, dass ich demnächst befreit werde.
Lach ich gehe im Ouartal bestimmt öfters zum Arzt, da ich noch an viele Spätfolgen leide.

Wasseransammlungen in beiden Beinen...bekomme daher drei mal die Woche eine Lymphdrainage. Das Dumme ist, das ich eheähnlich wohne und somit keinen Cent vom Staat bekomme. Ich denke schon daran dies zu ändern und werde mir mit meinem Sohnemann eine getrennte Wohnung suchen. Mein Freund kann leider ! ! nicht mehr für alle Kosten alleine aufkommen.
Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn...den Mindestbetrag. Oft fühle ich mich sehr abhängig und mache mich damit psychisch fertig. So kann es ja nicht weiter gehen.
Ausserdem leide ich noch an einer Blasenlähmung. Die ganzen Kosten für Katheter und Gel muss ich momentan noch tragen. Ich weiss weder ein noch aus.

Auch diese Zeit geht bestimmt vorbei.............................

Einen lieben Gruss zurück.
Angelina
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  #10  
Alt 06.01.2004, 20:07
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina ,

so ist es leider in unseren Staat -
so etwas wie wir fällt durch´s Raster .
Immer noch oder schon wieder .
"Aktion Vergissmeinnicht" ist wohl schon zu lange her !

Halt den Kopf oben !
biba
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  #11  
Alt 07.01.2004, 07:52
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Hallihallo Biba,

Dir wünsche ich >>>>>>> das Allerbeste <<<<<< und weiterhin viel positives Denken.

Tschüssi und einen schönen Tag.

Angelina
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  #12  
Alt 07.01.2004, 16:27
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Beiträge: 434
Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Also ihr Lieben,
auch ich hatte heute ein Telefonat mit meiner Krankenkasse (Barmer). Bislang waren Niedrigeinkommen (bis 983 Euro) von den Zuzahlungen befreit, wenn ein Antrag gestellt wurde. Auch diese generelle Befreiung gibt es nicht mehr.

Wer nun als chronisch krank zählt oder nicht, ist noch nicht festgelegt. Derweil müssen alle erst einmal mit den 2% vom Brutto-Haushaltseinkommen rechnen. Dazu gehören alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen, also auch Kinder, die eigenes Geld haben durch Ausbildung oder Beruf.

Ich habe heute einen Brief an die Barmer gefaxt und gebeten, die mögen mir meine Belastungsgrenze anhand der bescheinigten Einkünfte in der Anlage berechnen. Sollten vielleicht einige von euch, die nur geringes Einkommen haben auch gleich machen. Schreibt eurer KK mit der Bitte um Berechnung etwa Folgendes...

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Berechnung meiner Belastungsgrenze gemäß der/den beigefügten Bescheinigung/en für das Jahr 2004.


Bescheinigungen können sein : Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Arbeitslosenhilfebescheide, Sozialhilfebescheide und Verdienstbescheinigungen der Arbeitgeber. Nicht vergessen, daß ihr den Nachweis für jedes verdienende Mitglied braucht.

Grob berechnen könnt ihr eure Belastungsgrenze auch selber, dazu zählt eure Bruttoeinkünfte aller verdienenden Personen im Haushalt zusammen, multipliziert das mit 12. Davon dann 1 oder 2% ausrechnen und ihr habt in etwa einen Überblick´.

Beispiel:
Einkommen der Frau 600 €uro
Einkommen des Mannes 1800 Euro
Einkommen des Sohnes 800 Euro
-------------------------------------------
Gesamteinkommen Brutto 3200 Euro pro Monat
x 12 = 38.400 Euro pro Jahr
davon 1% 384 Euro
davon 2% 768 Euro
Aufwendungen darüber hinaus können von der Zuzahlungspflicht für den Rest des Jahres befreit werden.

Belege sammeln ist ganz wichtig. Beim Arzt bekommt man wg. der Praxisgebühr eine Quittung (wie ein Rezept). Andere Ärzte haben schon trotz Überweisungsbeleg die Quittung zu sehen verlangt, also besser das Ding in den Geldbeutel und mitschleifen.
Die meisten Apotheken bieten Kundenkarten an und erfassen alle getätigten Rezepte und Käufe im Computer und können die Liste bei Bedarf jederzeit ausdrucken lassen oder den aktuellen Stand nennen.
Einige Krankenkassen haben auch Heftchen an die Patienten ausgegeben, wo man sich alles quittieren lassen kann.

