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  #1  
Alt 03.01.2004, 22:59
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo allemal,
war im Mai 2003 nach Chemos und Strahlentherapie für 4
Wochen in AHB in Bad Oeynhausen. Getragen wurde die
Reha durch die ARGE Bochum. Meine Frage: weiß jemand
wann man erneut eine Reha anfragen kann bei der ARGE-
Bochum? Ich bin nicht sicher, ob das innerhalb des
ersten Jahres oder nach Ablauf des ersten Jahres nach
der AHB geschehen muss. Und kann man dann, wie bei der AHB angeben in welche Klinik man möchte oder wird das
dann vorgegeben? Wichtig wäre für mich auch zu wissen,
ob man einen Zeitraum angeben kann, in dem man die Rehe
in Anspruch nehmen möchte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Maria
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  #2  
Alt 04.01.2004, 10:07
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo Liebe Maria

Ja Du kannst wieder eine Kur beantragen,nach einen Jahr.Die steht Dir vom Gesetzgeber zu.Den Antrag würde ich an deiner Stelle Februar oder März stellen.Auch kannst Du mit rein schreiben in welche Klinik du gerne möchtes.Das wird berücktsichtigt.So habe ich es gemacht und alles ging ok.Nun viel erfolg,und alles liebe und gute.

Gruß Priska
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  #3  
Alt 04.01.2004, 11:54
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo - liebe Krebs-Kompass-Teilnehmer,

bezüglich einer Kur n a c´h der schon - mehr oder weniger erfolgreichen - AHB habe ich ebenfalls eine Frage:

Ist die Auskunft richtig, dass Berufstätige, die schon über ein Jahr wg. BK krank gemeldet sind und weiterhin sehr große "Nebenwirkungen nach Chemo- und Bestrahlungs- sowie Tamoxifen-Therapie" haben, ca. 1/2 Jahr nach der AHB schon wieder eine Kur beantragen können, um die LEISTUNGSFÄHIGKEIT überprüfen zu lassen ?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

mit herzlichem Gruß

ilse
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  #4  
Alt 04.01.2004, 14:29
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo Liebe Ilse

ob das schon nach einen halben Jahr geht nach der AHB
behandlung weiß ich leider nicht.Aber Antwort kannst Du bekommen: Bei deinen Rentenversicherungsträger,
Krankenkasse,und deinen behandelnden Arzt.

Gruß Priska
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  #5  
Alt 04.01.2004, 14:34
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Liebe Priska,

vielen Dank für deine prompte Antwort. Ich werde genau so vorgehen und morgen - da ich eh einen aktuellen Termin habe - erst mal meinen Gyn dazu befragen.

Herzlichen Gruß

ilse
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  #6  
Alt 05.01.2004, 18:56
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo ihr Lieben!!!!

Also ich habe die Information, dass man den Antrag einer "Festigungskur" 1 Jahr nach Abschluss der Primärerkrankung gestellt haben muss. Das heisst, entweder nach Abschluss der Bestrahlung oder, wie in meinem Fall nach Abschluss einer OP zwecks Wideraufbau.

Mein Kostenträger ist auch die ARGE in Bochum. Ich bin im September 2003 zur AHB im Schwarzwald gewesen und werde jetzt im Januar einen Antrag auf die Kur stellen in der Hoffnung sie im Sommer antreten zu können. Selbstverständlich werde ich auch wieder eine 'Wunschklinik' angeben. Ob es berücksichtigt wird - mal sehen?!

Liebe Grüsse Bella
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  #7  
Alt 06.01.2004, 08:04
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Standard Wann darf man erneut eine Kur beantragen

Hallo Ihr,
bitte denkt bei Eurer Antragstellung daran, daß Ihr keine "Kur" beantragt, sondern eine "onkologische Nachsorgeleistung" bzw. Krebsnachsorgereha. Eine Kur ist eine Vorsorgemaßnahme und würde abgelehnt werden. Die Krebsnachsorgereha kann dann erst nach Ablauf von 12 Monaten nach der vorherigen Reha bzw. AHB angetreten werden, muß also vor Ablauf von einem JAhr wieder beantragt werden.
Gruß von Birgit
Wer allerdings vor Ablauf eines JAhres wieder einen Rückfall und damit eine Neue Behandlung oder Op hat, der kann natürlich gleich im Anschlu0 an diese MAßnahme wieder fahren. Aber das sei niemandem hier gewünscht.
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