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  #1  
Alt 17.09.2011, 20:54
Det55 Det55 ist offline
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Standard Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo
Ich habe meine Reha zum 21.9 vorerst für 3 Wochen bewilligt bekommen.
Nun kam heute ein Aufhebungsbescheid des ALG I des AA.

Zitat...
"die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem.§117 SGB III wird ab 21.09.2011 aufgehoben.
Grund:Beginn einer Reha-Maßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld.
Rechtsgrundlage ist § 142 Abs. 1 Nr2 des Dritten Buches SGB(SGB III) und §48 Abs. 1 S 2. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m § 330 Abs. 3 SGB III ."

Weis garnicht wie das verstehen soll?Heißt das,ich muß nach der Reha wieder das ALG I neubeantragen?
Die Reha mußte ich ja im Auftrag des AA stellen,bei einer Ablehnung durch die RV,wäre dieser Reha-Antrag automatisch in ein Rentenantrag um gewandelt worden.

LG
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  #2  
Alt 17.09.2011, 22:23
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo det 55,

ja,es ist leider so, du bekommst während der Reha Übergangsgeld und mußt dich direkt (spätestens am nächsten Tag) wenn du zurück kommst, wieder arbeitslos melden. Normalerweise muß man dann tatsächlich einen komplett neuen Antrag stellen. ich hatte letztes Jahr Glück (und einen netten Sachbearbeiter) und da ich genauso AU aus der Reha kam, mußte nicht nochmal alles neu beantragt werden, hatte den Vorteil, dass ich mein Geld relativ nahtlos weiter bekam, aber offiziell gilt tatsächlich :Neuantrag !

Liebe Grüße

Petra
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  #3  
Alt 18.09.2011, 08:58
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Moin
Danke Petra
Naja man kann es auch kompliziert machen,wenn`s auch einfach geht.Kein Wunder,das der Verwaltungsaufwand in D so hoch ist und die Mitarbeiter nicht hinterher kommen.
Ich mache nun auch schon seit 6 Wochen Rehasport und habe bisher keine Besserung meines Zustandes feststellen können.Nun habe ich da so meine Zweifel,ob mir da die Reha weiter helfen wird oder kann.Wenn man als AU wieder zurück kommt,kann man ja gleich die Rente beantragen.
Lust auf Rente habe ich im Prinzip noch nicht,denn als Werktätiger hätte ich wesentlich mehr Geld.Aber wenn es nicht nicht mehr geht,gesundheitlich,kann ich auch nichts machen.
Dann will ich mal hoffen,das mir die Ärzte und Therapeuten eventuell helfen können.In wie weit die Beurteilung der Ärzte dort über mein Befinden,Auswirkung auf einen eventuellen Rentenantrag hat,kann ich leider nicht sagen.

LG und einen schönen Sonntag noch an Alle
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  #4  
Alt 27.09.2011, 20:49
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Guten Abend
Bin nun ich seit einer Woche bei der Reha und vertrage die Therapien so leidlich.
Hier hat man ja da auch Einzelgespräche mit Sozialarbeitern,Psychologin und nun kommt auch noch ein Berater des DRV Bundes,wo ich am Freitag einen Termin habe.Aber im Vorfeld lag in meinem Postfach ein Formular der DRV "Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),welches ich schon mal bis zum Freitag ausfüllen soll.
Nun bin ich mir da nicht so sicher,was du für mich zu bedeuten hat.Vorschnell was falsches ausgefüllt und unterschrieben,wollte ich eigentlich vermeiden.Zumal ich nicht weis mit welchem Ergebnis die Reha enden wird.
Meine HÄ hatte mich aber vorsorglich bis 25.10 Krank geschrieben und ich befinde mich noch in der Aussteuerung nach §128 SGB III und ALG1.
Kann mir beim besten willen keinen Reim drauf machen was die RV jetzt von mir will.
Hat jemand das auch schon mal gehabt und wie wurde da gehandelt?
Danke schon mal für die Hilfe.