Alle diejenigen, die bisher unter chronisch krank liefen und Fahrten zu regelmäßigen Therapien haben, empfehle ich bereits jetzt diese Formulare ausfüllen zu lassen vom Arzt und zur KK zu schicken.
http://www.magic-seidenmalerei.de/im...ahrtkosten.htm
Ab diesem Jahr müssen die Fahrten vorher genehmigt werden.

Liebe Grüße und viel Durchblick wünscht euch
Tina

P.S.: Eine Diskussion über diese Sache wird bereits hier schon geführt, vielleicht können wir uns auf einen konzentrieren, da0 nicht überall im Forum verteilt Beiträge stehen und am Ende da niemand mehr durchblickt... wäre schön

http://www.krebs-kompass.de/Forum/sh...d.php3?id=6712
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  #13  
Alt 07.01.2004, 20:25
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Mein derzeitiger Wissensstand:

aus einem Antwortkatalog der IKK Weser-Ems:

Wer ist schwerst chronisch krank ?

Jeder Versicherte, der sich in Dauerbehandlung wegen derselben Erkrankung über ein Jahr mit mindestens zweimaliger ärztlicher Behandlung pro Quartal befindet und zusätzlich eines der folgenden Kriterien:

mindestens zwei stationäre Behandlungen wegen derselben Erkrankung in den letzten zwei Jahren,

Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %, dieselbe Erkrankung muss in dem Bescheid als Begründung aufgeführt sein,

Pflegestufe 3.

Die bisherigen Bescheinigungen über eine chronische Erkrankung werden unwirksam

Anke
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  #14  
Alt 08.01.2004, 07:20
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Hallo

@ Anke
die Grundlagen für chronisch Krank steht noch gar nicht defintiv fest. Kann auch frühestens Ende Januar feststehen, weil dann wohl auch erst das Gremium wieder zusammen kommt. Die Kriterien, die Du aufführst, waren so ähnlich kurz vor Silvester mal im Umlauf, wurden aber von der Gesundheitsministerin eigentlich als " so nicht praktikabel" abgelehnt.

Wurde mir gestern in übrigens auch noch einmal von der Krankenkasse genauso bestätigt, da ich meine Zuzahlungsgrenze spätestens nächste Woche erreicht haben werde ( wenns 1 &% ist ), was ich natürlich annehme - bei so vielen Erkrankungen und Arztterminen. Aber ich muss so lange warten und dann 2 % bezahlen, bis sie die Definition offiziell durch ist.

Bin mal gespannt, was letztendlich dabei rauskommt.

Allerdings werde ich wohl meine Krebserkrankungen jetzt doch beim Versorgungsamt mit aufnehmen lassen. Denn es scheint ein Kriterium zu werden. Da ich aber schon 100 % ohne meine Krebserkrankungen plus Rezdiverkrankungen habe, dachte ich - das ich diesen Papierkram nicht brauche. Na ja - dann eben doch noch einmal Papierkram-


@ Tina: Bei dem gestrigen Telefonat hat mir meine Krankenkasse auch bestätigt, das Fahrten zur Bestrahlung und Chemot-Therapien weiterhin bezahlt werden. Allerdings mußte ich schon vorher mir solche Fahrten genehmigen lassen. Das geht allerdings bei uns auch mit formlosen Antrag u.a. per Online-Service, oder nach telefonischer absprache, die dann schriftl. bestätogt wird. Kann sein, das alle Krankenkassen auch da wieder einmal unterschiedlich arbeiten.



viele Grüße
elisabeth
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  #15  
Alt 08.01.2004, 13:41
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Elisabeth,

ja, es ist ein "Chaos"... jede KK hat andere Bonusprogramme und handhabt die Regelung bis zum endgültigen Beschluß anders. Teilsweise bzw. häufig bekommt man keine definitive Aussage dazu am Telefon.

Bezgl. Fragen und Antworten der Gesundheitsreform habe ich gestern in diesem Thread zwei Beiträge geschrieben:

http://www.krebs-kompass.de/Forum/sh...d.php3?id=6712

Die Definition "chronisch krank" wird von einem Bundesausschuß bis Ende März 2004 entschieden. Solange müssen alle erstmal die 2 % bezahlen und erhalten dann ggf. zuviel gezahltes Geld erstattet.

Taxikosten müssen vorher von der Kasse genehmigt sein. Bis sie es sind müssen auch diese vorgestreckt werden.

Frag mich wie alte, alleinstehende Leute das alles bewältigen sollen, ist schon eine Frechheit was unsere Politiker da auf den Weg gebracht haben und das nichtmal ganz sondern mit vielen, vielen Fragezeichen für Patienten.

Alles Liebe
Tina
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