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  #1  
Alt 27.07.2005, 00:12
lexxus lexxus ist offline
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Registriert seit: 26.07.2005
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Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

hallo miteinander,
bin neu und auf der suche nach unterstützenden therapien für meinen vater(65). vor einer woche habe ich erfahren, dass er krebs hat und am freitag ist er operiert worden.
der krebs ist recht früh bei ihm entdeckt worden, er hat noch keine metastasen und auch die op ist ohne komplikationen verlaufen. ansonsten ist er eigentlich auch ein kerngesunder mensch, bewegt sich viel, geht ins fitnessstudio und sauna und ernährt sich gesund.
habe gelesen, dass z.b. sojprodukte einen günstigen einfluss auf prostatakrebs haben können. was meint ihr dazu? was könnt ihr ansonsten noch empfehlen.

es wäre mir allerdings lieb, wenn es sich um mittel handeln würde, bei denen die wirksamkeit belegt ist (klinische studien). da ich selbst auch chronisch krank bin, weiss ich nur zu gut, dass es genügend mittelchen auf dem markt gibt, die wunder versprechen und am ende nur viel kosten.

vielen dank im vorraus
lexxus
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  #2  
Alt 01.08.2005, 17:00
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Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

Hallo, also die Misteltherapie wird erst von der Kasse bezahlt wenn ein Rezidiv aufgetreten ist. Da kann ich aus Erfahrung sprechen. Ich wurde 2002 Brustkrebs operiert, kein Rezidiv bisher, muss aber meine Misteltherapie selbst bezahlen. Die Kasse zahlt bei meinem Mann ( Prostata OP 9/2004) erst seit ein Rezidiv aufgetreten ist. Ich weiss es gibt da ein Urteil 4/05 aber das scheint für die Kassen nicht zu gelten.
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  #3  
Alt 02.08.2005, 00:55
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Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

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Schneckerl meinte:

>>> Hallo, also die Misteltherapie wird erst von der Kasse bezahlt wenn ein Rezidiv aufgetreten ist. <<<

Hallo Schneckerl,

das stimmt nicht. Dann hast Du wahrlich schlechte Erfahrungen gemacht, nämlich mit Betrügern. Die Mistel gehört zu den wenigen Ausnahmen, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 5 SGB V) in seiner Arzneimittel-Richtlinie vom 16.03.2004, in Kraft seit 1.4.04, bei malignen Tumoren zugelassen hat, d.h. sie ist auf Kassenrezept weiterhin verordnungs- und von den GKV voll erstattungsfähig. Gehe auf

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,...096443,00.html

dort kannst Du den die Ausnahmen betreffenden Teil der Richtlinie als PDF downloaden. Gib im Acrobat Reader in dessen Suchmaschine den Begriff "Mistel" ein, dann landest Du direkt beim Satz:
__________________________________________
" F. Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen

16.ff Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V

16.4 Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind:
....................................
....................................
- Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin standardisiert, nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität."
__________________________________________

Also bei der Therapie von MALIGNEN TUMOREN, d.h. von Tumoren im Erststadium, und nicht erst bei einem Rezidiv. Das Wort "Rezidiv" ist in diesem Zusammenhang in der Richtlinie überhaupt nicht vorhanden. Ihr wurdet belogen, und zwar auf Kosten Eurer Gesundheit. Frag' telefonisch die für Euch zuständige Staatsanwaltschaft, was die davon hält.

Die Richtlinien sind ebenso rechtsverbindlich wie Gesetze und sind für alle Kassen in gleicher Weise bindend.

Wenn DU willst, kannst Du auch direkt bei dem Gem. Bundesausschuss anfragen:

http://www.g-ba.de/cms/

Falls Dein / Euer Arzt also die Mistelverordnung auf Kassenrezept oder die GKV die Bezahlung weiterhin sabotiert: Die Richtlinie ausdrucken, dort die Mistel als Ausnahme markieren und mit diesem Wisch vor seiner / ihrer Nase winken. Wenn er / sie auch dann noch stur bleibt: die Ampullen selbst kaufen und dem Arzt bzw. der Kasse in Rechnung stellen, notfalls wegen Schadenersatz einklagen - Du / Ihr wirst / werdet gewinnen. Aber so weit kommt es sicherlich nicht, ein nettes Gespräch in diesem Sinne mit dem Arzt oder der GKV und eine schriftliche Aufforderung der GKV (Frist setzen!) zur ebenfalls schriftl. Kostenübernahme-Bestätigung reicht i.d.R. aus. Wenn nicht: Klage einreichen. Wenn Du nicht auf den Kopf gefallen warst und die Absage Dir schon früher schriftlich geben lassen hast, kannst Du Dir die Mistel, die Du bis dato selbst bezahlen musstest, von der Kasse u.U. auch rückwirkend bezahlen lassen.

