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  #16  
Alt 20.07.2004, 21:27
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Standard Herabstufung GdB

Also Corinna, ihr solltet Euch das mal mit einem Hausarzt überlegen. So werdet Ihr über den Tisch gezogen. Währe interessant, wie lange Du diese Krankheit schon hast und ob darüber die Heilbewährungszeit bereits erreicht worden ist. Meine Mail-Adresse u. Telefon Nr. hast Du ja, wir können den weiteren Dialog auch per Mail führen, wenn Du das möchtest.
Peter
RLG
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  #17  
Alt 02.08.2004, 14:24
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Standard Heilungsbewährung

Wer kann mir sagen, ab wann z.B. eine Heilungsbewährung von 5 Jahren für die Festsetzung des GdB beginnt. Ab Antragstellung oder nach Beendigung der Therapie? Beispiel: Diagnose am 1.1.03Tumorerkrankung / Chomotherapie beendet am 1.8. Rechnet die 5 jährige HB ab 1.1.oder ab 1.8.????
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  #18  
Alt 02.08.2004, 19:12
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Beiträge: n/a
Standard Herabstufung GdB

Hallo Rolf,

die Heilungsbewährung beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Ausweises (Tag der Beantragung).

Gruß Elke
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  #19  
Alt 02.08.2004, 21:04
Cocolady Cocolady ist offline
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Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 121
Standard Herabstufung GdB

Hallo Peter!

Ich glaube, in der KLinik haben wir einen Freund von uns, der Kinderarzt ist, als "meinen" Arzt angegeben.

Meine Therapie ist nicht mal ein Jahr her. Meine Diagnose war am 1.4.03 und Therapieende war am 1.11.03. Ich hab bald meine dritte Nachsorge. Also alles noch recht frisch.
Aber da ich von Anfang an kein Merkzeichen hatte, ist es eh egal, ob ich 50% oder 70% habe...
Inwiefern werden wir über den Tisch gezogen?

LG Corinna
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  #20  
Alt 04.08.2004, 17:59
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Standard Herabstufung GdB

Hallo Peter, habe eine Frage an Dich. Meine Heilungsbewährung gilt,nach der ersten Lungen-Op. bis ´Mai 005. Im Dezember 003 wurde an der rechten Lunge eine erneute Erkrankung festgestellt und zwar war ist sie inoperabel und unheilbar. Chemo wird nur palliativ ausgeführt.
Muß ich im nächsten Jahr mit einer Rückstufung der 100% rechnen? Wie sind die Aussichten für das "G"?
Vielen Dank für eine Antwort und herzlichenGruß
Irmgard
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  #21  
Alt 05.08.2004, 10:40
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Standard Herabstufung GdB

Hallo Mickymaus,
vor der Herabstufung des GdB wird ein neuer Arztbericht angefordert oder falls nicht kannst du Diesen einschicken. Bei Deinem Krankheitsbild wird wohl eine Herabstufung nicht möglich sein. Du kannst auch einen Ergänzungsantrag auf GdB jetzt schon einreichen, falls Du durch Deine schlechte Lungenfunktion nicht mehr in der Lage bist weit zu laufen, bekommst Du auf Antrag evtl. auch ein "G" zugesprochen. Erkundige dich doch bei Deinem Arzt.
Liebe Grüsse Bolly
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  #22  
Alt 24.09.2004, 19:11
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Beiträge: n/a
Standard Herabstufung GdB

Hallo,
meine Brustkrebserkrankung ist nun schon gut fünf Jahre her und die Heilungsbewährung (GdB: 50) läuft zum Jahresende aus. Ich hatte - zum Glück!!! - weder ein Rezidiv noch Metastasen. Zurückgeblieben sind "nur": psychische Probleme, schnelle Erschöpfung, Müdigkeit, extreme Hitzewallungen (verstärkt durch Tamoxifen, jetzt Arimidex), beginnender grauer Star (durch Tamoxifen).
Das Versorgungsamt hat jetzt neu geprüft und den GdB nunmehr mit 20 bewertet.
Kann mir jemand sagen, ob dieser Satz (GdB 20) korrekt ist? Hat jemand Vergleichsmöglichkeiten?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar!
Liebe Grüße an alle
Gabi
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  #23  
Alt 01.10.2004, 12:20
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Standard Herabstufung GdB

Bei einer Amputation erfolgt die Einstufung bei 30%. Bei brusterhaltender Therapie sind 10-30% möglich.
Kennt das Versorgungsamt die anderen Befunde?
Gruß Dorothee
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  #24  
Alt 02.10.2004, 11:55
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Standard Herabstufung GdB

Hallo Dorothee,
danke für Deine Antwort, die mir schon ein Stückchen weiter hilft :-) . Inzwischen hatte ich meine Frage auch noch bei "Brustkrebs" gestellt, da hier zunächst keine Reaktion kam.
Eigentlich müßte das Versorgungsamt die Befunde kennen, aber ich werde mir noch eine Kopie des Berichtes meiner Ärztin besorgen, um die Angaben zu prüfen.
Liebe Grüße
Gabi
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