LG
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  #5  
Alt 28.09.2011, 07:34
gabgo gabgo ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Det...,

ich hatte damals auch erst einen Antrag auf Teilhabe ausgefüllt und dann später nach der Reha den Antrag für die Rente. Die Rentenkasse wartet den Abschlussbericht von der Reha ab und wandelt den Antrag auf Teilhabe in einen Rentenantrag um. Das geht normalerweise schnell, bei mir damals ist einiges schief gelaufen, deshalb ist fast ein Jahr vergangen bevor ich Rente bekam, rückwirkend für ein Jahr.
Aber so ist alles schon mal in Bearbeitung und sie können alle weiteren Arztberichte einsehen bis der Bericht von der Reha kommt und dann kann schnell entschieden werden.
Der Rentenantrag ist auch verkürzt der dann kommt, also keine große Sache mehr. Und die Rentenkasse schickt ihn dir nach Hause, man hat so keine Rennerei mehr.
Aber alles kommt auf die Beurteilung von der Reha an, ich hab damals den Oberarzt gefragt was er denn in den Bericht reinschreibt, damit ich wußte wie es weiter geht.
Also, frag dort ruhig nach......Fragen kostet ja nix.

LG
Gabi
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  #6  
Alt 28.09.2011, 21:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Lieber Det!

Zitat:
Kann mir beim besten willen keinen Reim drauf machen was die RV jetzt von mir will.
Hat jemand das auch schon mal gehabt und wie wurde da gehandelt?
Die DRV muss alle Möglichkeiten der Rehabiltation ausschöpfen, ehe sie sich entschließt, eine Rente zu zahlen.

Zitat:
"Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation),welches ich schon mal bis zum Freitag ausfüllen soll.
Mit diesem Antrag hat die DRV die Möglichkeit, Maßnahmen zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen bzw. zu finanzieren. Außerdem kann der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung in den Beruf finanziell unterstützt werden.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Ihr gemeinsam eine tragbare Lösung für Dich findet!

Es hat mich sehr gefreut, dass Du in die Reha fahren konntest.

Tschüß!

Elisabethh.
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  #7  
Alt 29.09.2011, 11:35
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo,
meine Erfahrung!
Reha vor Rente, ja so heisst es immer.
DRV-Beraterin bei Reha gab den Vorschlag, Antrag auf Teilhabe zu stellen.
Reha-Ärzte entschieden: unter 6 Stunden arbeitsfähig.
Teilhabe von der DRV abgelehnt.
Dass die dann automatisch einen Rentenantrag in Empfang nehmen und
den aufbereiten halte ich für ein Gerücht, volle Ablehnung.
Gutachtertermine und was dabei raus kommt . . . . . ?
Also wenn man alles hinbekommt, was es auch manchmal gibt, sage ich
"Glück gehabt". Ich habs nicht hingekriegt.
Gruss Altmann
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  #8  
Alt 29.09.2011, 20:30
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Altmann
Was du da schreibst verwirrt mich ja noch mehr und wirkt für mich noch komplizierter.
Mir kommt es so vor,als ob der Reha-Arzt zu gunsten der RV entscheiden wird.Eines sagte er mir aber schon,was unter anderem in dem Bericht erscheinen wird,das ich noch psychologische Betreuung brauche,nach der Reha brauche,vielleicht auch mehr,was weis ich.Den Arzt direkt daraufhin an zu sprechen,mag ich nicht so richtig.
Die Amtsärztin des AA hatte mir beim "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" mitgeteilt....
"Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert,dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können".
Muss ich also annehmen,das dieser Satz keinerlei Bedeutung für die RV hat?

LG Detti

Geändert von Det55 (29.09.2011 um 20:36 Uhr)
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  #9  
Alt 29.09.2011, 23:02
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Det,

du wirst sicher am Ende der Reha ein Abschlußgespräch haben, da wird auch nochmal das Thema Rente angesprochen. Mach dort deine Probleme nochmal deutlich! Das solltest du aber außerdem schon vorher in einem Einzelgespräch mit dem Sozialarbeiter dort machen!
Was die Ärztin der Arbeitsagentur als Beurteilung geschrieben hat, ist der DRV völlig schnuppe, ich hatte vor der Reha von so einer Ärztin nach einer Untersuchung schriftlich die gleiche Aussage bekommen (wöchentlich unter 15 Stunden), im Reha-Bericht dann: drei bis unter sechs Stunden, aber der in der Ablehnung des Rentenantrags stand dann: voll erwerbsfähig (obwohl das in der Reha ja Ärzte der DRV waren). Daraufhin hat die Ärztin der Arbeitsagentur ihre Gutachten "nach Aktenlage" geändert und ich hab dann von meiner Sachbearbeiterin erfahren, dass ich doch voll arbeitsfähig sei...??
Nicht ärgern, nur wundern, Geduld haben und nicht aufgeben...

