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  #1  
Alt 03.03.2011, 18:08
Maxi12 Maxi12 ist offline
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Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 1
Standard Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Guten Tag

Ich bin neu hier und grüsse erst einmal in die Runde.

Im März 2009 wurde bei mir Brustkrebs mit Lymphknotenbefall diagnostiziert.

Nach zwei OP's erfolgten Chemotherapie plus Bestrahlung.

Die Kosten übernahmen meine gesetzliche KK plus die private Zusatzversicherung.

Im September 2010 erfolgte die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug wegen Ablauf der gewährten Zeit.

Da es mir immer noch sehr schlecht geht (körperliche Beeinträchtigungen, starke Knochenschmerzen, dicker Arm, schlimme Angstzustände, tiefe Depressionen) wurde ich weiterhin krankgeschrieben.

Bis auf weiteres erhalte ich Leistungen vom AA, "mußte" allerdings einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Die private Zusatzversicherung zahlte bis jetzt weiter, da ich ja krankgeschrieben bin.

Nun erhielt ich heute ein Schreiben dieser privaten Zusatzversicherung, die in einigen Stellen zitiere:

"Von Ihrer Ärztin... wurde uns mitgeteilt, dass bei Ihnen von einer Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen ab dem ... März 2009 auszugehen ist. ...

Eine Berufsunfähigkeit nach den allg. Bedingungen liegt vor, wenn der Patient nach medizinischem Befund im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig it.

Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet nach § 19 Absatz 1b der Rahmenbedingungen das Versicherungsverhältnis.

Da der Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen identisch mit dem Ihrer Berufsunfähigkeit ist, hätte das Krankentagegeld nach § ... in Verbindung mit dem entsprechenden Tarif nur für weitere drei Monate beansprucht werden können. Nach diesem Zeitpunkt wurde aber nach Krankentagegeld gezahlt, ohne dass ein rechtlicher Anspruch bestand. Wir behalten uns vor, diesen Betrag zurückzufordern.

Ferner haben Sie beim Rentenversicherer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Reichen Sie uns hierzu bitte zu gegebener Zeit eine Kopie des Bescheides ein.

...

Ich wäre für Erfahrungsaustausch und Hinweise sehr dankbar.

Sollten diese Themen in anderen Threads bereits behandelt worden sein, könnt Ihr ja vielleicht diese nennen.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 04.03.2011, 16:25
Det55 Det55 ist offline
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Beiträge: 83
Standard AW: Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Hallo Maxi12

Betrifft:"Im September 2010 erfolgte die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug wegen Ablauf der gewährten Zeit."
Mal eine kurze Zwischenfrage,wie in etwa läuft denn so etwas ab?
Hast dadurch weniger Geld durch das AA, als das Krankengeld?Vor dem gleichen Problem stehe ich eventuell auch im Mai 2011.
Ansonsten drücke ich dir mal die Daumen,das es nicht so kommt,wie die es da geschrieben haben.Habe auch Nullahnung davon.

LG an Alle
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  #3  
Alt 04.03.2011, 17:02
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Hallo Det55,

ich bin letztes Jahr im Juli ausgesteuert worden, da Krankengeldanspruch erschöpft war. Ich bekomme seitdem ALG 1 nach §125 (Nahtlosigkeit), werde also nicht vermittelt, hab aber einen Antrag auf EW-Rente gestellt. Das Arbeitslosengeld ist höher als das Krankengeld (auch bei anderen die ich kenne). War allerdings vor der Erkrankung auch schon ein paar Wochen arbeitslos........habe jetzt zeitlich wieder vollen Anspruch, da ich 52 Jahre bin sogar für 16 Monate.

Liebe Grüße

Petra
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  #4  
Alt 06.03.2011, 16:47
Det55 Det55 ist offline
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Beiträge: 83
Standard AW: Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Danke Petra
Das das Arbeitslosengeld höher als Krankengeld sein soll,kann ich mir so nicht vorstellen.Nehme ich mal an,ich habe circa 1200€ an Krankengeld,was soll den da noch höher werden.Und wie ich gelesen habe,kann die AA von mir verlangen kann einen Rentenantrag zu stellen.Achso ich werde dieses Jahr 56.
Hier hab ich auch noch was zu dem Thema gefunden,weis allerdings nicht,ob das jetzt noch zutrifft.
"Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.
9.9.1999 : Gesetzliche Rentenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R "

LG @Alle

Geändert von Det55 (06.03.2011 um 16:59 Uhr) Grund: Alter
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  #5  
Alt 06.03.2011, 17:59
PetraK PetraK ist offline
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Beiträge: 450
Standard AW: Antrag auf BU-Rente - Private Zusatzversicherung fordert zurück

Hallo Det55,

also das Arbeitsamt schickt einen normalerweise zuerst zu ihrem eigenen medizinischen Dienst. Dort soll erstmal festgestellt werden, wie krank man wirklich ist. Wenn dort entschieden wird, dass man erwerbsgemindert ist, wird man aufgefordert, einen Reha- oder gleich einen Rentenantrag zu stellen. Wird die EW-Rente voll genehmigt, gibt es kein ALG1 mehr, wird eine Teilrente erteilt, kann man auch noch ein Teilarbeitslosengeld erhalten. Allerdings habe ich von anderen Betroffenen gehört, dass einen Teilrente in eine Vollrente umgewandelt wird, wenn man zu dem Zeitpunkt gerade arbeitslos ist......ALG1 gibt es aber, bis der Anspruch erloschen ist (normal 12 oder 18 Monate), dann wird die Zahlung eingestellt, auch wenn das Rentenverfahren noch nicht entschieden ist und das kann dauern. Ich bekomm wie gesagt ALG1 bis November diesen Jahres. Den Rentenantrag hab ich im Oktober 2010 gestellt, die Ablehnung kam im Dezember. Nach Widerspruch 1 Woche später warte ich jetzt auf einen Gutachtertermin. Mein Anwalt vom VDK sagt, das kann noch ewig dauern, nach dem Termin bestimmt nochmal 2-3 Monate zur nächsten Entscheidung, dann kann ich nochmal ein Gutachten anfordern, bei Ablehnung dann klagen vorm Sozialgericht. Hab das alles schon mal durch, da hat es 2 Jahre und 4 Monate bis zum (negativen) Gerichtstermin gedauert...
Dass das Arbeitslosengeld höher ist als das Krankengeld kann durchaus der Fall sein, zumindest, wenn man schon vor der Krankmeldung arbeitslos war....

Liebe Grüße

Petra
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