Gruß
anonym2
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  #4  
Alt 03.08.2005, 17:26
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Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

Hallo Anonym,
hast du eigentlich schon geklagt und recht bekommen? Uns wurde gesagt der Schwerpunkt bei dem Gesetz liegt auf " palliative Therapie" was ja fortgeschrittenes Stadium heißt. Ob das jetzt Metastasen oder Rezive sind ist dann egal.
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  #5  
Alt 03.08.2005, 20:28
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Standard mistel, soja, was wirkt gut unterstützend?

Hallo Schneckerl,

kauf Dir ein Fremdwörterbuch (vielleicht findest Du so was auch im Internet - Google kennst Du ja, oder?) oder frag Deinen Hausarzt (und dann einen Rechtsanwalt), was "palliativ" heißt: "Palliativ" bedeutet "lindernd", "erleichtend", "verbessernd", im Gegensatz zu "kurativ" = "heilend"). Das hat mit dem "Fortschreiten" des Krankheitsstadiums überhaupt nichts zu tun. Du bist das zweite Mal belogen worden. Lass Dir diese Aussage schriftlich geben und marschiere mit ihr direkt zum RA und zur Staatsanwaltschaft.

Ich musste nicht klagen, weil ich auf meine schriftliche Anfrage hin die schriftliche Kostenübernahme-Bestätigung meiner (gesetzl.) KK sofort bekommen habe. Also warum sollte ich dann noch klagen? Schwieriger war es bei den Ärzten, denn sie sind in solchen Sachen meist ungebildet - heutzutage sind die Ärzte mehr Steuerberater als Mediziner, orientiert eher danach, was sie selbst wo abstreichen können und nicht was dem Patienten zusteht. Jeder war gleich bleich wie Kreide, als ich die Mistel ansprach, ließ mich nicht einmal ausreden und schrie mich an, die müsse er aus eigener Tasche bezahlen - ergo kein Kassenrezept (ein Beweis dafür, was für Hinterwäldler die heutigen Ärzte sind, total uninformiert); dafür habe ich es mir aber ja von der Kasse vorher bestätigen lassen!

Für das Gespräch mit der KK ist von Vorteil, wenn Du Dir von Deinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lässt, dass die Misteltherapie für Dich aufgrund Deiner Krankheit MEDIZINISCH NOTWENDIG ist! Auf dieser Bescheinigung muss gleich auch die Aufforderung an die Kasse zur Kostenübernahme-Bestätigung stehen. Bei der KK am besten persönlich abgeben und auf die Kostenübernahmebestätigung warten. Ich habe es auch so gemacht, dann ging alles auch ohne böses Blut.

Übrigens, die Ausnahmeregelung der Arzneimittel-Richtlinie lässt weiter unten ausdrücklich auch die sog. Anthroposophie zu (darunter fällt auch - oder gerade - die Mistel!); die Verordnung muss aber vom Arzt richtig begründet werden.

Oft sträuben sich Ärzte gegen die Mistel aus Bange um das eigene Budget, das sie möglicherweise für Verschnupfungen und andere lächerliche Lappalien schon im Frühjahr verprasst haben und für lebensbedrohliche Krankheiten ihnen dann im Herbst kein Spielraum mehr übrig bleibt; meistens begründen sie dann ihre Ablehnung mit der obligatorischen Ausrede, die Wirkung der Mistel sei wissenschaftlich / schulmedizinisch ohnehin nicht gesichert. Dann heißt es, einen anderen Arzt zu suchen.

In der Regel hat man gleich gegen 2 Feinde zu kämpfen - gegen die habgierigen und ungebildeten Ärzte und gegen die betrügerischen Kassen. Ach ja, eigentlich gegen 3 Feinde: und auch noch gegen die menschliche Blödheit und Boshaftigkeit.

Wenn Du Dir von den führenden Mistelherstellen WELEDA / Iscador und HELIXOR ihre Produktbeschreibungen schicken lässt (Google bemühen), findest Du dort genügend Argumente für die PALLIATIVE Anwendung von Mistel als BEGLEITENDE Therapie zur Linderung der Therapie-Begleiterscheinungen wie auch der Folgeschäden. Es handelt sich hierbei meist um die PRIMÄRE Monotherapie wie die OP oder die Bestrahlung. Also nix "Metastasen oder Rezidiv". Alles nur eine unerhörte Lüge!

Nochmals: Alles gute und viel Glück,

viele Grüße,
anonym2
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