Liebe Grüße
(und eine erfolgreiche Reha)

Petra
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  #10  
Alt 29.09.2011, 23:33
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Det 55,
in meiner Rehaabschlussbericht wurde festgesetzt, das die Arbeitsfähigkeit unter 3Std. ist. Damit wurde mein Rehaantrag automatisch als Antrag auf EU-Rente festgesetzt und auch von der DRV als volle EU-Rente anerkannt. Alles lief ohne Probleme und Nachfragen durch.
Wichtig: Der Abschlussbericht muss absolut schlüssig sein und der EU-Antrag schon in der Reha gestellt werden.
Gruß
Boebi

Geändert von boebi (29.09.2011 um 23:37 Uhr)
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  #11  
Alt 30.09.2011, 06:16
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Guten Morgen
Dank auch an Euch beiden.
Muss dann mal sehen das ich für nächste Woche einen Termin bei der Sozialarbeiterin bekomme.
@Petra "Nicht ärgern, nur wundern, Geduld haben und nicht aufgeben..."
Sehr schön gesagt,wie soll man das aber auch noch bewältigen?Zumal die psychischen Probleme immer schlimmer werden,Schlaflosigkeit,innere Unruhe...
Auf jeden Fall,kommt mir mein Arzt hier nicht so geheuer vor,als ob das für ihn schon klar ist.Eine Reaktion auf meine Beschwerden hin,sagte er nur "Zaubern könne er auch nicht".
So gehe erst mal zur Massage

LG

Geändert von Det55 (30.09.2011 um 06:19 Uhr)
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  #12  
Alt 30.09.2011, 11:46
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo,
ja wenn ich das so lese . . . . ich bin kein Einzelfall.
Aber es k a n n auch gut gehen und klappen. Hoffe ich mal für Euch.
Gruss Altmann
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  #13  
Alt 30.09.2011, 17:25
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo
@Altmann
Nein du bist kein Einzelfall.
Mein Reha-Arzt(Urologe)hat doch tatsächlich in einem vorläufigen Bericht attestiert das ich erwerbsfähig wäre.Urologisch wäre mir das klar,aber die anderen Beschwerden sind nicht mit aufgeführt gewesen.Ebenso wenig die noch ausstehende Szinti.
In der Aufregung hatte ich vergessen zu fragen,ob ich von dem Bericht nicht eine Kopie bekommen könnte.
Wäre am liebsten gleich von hier abgehauen,obwohl es eine sehr schöne Gegend hier an der Müritz ist.

LG
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  #14  
Alt 01.10.2011, 11:14
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo Det,
ja das ist ganz wichtig, dass Du irgenwie von jedem Bericht/Befund eine
Kopie ergatterst. Diese sind ganz wichtig. Vor allem kannst du dann lesen,
was die alles so falsch reingeschrieben haben. Man wundert sich manchmal
schon. Ich hatte das erst nach Akteneinsicht vor Augen bekommen, was
da so alles verzapft wurde. Das muss man dann vor Gericht auch noch alles
widerlegen. Mir wurde das nervlich alles zuviel.
Halte die Ohren steif.
Gruss Altmann
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  #15  
Alt 01.10.2011, 18:47
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Reha-Bewilligung u. Aufhebungsbescheid

Hallo
Tja um diese Kopie kann ich mich leider erst ab nächste Woche kümmern,ist ja ein langes Wochenende.Mal sehen ob der Doc eine raus rückt.
Im ersten Moment denkt man garnicht an sowas und ist erst mal geschockt,was er da rein geschrieben hat.Oder ich bin da zu schüchtern,muß auch mal mit meiner Psychoberaterin darüber quatschen,sie hatte dem Doc ja auch mitgeteilt,das ich zu Hause weiterhin psychisch betreut werden muß auch mit Medizin,was ich bis immer abgelehnt hatte.Vielleicht noch körperlich in Takt aber psychisch nachher ein Wrack.
Wochenende ist somit gelaufen,weil einem das immer wieder durch den Kopf geht.

LG
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