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  #1  
Alt 02.02.2010, 20:28
Inessa Inessa ist offline
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Frage gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Aber vielleicht weiß jemand einen Rat.
Folgendes:
in 01/2008 bin ich nach 11 Jahren erneut an Brustkrebs erkrankt. Nach einem positiven Gentest entschied ich mich für die komplette Entfernung beider Brüste und Eierstöcke. Ende 2008 erfolgte eine Brustrekonstruktion mit Silikonimplantaten.
Bis 04/2009 war ich deswegen krankgeschrieben und ging wieder arbeiten.
Ein halbes Jahr später in 11/09 wurde eine Kapselfibrose bds. festgestellt. Ich wurde erneut operiert; Entfernung beider Implantate inkl. Kapselfibrose und neue Implantate wurden eingesetzt.
Die Krankenkasse steuert mich nun aus, mit der Begründung, dass die Kapselfibrose auf dem identischen Grundleiden = gleiche Krankheitsursache beruht, sozusagen die 78 Wochen aufgebraucht sind.
Ich sehe das anders. Die Kapselfibrose ist aus meiner Sicht nicht auf das nicht ausgeheilte Grundleiden Brustkrebs zurückzuführen, sondern eine eigenständige neue Erkrankung, die wiederum zu einem erneuten 78 Wochen Krankengeldanspruch führt.
Sicher ist ein indirekter Zusammenhang zu sehen, ohne BK kein Implantat, ohne Implantat keine Verkapselung. Aber ist es tatsächlich so, dass die Krankenkassen hier alles in einen Topf werfen?
Im WEB habe ich leider bisher keine eindeutige Begriffbestimmung zu "dasselbe Grundleiden/Krankheit" für einen Krankengeldanspruch gefunden.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht oder ähnliches erlebt?
Inessa
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  #2  
Alt 03.02.2010, 17:51
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Dolphin Dolphin ist offline
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Standard AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Hallo Inessa,

habe gesehen, dass dir leider niemand geantwortet hat. Vielleicht stellst du deine Frage nichmal hier...:

http://www.krebs-kompass.org/forum/f...splay.php?f=51

LG Dolphin
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  #3  
Alt 03.02.2010, 20:29
Inessa Inessa ist offline
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Standard AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Hallo Dolphin,
danke für deinen Tipp. Ich werde es dort mal versuchen.
Das Thema scheint dort besser aufgehoben zu sein.
Liebe Grüße Inessa
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  #4  
Alt 09.02.2010, 16:06
Benutzerbild von Anne FFM
Anne FFM Anne FFM ist offline
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Beitrag AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Liebe Inessa,

zwar habe ich weder selbst Erfahrungen hierzu sammeln müssen, noch bin ich Spezialistin für das Recht der GKVn, aber vielleicht helfen dir meine Recherchen zu deinem Thema trotzdem etwas weiter. Sie ergeben Folgendes:
Die Kapselfibrose ist immer noch eine der gefürchteten Komplikationen nach einer Brustaugmentation. Und da liegt wohl leider der Hase im Pfeffer: Es handelt sich um eine Komplikation. Zwar hat eine Kapselfibrose offensichtlich Krankheitswert und ist damit auch eine Kassenindikation. Allerdings gibt auch der entsprechende ICD-10 Code einen Hinweis. Mithilfe des Diagnoseschlüssels ICD-10 codieren Ärzte, Psychologen und Zahnärzte die Diagnosen ihrer Patienten, um Krankheiten einheitlich definieren zu können. Die Codenummer der Kapselfibrose lautet wohl ICD T85.88. Der gesamte Ziffernblock T80 behandelt ausschließlich verschiedene Formen von Komplikationen.

Was kannst du nun damit anfangen? - Die Frage ist, ob allein die Tatsache, dass die Kapselfibrose einen anderen ICD-Code hat als BK (C50) für die juristische Auslegung genügt, dass es sich eben nicht um dieselbe Krankheit handelt, wegen derer du nun wieder krank geschrieben wurdest. Der Begriff "Komplikation" lässt durchaus auch eine andere Betrachtung zu.
Ich würde dir empfehlen, Widerspruch bei deiner KV einzulegen. Sicherlich findest du auf deinen Krankschreibungen auch die ICD-Codes. Dann könntest darauf hinweisen, dass es doch zwei verschiedene sind. Mal sehen, was sie dann antworten.

Viel Erfolg wünscht dir
Anne FFM
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Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut.
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  #5  
Alt 10.02.2010, 10:12
Inessa Inessa ist offline
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Standard AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Hallo Liebe AnneFFM,

danke für deine Informationen. Die Diagnoseschlüssel sind sehr hilfreich. Leider hält sich die KK nicht unbedingt daran. Sie sehen den Krankheitsverlauf der vergangenen Jahre meist als ein Komplettpaket an.
So war es bereits nach meiner erneuter Rezidiverkrankung in 2008. Das Krankenhaus hatte bei der Erstdiagnose auch eine akute Belastungsstörung diagnostiziert, nach dem ich die Diagnose erhielt.
Die KK wollte mich schon hier aussteuern, da ich zwei Jahre zuvor unter Depressionen krank war. Dagegen legte ich erfolgreich Widerspruch ein.
Ich konnte darlegen, dass die Belastungsstörung nicht auf das Grundleiden Depression zurückzuführen ist. Hier halfen mir insbesondere die Diagnoseschlüssel-Definitionen und den von der KK angeforderten Diagnoseverlauf aller zurückliegenden Jahre.

Zum aktuellen Thema hatte ich bereits einen Widerspruch geschrieben, daraufhin kam als Antwort ein Infobrief der KK zurück, ich sollte doch meine Darlegungen überdenken, da auch mein Doc einen indirekten Zusammenhang zwischen BK und Kapselfibrose sieht, es aber nicht auf das gleiche Grundleiden zurückführt. Es ist ganz schön verwirrend zwischen den vielen Begriffen: gleiches Grundleiden, gleiche Krankheit, gleiche Diagnosen.

Zwischenzeitlich war ich bei einem Anwalt, der die Sache nun in die Hand nimmt. Es gibt zwar vergleichbare Urteile, basierend auf anderen Diagnosen, doch diese kann man nicht zwingend auf meinen Fall übertragen.
Ich werde noch etwas geduldig sein müssen.
Nochmals vielen Dank.
Liebe Grüße Inessa
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  #6  
Alt 12.02.2010, 15:49
Benutzerbild von Anne FFM
Anne FFM Anne FFM ist offline
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Beiträge: 272
Standard AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

Liebe Inessa,

ich drücke dir die Daumen und wünsche dir, dass dein Anwalt Erfolg haben wird. Es wäre toll, wenn du uns hier berichten würdest, wie die Sache weiter läuft.

Alles Liebe von
Anne FFM
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  #7  
Alt 12.02.2010, 20:23
Kellerkind Kellerkind ist offline
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Beiträge: 344
Standard AW: gleiche Krankheitsursache Brustkrebs Kapselfibrose

hi Inessa,

hast du denn die 78 wochen ausgeschöpft? weil ich verstand, du warst von ende 2008 bis 04/2009 krankgeschrieben und dann ab 10_2009?

waren es 6 monate, die man dazwischen wieder arbeiten mußte, um erneut einen anspruch auf 78 wochen zu haben?

viel glück, das Kk
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