Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.07.2008, 20:22
Nietzsche Nietzsche ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 107
Standard Aussteuerung Anfang August

Hallo!

Ich weiß, daß es bereits einen "aussteuerungsthread" gibt, weiß aber nicht, ob ich mich da mit meinen fragen einfach so reinquetschen darf....daher eröffne ich einen eigenen...

also ich werde anfang august ausgesteuert...habe aber kein anrecht auf rente, da es mich zu früh erwischt hat, sprich: ich habe keine 5 jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten können.

ich werde also bald 78 wochen arbeitsunfähig geschrieben sein und mußte nun zum AA. die erste frage war, ob ich mindestens 3 stunden arbeiten könne. die sachbearbeiterin sagte, ich müsse dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, um überhaupt ALG 1 zu bekommen...geht das überhaupt, wenn ich doch weiter krank bin? nach 78 wochen bin ich ja nicht automatisch gesund...und ich habe nicht vor, die mir noch verbleibenden monate/jahre mit bewerbungenschreiben und arbeiten zu verbringen...

aber wie kommuniziere ich das? die sachbearbeiterin hat mir den ALG-antrag ausgehändigt und das erste kreuzchen selbst gemacht: JA, ich werde alles versuchen, eine arbeit zu finden...
habe ich aber nicht vor bzw. denke ich, das geht aufgrund meiner krankheit gar nicht.

wie sieht es mit dem krankschreiben aus? sie sagte, wenn ich ausgesteuert bin, müßte ich mich auch nicht mehr krankschreiben lassen...läuft es dann auf eine amtsärztliche untersuchung hin?

das ist schon alles etwas unschön...wenn man todkrank ist...hoffentlich ist das beim AA oder wo auch immer ein argument...

hm, kann mir jemand rat geben??

vielen dank!
Jürgen
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.07.2008, 21:43
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Aussteuerung Anfang August

Ja, kann ich.

Hallo Jürgen,

die Frage der Sachbearbeiterin MUSS IMMER mit JA beantwortet werden, sonst hast du nämlich keinen Anspruch auf Geld!
Aber keine Sorge, das ist nur eine Formfrage, denn wer krank ist, kann nicht arbeiten.

Man wird vermutlich deine Akte zu einem Gutachter der BA schicken und der entscheidet dann, ob du zur Untersuchung musst oder nicht.
Bei Krebskranken wird allerdings ganz oft darauf verzichtet.

Was deinen Nicht-Rentenanspruch angeht:
Die Arbeitslosenzeit wird ja als Ausfallzeit anerkannt.

Frage: wieviele Monate oder Jahre fehlen dir denn an den 5 Jahren bzw. den notwendigen 36 Monaten?

Es kann nämlich sein, dass du durch die Arbeitslosenzeit die Bedingungen für eine Rente erfüllen wirst.

Also: keine Sorge, es hat bei dir alles seine Richtigkeit mit dem doofen "JA" im Formular!

Liebe Grüße
Norma

PS: Eine Krankschreibung brauchst du tatsächlich nicht mehr; allerdings kann die BA (Bundesagentur für Arbeit) ein Attest deines Arztes verlangen, in dem steht, wie lange er dich für arbeitsunfähig hält.

Geändert von Norma (04.07.2008 um 21:46 Uhr) Grund: Zusatz
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.07.2008, 21:59
Nietzsche Nietzsche ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 107
Standard AW: Aussteuerung Anfang August

hallo norma!

vielen dank für deine schnelle antwort!

also auf fünf jahre werde ich es nicht bringen...ich habe es nur auf 9 monate gebracht...als student hatte ich jobs, die nicht sozialversicherungspflichtig waren...der vorteil: keine abzüge, das rächt sich jetzt.

so käme ich höchstens auf sechs monate arbeitslosengeld...und danach dann wohl sozialhilfe.

die einschätzung meiner ahb-klinik, ich sei für den arbeitsmarkt nicht mehr zu gebrauchen (steht da tatsächlich so ähnlich drinn), lasse ich mir gerade von meiner ärztin auf den neuesten stand bringen...also mindestens status quo...und nehme das zu meinem termin übernächste woche mit.

ich war ja erst bei dem jobcenter/der arge, weil ich dachte, dort gleich grundsicherung beantragen zu müssen. dem ist aber nicht so und die sachberaterin sowie deren vorgesetze dort klärten mich dann über den § 125 SGB 3 auf und meinten, als sie den ahb-bericht überflogen haben, daß es klar sei, daß ich keine 3 stunden mehr arbeiten könne. hoffentlich sieht es das AA auch so...

vielleicht geht ja alles gut und menschlich...

danke und viele grüße

Jürgen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:40 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55